blaue tachobeleuchtung


Wie mach ich und wo bekomme ich was? Was ist gut und günstig?
Antworten
tm200014


blaue tachobeleuchtung

#1

Beitrag von tm200014 » 25.04.2005 17:13

hi, ich habe schon viele forumbeiträge gelesen... allerdings nirgends was gefunden.
ist es erlaubt den tacho blau zu beleuchten??? wie sieht es mit eintragen aus... kann man das einfach so machen oder muss das eingetragen werden???

MfG Timo

TheXedoX


#2

Beitrag von TheXedoX » 25.04.2005 23:07

Nix davon, einfach machen und gut, Eintragung nicht nötig...

SVRichy


#3

Beitrag von SVRichy » 25.04.2005 23:18

Brauchst keine Abe oder Eintragung.

Wo hast die denn her?

Shiver Blitz


#4

Beitrag von Shiver Blitz » 26.04.2005 13:02

Nur die Garantie für das Teil ist dann futsch :wink:

tm200014


#5

Beitrag von tm200014 » 26.04.2005 15:09

also, ist nen 02er baujahr... sprich garantie is eh im arsch :) und war grad beim tüv. der typ vom tüv (find ich kuhl den ausdruck :P) hat gesagt, dass ich damit machen kann was ich will, hauptsache es ist beleuchtet und man sieht den tacho!!!

noch ne frage:
wenn ich die komplette tachoeinheit ausbaue, dann geht aber nich der gesamtkilometerstand usw. verloren oder? und wie sieht das aus... wenn ich vorsichtig bin, kann ich dann viel kaputt machen? weil ich hab natürlich keinen bock meine tachoeinheit zu zerstören!

MfG Timo

August


#6

Beitrag von August » 29.04.2005 15:38

also wennst halbwegs vorsichtig bist und jeden schritt ueberlegst den du machst kann da garnix kaputt gehen

musst dir einfach zeit lassen und nemmen

Benutzeravatar
Wörsty
SV-Rider
Beiträge: 5670
Registriert: 03.04.2003 22:08
Wohnort: 12589 Berlin
Kontaktdaten:

SVrider:

Re: blaue tachobeleuchtung

#7

Beitrag von Wörsty » 29.04.2005 15:42

tm200014 hat geschrieben:ist es erlaubt den tacho blau zu beleuchten???
Klar. Ist er beim VW Golf doch auch. Serienmäßig.

x


#8

Beitrag von x » 29.04.2005 17:35

also zur beleuchtung des tachos meint kaputti gibt es eigent lich nur 2wichtige/richtige vorschrifften, 1. man mus den tacho auch in der dunkelheit ablesen können und 2. er darf nicht verkehrsgefärdend blenden oder mit verkehrsrelevantemlicht verwechselt werden können ( also er dart nicht so hellsein, das man selbst nichtsmehr sieht oder das andere glauben ihnen kämme ein jet entgegen der auf der str. landen will :twisted: oder denkt das wäre eine ampel, die da rot anzeigt :wink: / farbe ist dir überlassen 8) )

Antworten