anderes ritzel legal ?


Wie mach ich und wo bekomme ich was? Was ist gut und günstig?
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Lorbas


anderes ritzel legal ?

#1

Beitrag von Lorbas » 26.05.2003 15:21

so also beim kettenrad weiss ich ja das man 1 zahn mehr oder weniger haben darf. aber wie siehts beim ritzel in .de aus ?

SanDee


#2

Beitrag von SanDee » 26.05.2003 15:52

Bei Ritzel gilt das gleiche nicht, weil sich ja die Übersetzung um ca. das dreifache ändern würde. 5% ist zulässig, und mit einem Zahn am Kettenrad liegst Du genau in diesem Bereich!

Lorbas


#3

Beitrag von Lorbas » 26.05.2003 15:58

also darf man das ritzel garnicht ändern ?

NOREIA


#4

Beitrag von NOREIA » 26.05.2003 17:18

Du darst draufmachen was du willst an ritzel.Must dann halt die geänderte Sekundärübersetzung eingtragen lassen. :D

SanDee


#5

Beitrag von SanDee » 27.05.2003 6:04

NOREIA hat geschrieben:Du darst draufmachen was du willst an ritzel.Must dann halt die geänderte Sekundärübersetzung eingtragen lassen. :D
Klar geht das, zumindest theoretisch. Naja, das wären dann beim TÜV Fahrversuch, Geräuschmessungen, Abgaswerte.... Könnte teuer werden.... Dann eher die (verbotene) Frage, wer merkt das überhaupt?

Lorbas


#6

Beitrag von Lorbas » 27.05.2003 18:08

mh naja dann heisst es wohl einfach so draufmachen :(

Bombwurzel


#7

Beitrag von Bombwurzel » 27.05.2003 18:37

Lorbas hat geschrieben:mh naja dann heisst es wohl einfach so draufmachen :(
Genau.
Selbst beim zweijährlichen TÜV kommt der Prüfer auf Garantie nicht auf die Idee, den Deckel abzuschrauben. Der bekommt nämlich auch nur einen Festpreis für die Prüfung - also wird nur die Verkehrssicherheit geprüft und feddich. Umso schneller du wieder raus bist umso mehr hat der TÜVer verdient.

Also, Wayne interessierts?

Onkel_Tom


#8

Beitrag von Onkel_Tom » 01.06.2003 16:42

Da gibts doch glatt ein passendes Sprichwort:

"Wer lange fragt kommt zu nichts"

und

"Was keiner weis, macht keinen heiß"

:wink: :wink: :wink:

Stillschweigend montieren ist angesagt :lol:

lg
Tom

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