Hab vorne den Rizoma mit Fenster und hjnten den Gsg-Mototechnik mit Fenster un Abe.
Mit Sichtfenster wär mal s Minimum.Au wenn man nix durch sieht....
China-Ausgleichsbehälter
Re: China-Ausgleichsbehälter
Moin moin,
also, so richtig eindeutig ist das scheinbar nicht. Ich habe einen ABM Behälter hier liegen und hatte diversen email-Verkehr sowohl mit ABM aus auch einem TÜVler, der seitens TÜV als "Motorradexperte" ausgewiesen wird. Ergebnis: Unklarheit bzw unterschiedliche Meinungen.
ABM vertritt den Standpunkt, es sei keine ABE notwendig. Sie hätten schon tausende der Behälter verkauft und ABE und/oder Eintragung wäre noch nie ein Thema gewesen (mag ich auch nicht recht glauben). ABM bezeichnet den Behälter auf der Homepage auch als "eintragungsfrei". Mein Hinweis, Rizoma zB würde eine ABE mitliefern und das ja kaum ohne Not tun (wg Aufwand), sah man dort nicht so "eng". Motto: ABE in Italien zu bekommen sei kein echtes Thema bzw Aufwand und wieviel davon zu halten ist, sähe man ja daran, dass Rizoma aktuell nichts ausliefere, da sie Probleme mit der Dichtigkeit hätten - trotz ABE.
Der TÜVler hingegen meint, der müsse eingetragen werden da Veränderung der Bremsanlage und den ABM Behälter würde er nicht eintragen! Begründung: Volumen zu gering. Das Behältervolumen müsse mindestens dem Originalbehälter entsprechen bzw ausreichen, um den Verschleiß der Beläge von neu bis abgefahren auszugleichen.
Einen echten Beleg von Gesetzesseite konnte mir keiner von beiden nennen. Nun kann jeder selber entscheiden was er macht.
Anbauen und hoffen, auf keinen "genauen TÜVler" zu treffen, oder, erheblich schlimmer, im Falle eines (Unfall-)Falles keinen Gutachter m. TÜVler Meinung zu bekommen, oder eben lassen. Risiko trägt man offensichtlich selber. Diese Diskussion ist nur wenige Wochen alt.
Gruß
AKE, dessen ABM Behälter hier noch unangebaut rumliegt - aber vermutlich nciht mehr lange.
also, so richtig eindeutig ist das scheinbar nicht. Ich habe einen ABM Behälter hier liegen und hatte diversen email-Verkehr sowohl mit ABM aus auch einem TÜVler, der seitens TÜV als "Motorradexperte" ausgewiesen wird. Ergebnis: Unklarheit bzw unterschiedliche Meinungen.
ABM vertritt den Standpunkt, es sei keine ABE notwendig. Sie hätten schon tausende der Behälter verkauft und ABE und/oder Eintragung wäre noch nie ein Thema gewesen (mag ich auch nicht recht glauben). ABM bezeichnet den Behälter auf der Homepage auch als "eintragungsfrei". Mein Hinweis, Rizoma zB würde eine ABE mitliefern und das ja kaum ohne Not tun (wg Aufwand), sah man dort nicht so "eng". Motto: ABE in Italien zu bekommen sei kein echtes Thema bzw Aufwand und wieviel davon zu halten ist, sähe man ja daran, dass Rizoma aktuell nichts ausliefere, da sie Probleme mit der Dichtigkeit hätten - trotz ABE.
Der TÜVler hingegen meint, der müsse eingetragen werden da Veränderung der Bremsanlage und den ABM Behälter würde er nicht eintragen! Begründung: Volumen zu gering. Das Behältervolumen müsse mindestens dem Originalbehälter entsprechen bzw ausreichen, um den Verschleiß der Beläge von neu bis abgefahren auszugleichen.
Einen echten Beleg von Gesetzesseite konnte mir keiner von beiden nennen. Nun kann jeder selber entscheiden was er macht.
Gruß
AKE, dessen ABM Behälter hier noch unangebaut rumliegt - aber vermutlich nciht mehr lange.
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Re: China-Ausgleichsbehälter
So ganz unrecht hat ABM da auch nicht, denn sonst wuerde ein derart vertrauenswuerdiger Anbieter wie LOUIS nicht folgendes auf der Page schreiben:
LSL® Bremsflüssigkeitsbehälter
Edler Bremsflüssigkeitsbehälter aus hochwertigem Aluminium. Inklusive Schauglas durch das der Flüssigkeitsstand wirksam kontrolliert werden kann. Zur universellen Montage mittels mitgelieferter Halterung für die gängigsten Motorradmodelle von Kawasaki,Suzuki, Triumph (aber nicht Speed Triple ab Bj. 2011) und Yamaha. Für Honda- und KTM-Modelle muss der unten aufgeführte Halter als Zubehör mitbestellt werden.
Durchmesser: 47 mm
Höhe: 54 mm
Gewicht: 110 g
Fassungsvermögen: 36 ml
Hinweis: Dieser Artikel ist eintragungsfrei, daher wird eine ABE nicht mehr benötigt.
LINK
Aus meiner Sicht kann ich den TÜV auch nicht verstehen, denn der Behaelter steht ja nicht wie der Rest der Anlage beim bremsen unter Druck und ist somit nicht einer weiteren Pruefung zu unterziehen.
Voraussetzung hierfuer ein Sichtfenster zum permanenten ablesen des Fluessigkeitsstandes ist vorhanden.
LSL® Bremsflüssigkeitsbehälter
Edler Bremsflüssigkeitsbehälter aus hochwertigem Aluminium. Inklusive Schauglas durch das der Flüssigkeitsstand wirksam kontrolliert werden kann. Zur universellen Montage mittels mitgelieferter Halterung für die gängigsten Motorradmodelle von Kawasaki,Suzuki, Triumph (aber nicht Speed Triple ab Bj. 2011) und Yamaha. Für Honda- und KTM-Modelle muss der unten aufgeführte Halter als Zubehör mitbestellt werden.
Durchmesser: 47 mm
Höhe: 54 mm
Gewicht: 110 g
Fassungsvermögen: 36 ml
Hinweis: Dieser Artikel ist eintragungsfrei, daher wird eine ABE nicht mehr benötigt.
LINK
Aus meiner Sicht kann ich den TÜV auch nicht verstehen, denn der Behaelter steht ja nicht wie der Rest der Anlage beim bremsen unter Druck und ist somit nicht einer weiteren Pruefung zu unterziehen.
Voraussetzung hierfuer ein Sichtfenster zum permanenten ablesen des Fluessigkeitsstandes ist vorhanden.
Dieser Post wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gueltig.
Verkaufe:
Tourenstummel SV 1000 S ab 2003:
1 x RaiRoTec 50mm Erhoehung geeignet fuer USD-Umbau
1 x Original SUZUKI 30mm Erhoehung.
Verkaufe:
Tourenstummel SV 1000 S ab 2003:
1 x RaiRoTec 50mm Erhoehung geeignet fuer USD-Umbau
1 x Original SUZUKI 30mm Erhoehung.
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Re: China-Ausgleichsbehälter
Das Problem ist ja oft, dass unterschiedliche Meinungen bestehen, aber selten auf die zu grunde liegenden Vorschriften hingewiesen wird.
Ich habe mir mal die Mühe gemacht und da etwas recherchiert und folgendes festgestellt:
1. In der ABE bzw. der anhängenden Gutachten wird auf Kapitel 3 der 97/24/EG (vorstehende Außenkanten) sowie einer Druckprüfung
als Prüfgrundlage hingewiesen.
Bermerkung meinerseits: Schwachsinn, denn 1. steht meist nichts über und 2. steht Behälter nicht unter Druck. Da hätte es
mehr Sinn gemacht, die Verträglichkeit des verwendeten Materials mit der Bremsflüssigkeit zu untersuchen.
2. Die zu grunde liegende EU-Richtlinie, hier 93/14/EWG, erwähnt den Bremsflüssigkeitsbehälter überhaubt nicht, zumindest habe ich da nütscht auf die Schnelle gefunden. Hier werden nur die Eigenschaften der Bremsanlage an sich beschrieben bzw. definiert.
Folglich ist hier bestenfalls die Eignung des Bremsflüssigkeitsbehälters seitens des Herstellers zu grunde zu legen, denn der haftet auch für das Produkt. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass sich die Eigenschaften der Bremsanlage nicht verändern oder verändern können.
PS: Selbst ein Sichtfenster zu verlangen, halte ich schon für mutig, denn das steht nirgends.
Ich habe mir mal die Mühe gemacht und da etwas recherchiert und folgendes festgestellt:
1. In der ABE bzw. der anhängenden Gutachten wird auf Kapitel 3 der 97/24/EG (vorstehende Außenkanten) sowie einer Druckprüfung
als Prüfgrundlage hingewiesen.
Bermerkung meinerseits: Schwachsinn, denn 1. steht meist nichts über und 2. steht Behälter nicht unter Druck. Da hätte es
mehr Sinn gemacht, die Verträglichkeit des verwendeten Materials mit der Bremsflüssigkeit zu untersuchen.
2. Die zu grunde liegende EU-Richtlinie, hier 93/14/EWG, erwähnt den Bremsflüssigkeitsbehälter überhaubt nicht, zumindest habe ich da nütscht auf die Schnelle gefunden. Hier werden nur die Eigenschaften der Bremsanlage an sich beschrieben bzw. definiert.
Folglich ist hier bestenfalls die Eignung des Bremsflüssigkeitsbehälters seitens des Herstellers zu grunde zu legen, denn der haftet auch für das Produkt. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass sich die Eigenschaften der Bremsanlage nicht verändern oder verändern können.
PS: Selbst ein Sichtfenster zu verlangen, halte ich schon für mutig, denn das steht nirgends.