ich muss auch nix mehr eintragen lassen

bei der HU fragte ich ob der so in ordnung ist, er hat kurz geguckt und gesagt geht kla

fahr mal zur deckra

Dieses Buch wurde von Ingeneuren vom TÜV geschrieben. Ich selbst hatte auch ein Problem beim Eintrag meiner WPR Heckhöherlegung. Nach dem der stur eintragen wollte das ich meinen Spritzschutz verlängern muss und mein Heck schon umgebaut war habe ich bei WPR angerufen und die haben mir sofort den zuständigen Profi für solche Sachen gegeben. Der hat dem TÜVler dann am Telefon erklärt was Sache ist und das Thema war erledigt. Der Herr von WPR den ich da am Telefon hatte war der zuständige Ingeneur für die Gutachten und der sagte mir gleich das er so einen Schwachsinn noch nie gehört hat was Spritzschutz an einer SV betrifft. Laut seiner Aussage muss da keiner sein und wenn der TÜV auf stur schaltet einfach zu einem anderen gehen und fertig. Ich selbst hatte noch nie bei einer Polizeikontrolle ein Problem. Die wollen immer nur den Fahrzeugschein sehen. ABEs oder gar e-Nummern auf dem Endtopf haben die noch nicht einmal hinterfragt geschweige denn kontrolliert.Das TÜV-Buch Motorrad Herausgeber: TÜV-Verlag GmbH hat geschrieben: An neueren Krafträdern (gemeinhin ab Bj. 1998) findet man oft Radabdeckungen, die oberhalb von 150 mm über der Radmittelebene enden. Dies liegt dran, dass der Fahrzeughersteller die einzelnen Bauvorschriften komplett nach EG-Richtlinien hat prüfen lassen bzw. eine EG-Typgenehmigung für das Fahrzeug erhalten hat. Da es keine EG-Einzelrichtlinie über Radabdeckungen gibt, sind diese Fahrzeuge insgesamt betrachtet ebenfalls vorschriftsmäßig.
Dies gilt aber nur für die vorgenannten jüngeren Fahrzeuge. Die älteren Motorräder müssen weiterhin die in den vorhergehenden Absätzen genannten Anforderungen erfüllen.
Ich glaube das kann dir immer etwas Ärger bereiten. Auch mit den Grünen. Aber du kannst ja mal nachfragen ob das schon mal jemanden eingetragen wurde.... Das nachträgliche Polieren von Rädern ist ebenfalls nicht gestattet.
stimmt. das Heck macht nur Probleme, wenn man andere Teile eintragen lassen will-so auch bei mir!Soweit ich weiss muss man zwar ein Umgebautes Heck nicht eintragen aber es empfiehlt sich immer den Umbau im Fahrzeugschein beschreiben zu lassen. Dann hast du auf Dauer keinen Stress mehr.
hab mich gerade mit NIKKO in Verbindung gesetzt. bin mal auf die Antwort gespannt.Bei meinem Auto war die Nummer nur aufgeklebt. Nach einem Winter war sie weg. Gar kein Problem. Im Zweifelsfall mal bei www.nikko-racing.de nachfragen ob die dir was zukommen lassen könnten wo der endtopf abgebildet ist. Dann kann der vom TÜV nachmessen wenn ers nicht glaubt. Im Zweifelsfall sollte es für den TÜV sogar nachprüfbar sein wenn du die e-Nummer angiebst.
jensel hat geschrieben:Das mit dem ohne Spritzschutz gilt nur, wenn das Mopped ne EG- ABE hat. Die alte SV ist aber nach deutschem Recht zugelassen
Dieser Eintrag ist ja gut und schön aber das sagt eigentlich gar nix aus. Wenn dich da die Grünen anhalten schicken die dich doch sofort zum TÜV weil da keine Radabdeckung vorhanden ist und dann ist es wieder eine ermessenfrage ob du dann wirklich sorge getragen hast.ATZE hat geschrieben:Und bei Geli's SV wurde mit dem Heckumbau eingetragen:
"Für ausreichende Radabdeckung ist Sorge zu tragen"