Umgebautes Heck macht Probleme beim TÜV


Wie mach ich und wo bekomme ich was? Was ist gut und günstig?
Lorbas


#16

Beitrag von Lorbas » 16.04.2004 17:07

ich hab garkein problem gehabt beim tüv mit meinem umbau.
ich muss auch nix mehr eintragen lassen :P
bei der HU fragte ich ob der so in ordnung ist, er hat kurz geguckt und gesagt geht kla :P
fahr mal zur deckra :D

jensel
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#17

Beitrag von jensel » 16.04.2004 17:41

DAs mit dem Auspuff ist wieder was anderes. Wenn der ne (EG-) ABE für Dein Mopped hat, dann gilt die.
Geht in Sachen EG- Zulassung oder deutsche Zulassung nur um die Teile, mit denen die SV ausgeliefert wird. Und da gehört eben der Spritzschutz dazu, nach EG- Rehct nicht.

Ein Kumpel hat´ne 12er BAndit, EG-ABE, Abstand Spritzschutz- Achse 185mm. Bei der SV1000 sinds wohl 147mm :)

Lichtmann


#18

Beitrag von Lichtmann » 16.04.2004 20:24

Herzlichen Glückwunsch


Spritzschutz
Weg mit dem Spritzschutz. Fahrer von Fightern, Caféracern, Supersportlern und Enduros stöhnen, wenn ihr Blick Richtung Fahrzeugheck schweift. Aber auch das Erscheinungsbild von Naked- und Sportbikes wird durch den Spritzschutz verunstaltet. Häufig wird er abgebaut und erblickt das Tageslicht nur alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung. Der Spritzschutz ist Motorradfahrern nicht gerade lieb - und das kann teuer werden. Stellt die Polizei fest, daß er fehlt, kostet das Stückchen Plastik mindestens 50 DM. Doch es gibt einen legalen Weg, um sich des ungeliebten Bauteils zu entledigen! Grundsätzlich schreibt die StVZO nur vor, daß eine Radabdeckung vorhanden sein muß. Über deren Maße wird nichts ausgesagt. Nur eine Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr aus dem Jahr 1962 regelt darüber hinaus, daß der Abstand zwischen Radabdeckung und waagerechter Radmittellinie maximal 15 cm betragen muß.
In der StVZO wird die Gleichwertigkeit von deren Regelungen und harmonisierten Vorschriften der EU festgeschrieben. In der entsprechenden Einzelrichtlinie 93/93/EWG "Massen und Abmessungen" wird kein Maß der Radabdeckung vorgegeben. Damit ist eine Grauzone entstanden. Radabdeckungen mit größerem Abstand sind nach dieser Richtlinie zulässig.
Die rechtliche Situation wird unterschiedlich interpretiert. Die Hardliner halten an den 15 cm fest, weil ihnen kein neues Maß vorgegeben wurde und andere TÜVis dagegen tragen als Spritzschutzhöhe die Höhe des Hinterreifens (oberste Linie des Reifens) ein. Mittlerweile gibt es auch schon Serienmotorräder mit Allgemeiner Betriebserlaubnis oder Einzelbetriebserlaubnis, deren Radabdeckung deutlich von der bisherigen Forderung abweicht.
Empfehlenswert ist es, eine veränderte Radabdeckung in den Fahrzeugpapieren beschreiben zu lassen, damit bei Kontrollen oder der Hauptuntersuchung klar ist, daß ein Sachverständiger diese Radabdeckung für ausreichend befunden hat. Bei einigen neuen Motorrädern, wie z.B. Ducati 900 SS, Yamaha TT 600 R oder Buell Lightning liegt eine Allgemeine Betriebserlaubnis vor oder es wurde ein Einzelverfahren durchgeführt, d.h. diese Modelle dürfen die 15 cm Maximalabstand schon serienmäßig überschreiten.


Viel Spaß, egal bei wem

Markus SVS


#19

Beitrag von Markus SVS » 17.04.2004 19:50

Hatte das schon mal in einem anderen Thread gepostet passt aber hier auch her.
Das TÜV-Buch Motorrad Herausgeber: TÜV-Verlag GmbH hat geschrieben: An neueren Krafträdern (gemeinhin ab Bj. 1998) findet man oft Radabdeckungen, die oberhalb von 150 mm über der Radmittelebene enden. Dies liegt dran, dass der Fahrzeughersteller die einzelnen Bauvorschriften komplett nach EG-Richtlinien hat prüfen lassen bzw. eine EG-Typgenehmigung für das Fahrzeug erhalten hat. Da es keine EG-Einzelrichtlinie über Radabdeckungen gibt, sind diese Fahrzeuge insgesamt betrachtet ebenfalls vorschriftsmäßig.

Dies gilt aber nur für die vorgenannten jüngeren Fahrzeuge. Die älteren Motorräder müssen weiterhin die in den vorhergehenden Absätzen genannten Anforderungen erfüllen.
Dieses Buch wurde von Ingeneuren vom TÜV geschrieben. Ich selbst hatte auch ein Problem beim Eintrag meiner WPR Heckhöherlegung. Nach dem der stur eintragen wollte das ich meinen Spritzschutz verlängern muss und mein Heck schon umgebaut war habe ich bei WPR angerufen und die haben mir sofort den zuständigen Profi für solche Sachen gegeben. Der hat dem TÜVler dann am Telefon erklärt was Sache ist und das Thema war erledigt. Der Herr von WPR den ich da am Telefon hatte war der zuständige Ingeneur für die Gutachten und der sagte mir gleich das er so einen Schwachsinn noch nie gehört hat was Spritzschutz an einer SV betrifft. Laut seiner Aussage muss da keiner sein und wenn der TÜV auf stur schaltet einfach zu einem anderen gehen und fertig. Ich selbst hatte noch nie bei einer Polizeikontrolle ein Problem. Die wollen immer nur den Fahrzeugschein sehen. ABEs oder gar e-Nummern auf dem Endtopf haben die noch nicht einmal hinterfragt geschweige denn kontrolliert.

Maverick


#20

Beitrag von Maverick » 20.04.2004 19:12

:evil: :evil: :evil: :evil: :evil:
Ich könnte echt kotzen :evil: Bin auch heute beim Tüv gewesen. Wollte meine Heckhöherlegung und meinen Bugspoiler eintragen lassen. Soweit so gut. Oder auch nicht :? Also ich zum ersten Tüv der sah mein Mopped und fragte mich direkt wie es den mit mein Polierten Felgenrändern aussähe ob ich da auch ein gutachten für hätte. Nö hab ich nit. Dann pech 8O :evil:
Ich zum zweiten Tüv der hätte mir auch alles eingtragen und die Felgen wahren ihm auch scheiß egal aber der meinte sich dann an meinem Heckumbau aufgeilen zu müssen :evil:
Er meinte das kennzeichen müsse halt 30° und nicht 45° sein und die Golf 4 Kennzeichenleuchte wäre auch nicht zuläsich für einen solchen umbau. Auf meine vorschlag das ich ja vor ort das kennzeichen flacher stellen könnte meinte er dann das ich dann ja zu nah ans Hinterrad kommen würde. Entweder solle ich das heck in den original zustant umbauen oder es halt anders lösen. So könnte er mir das Heck nicht eintragen. Er meinte wenn ich die original Kennzeichen position veränder würde müßte ich das auch eintagen lassen.
Der spint doch mal voll oder :!: Kann mir jemand sagen der aus dem raum GM,SU,AK kommt solch einen Umbau ohne probleme eingetragen bekommen hat.

Markus SVS


#21

Beitrag von Markus SVS » 20.04.2004 19:29

Zu den felgen zitiere ich mal wieder etwas aus der TÜV eigenen Literatur:
... Das nachträgliche Polieren von Rädern ist ebenfalls nicht gestattet.
Ich glaube das kann dir immer etwas Ärger bereiten. Auch mit den Grünen. Aber du kannst ja mal nachfragen ob das schon mal jemanden eingetragen wurde.

Wenn du beim TÜV selbst kein Glück hast frag doch einfach mal bei einer Motorradwerkstatt deines vertrauens nach. Da ist der Ermessensspielraum in der Regel etwas grösser.

Soweit ich weiss muss man zwar ein Umgebautes Heck nicht eintragen aber es empfiehlt sich immer den Umbau im Fahrzeugschein beschreiben zu lassen. Dann hast du auf Dauer keinen Stress mehr.

SV Speed Twin


#22

Beitrag von SV Speed Twin » 21.04.2004 6:51

Soweit ich weiss muss man zwar ein Umgebautes Heck nicht eintragen aber es empfiehlt sich immer den Umbau im Fahrzeugschein beschreiben zu lassen. Dann hast du auf Dauer keinen Stress mehr.
stimmt. das Heck macht nur Probleme, wenn man andere Teile eintragen lassen will-so auch bei mir!
Also: pünktlich zum TÜV Besuch immer das Heck so umbauen (sprich: Spritzschutz Lappen dran), sodass der TÜV nichts hat... :idea:

SV Speed Twin


#23

Beitrag von SV Speed Twin » 21.04.2004 6:57

ich hab da aber ein ganz anderes problem: mein Händler machte mich auf meinen polierten NIKKO Auspuff aufmerksam, wo die E-Nummer mit weggekommen ist. Ich musste den Auspuff polieren, da er beim Unfall sehr gelitten hat. da hat mir der Polierer gleich den Stempel mit weg poliert. Nun sagt mein Händler, dass die ABE erloschen ist und ich für den TÜV den originalen Pott anbauen muss. Dafür fehlt mir aber die Adaptermuffe um ihn zu befestigen. Wenn ich das Teil bei Metisse bestelle, kostet es mich satte 37 € zzg. Versand. Das ist mir zu teuer. Hat vielleicht einer von euch so ein teil günstig abzugeben?

Markus SVS


#24

Beitrag von Markus SVS » 21.04.2004 6:58

Kannst dir ja eine Serienunterverkleidung besorgen und dann pünktlich zum TÜV immer auf Original rückrüsten. Geht ja ziemlich schnell.

Markus SVS


#25

Beitrag von Markus SVS » 21.04.2004 7:01

Bei meinem Auto war die Nummer nur aufgeklebt. Nach einem Winter war sie weg. Gar kein Problem. Im Zweifelsfall mal bei www.nikko-racing.de nachfragen ob die dir was zukommen lassen könnten wo der endtopf abgebildet ist. Dann kann der vom TÜV nachmessen wenn ers nicht glaubt. Im Zweifelsfall sollte es für den TÜV sogar nachprüfbar sein wenn du die e-Nummer angiebst.

SV Speed Twin


#26

Beitrag von SV Speed Twin » 21.04.2004 7:33

Bei meinem Auto war die Nummer nur aufgeklebt. Nach einem Winter war sie weg. Gar kein Problem. Im Zweifelsfall mal bei www.nikko-racing.de nachfragen ob die dir was zukommen lassen könnten wo der endtopf abgebildet ist. Dann kann der vom TÜV nachmessen wenn ers nicht glaubt. Im Zweifelsfall sollte es für den TÜV sogar nachprüfbar sein wenn du die e-Nummer angiebst.
hab mich gerade mit NIKKO in Verbindung gesetzt. bin mal auf die Antwort gespannt. :roll: :?: :?: :!:

Maverick


#27

Beitrag von Maverick » 22.04.2004 20:08

@ SV Speed Twin

Das problem welches der Tüv Prüfer mit meinem Heck hatte war ja garnicht der Spritzschutz. Das hat den über haupt nich gejuckt. Sein haupt grund war der winkel des kenzeichens und die kennzeichenleute.

Lichtmann


#28

Beitrag von Lichtmann » 22.04.2004 21:09

Hintere K. müssen eine Beleuchtungseinrichtung haben, die das ganze K. bei Kleinkrafträdern und bestimmten Arbeitsmaschinen auf 20m, im übrigen auf 25m (bei reflektierenden K.: 20m) lesbar macht. Die K. dürfen nicht spiegeln und dürfen weder verdeckt noch verschmutzt sein. Des Überkleben der Buchstaben oder Ziffern mit reflektierender Folie wird als Urkundenfälschung bestraft. Technische Einzelheiten über das K. enthalten §§ 23, 60 StVZO. -» AusfuhrK, KurzzeitK, OldtimerK, Rotes K., Grünes K., SaisonK, VersicherungsK, Prüfplakette, K.mißbrauch
Kennzeichenmißbrauch. Wer in rechtswidriger Absicht


Soviel dazu, man bau sich pro Heck einen 50 Watt Strahler an damit man alles erkennen kann, und am Bahnhof verkauft man kiloweise Drogen an Minderjährige Schüler, hurra hurra, aber es ist ja bald wieder der 15 des Monats da wird automatisch die Lohnsteuer ein behalten. In diesem Sinne, :lol: :lol: :lol:

ATZE


#29

Beitrag von ATZE » 22.04.2004 23:03

jensel hat geschrieben:Das mit dem ohne Spritzschutz gilt nur, wenn das Mopped ne EG- ABE hat. Die alte SV ist aber nach deutschem Recht zugelassen :)

Da muss ich Dich korrigieren Jens, seit April 99 haben alle Mopeds EG Zulassung.......... :wink:
Und bei Geli's SV wurde mit dem Heckumbau eingetragen:

"Für ausreichende Radabdeckung ist Sorge zu tragen"

Und das sieht dann so aus:

Bild

Markus SVS


#30

Beitrag von Markus SVS » 22.04.2004 23:07

ATZE hat geschrieben:Und bei Geli's SV wurde mit dem Heckumbau eingetragen:

"Für ausreichende Radabdeckung ist Sorge zu tragen"
Dieser Eintrag ist ja gut und schön aber das sagt eigentlich gar nix aus. Wenn dich da die Grünen anhalten schicken die dich doch sofort zum TÜV weil da keine Radabdeckung vorhanden ist und dann ist es wieder eine ermessenfrage ob du dann wirklich sorge getragen hast.

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