Sportauspuff für Sv650S 2003
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DrRingDing83
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svsafety
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mcberryy
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Doerfel
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svsafety
Laut TÜV in D-Land:mcberryy hat geschrieben:Hi!
Du brauchst Dir keine Sorgen wg. dem KAT zu machen!
Der LEO EVO II hat zwar keinen,ist aber mit einer allgemeinen Betriebserlaubnis versehen..
Somit ist der Betrieb im Strassenverkehr zugelassen und da erlischt an Deinem Moped auch überhaupt nichts!! (Wenn der dB-Killer 'drin bleibt..)
Alle zugelassenen Krads mit werkseitig ausgelieferten Kat müssen nachdem ein Austauschschalldämpfer montiert wurde weiterhin den im Fahrzeugschein eingetragenen Daten entsprechen. Und eine Austragung ist laut TÜV nicht möglich, da sich die Emissionswerte verändern(Abgaswerte).
Es gibt auch ein Schreiben von SBK, da steht im Prinzip das selbe drin.
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Bluebird
hab leovince mal auf das thema "nachrüstkat" angeschrieben. die hamm mir dann folgendes mitgeteilt:
mit hinweis auf diese link: http://www.leovince.de/pdf/attest-euro2-ted.pdfHallo,
schauen Sie sich mal den entsprechenden Text auf der Startseite an.
"Hinweis zu Fahrzeugen mit Kat". Einen Nachrüstkat wird es erst geben
wenn zumindest das Gesetz verabschiedet ist. Vorher macht die
Entwicklung keinen Sinn, da man sonst u.U. nochmal von vorn anfängt.
Mit freundlichen Grüßen
MCA Service
i.A. Sven Jaspis
- flyingernst
- SV-Rider
- Beiträge: 1388
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SVrider:
eine ähnliche Antwort habe ich auch bekommen und das ist auch vernünftig so, erst die Werte/Gesetze, dann die anpassung, bis dahin hat der Topf ABE und das wird sich auch nicht ändern. Ích kopiere sie einfach mal hier rein:
Meine Anfrage:
> Sehr geehrte Frau Schmülling,
>
> vor wenigen Monaten antworteten sie dass sie die gesetzlichen
> Richtlinien zur Abgasmessung abwarten. Wie in folgendem Link zu sehen
> sind diese nun bestimmt (http://www.tuev-nord.de/6540_29779.asp), und
> so ist es absehbar, dass alle LeoVince Fahrer mit Kat-Motorrädern
> entweder demnächst zum TÜV rennen müssen oder Ihre ABE verfällt...
...
...jetzt schon springen sämtliche Kollegen, die ich von www.svrider.de
> kenne, zum Beispiel auf Sebring Anlagen um,
> weil diese Kat haben....
...
> Michael Weber
>
>
Antwort
Hallo,
das Problem ist leider sehr kompliziert, da die Prüfvorschriften für die
KAT-Nachrüstanlagen auf EU-Basis noch nicht verabschiedet sind.
Somit werden sich vermutlich einige Leute wundern die heute bereits
einen "Kat"-Nachrüstauspuff verwenden und ab 2006 zur AU müssen. Wen das
genau betrifft wir sich noch zeigen sobald die Richtlinie definiert ist.
Sie können aber sicher sein, daß auch bei LeoVince bereits verschiedene
Konzepte vorbereitet sind und umgehend nach der Verabschiedung der EU
Richtlinie 97/24 Absatz 5 mit der Homologation begonnen wird, bis dahin
ist es unmöglich vorherzusehen welche Anforderungen erfüllt werden
müssen, um auch ab dem 1.1.2006 noch einen legalen Auspuff verkaufen zu
können.
Da hier inzwischen die Zeit drängt, können Sie sich sicher vorstellen,
in welch unglücklicher Situation sich die diversen Auspuffhersteller
z.Zt. befinden.
Eine Steuervergünstigung für Motorräder mit Kat hat Herr Eichel nicht
geplant, vermutlich nur eine Strafsteuer für ältere Fahrzeuge (wie immer).
Die bestehenden Homologationen behalten auch nach dem 1.1.2006 Ihre
Gültigkeit.
Mit freundlichen Grüßen
MCA Service
i.A. Sven Jaspis
Ansonsten hat zu mir ein TÜV Mensch gesagt dass das mit 2006 eh nicht hin haut, weil man erst mal nach den Richtlinien neue Geräte überall anschaffen müsste um die Abgasunstersuchung für Motorräder einzu führen, und die politik schiebts eh noch ewig vor sich her
ALSO: LeoVince fahren bis AU nötig ist, dann gibts einen Nachrüstkat und geänderte Papiere von LeoVince (denke ich mal, also dass irgendwo ein Kat dann eingetragen ist)...zum TÜV mit Orginal Topf fahren oder LeoVince mit Nachrüstkat, und nach dem TÜV den Kat gleich wieder raus machen, in den Papieren steht er ja drin und gemessen wird bei Verkehrskontrollen eh nicht
Meine Anfrage:
> Sehr geehrte Frau Schmülling,
>
> vor wenigen Monaten antworteten sie dass sie die gesetzlichen
> Richtlinien zur Abgasmessung abwarten. Wie in folgendem Link zu sehen
> sind diese nun bestimmt (http://www.tuev-nord.de/6540_29779.asp), und
> so ist es absehbar, dass alle LeoVince Fahrer mit Kat-Motorrädern
> entweder demnächst zum TÜV rennen müssen oder Ihre ABE verfällt...
...
...jetzt schon springen sämtliche Kollegen, die ich von www.svrider.de
> kenne, zum Beispiel auf Sebring Anlagen um,
> weil diese Kat haben....
...
> Michael Weber
>
>
Antwort
Hallo,
das Problem ist leider sehr kompliziert, da die Prüfvorschriften für die
KAT-Nachrüstanlagen auf EU-Basis noch nicht verabschiedet sind.
Somit werden sich vermutlich einige Leute wundern die heute bereits
einen "Kat"-Nachrüstauspuff verwenden und ab 2006 zur AU müssen. Wen das
genau betrifft wir sich noch zeigen sobald die Richtlinie definiert ist.
Sie können aber sicher sein, daß auch bei LeoVince bereits verschiedene
Konzepte vorbereitet sind und umgehend nach der Verabschiedung der EU
Richtlinie 97/24 Absatz 5 mit der Homologation begonnen wird, bis dahin
ist es unmöglich vorherzusehen welche Anforderungen erfüllt werden
müssen, um auch ab dem 1.1.2006 noch einen legalen Auspuff verkaufen zu
können.
Da hier inzwischen die Zeit drängt, können Sie sich sicher vorstellen,
in welch unglücklicher Situation sich die diversen Auspuffhersteller
z.Zt. befinden.
Eine Steuervergünstigung für Motorräder mit Kat hat Herr Eichel nicht
geplant, vermutlich nur eine Strafsteuer für ältere Fahrzeuge (wie immer).
Die bestehenden Homologationen behalten auch nach dem 1.1.2006 Ihre
Gültigkeit.
Mit freundlichen Grüßen
MCA Service
i.A. Sven Jaspis
Ansonsten hat zu mir ein TÜV Mensch gesagt dass das mit 2006 eh nicht hin haut, weil man erst mal nach den Richtlinien neue Geräte überall anschaffen müsste um die Abgasunstersuchung für Motorräder einzu führen, und die politik schiebts eh noch ewig vor sich her
ALSO: LeoVince fahren bis AU nötig ist, dann gibts einen Nachrüstkat und geänderte Papiere von LeoVince (denke ich mal, also dass irgendwo ein Kat dann eingetragen ist)...zum TÜV mit Orginal Topf fahren oder LeoVince mit Nachrüstkat, und nach dem TÜV den Kat gleich wieder raus machen, in den Papieren steht er ja drin und gemessen wird bei Verkehrskontrollen eh nicht
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coca-one