Mccoi - Erlaubt?
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Novan123
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EMV! Also ich glaube, dass dieser Kettenöler den Test mit Bravur bestehen würde.
Sollte jemand aber ganz sicher gehen wollen, so nehme er ein Gehäuse aus Stahl und baut dieses um die Komplette Platine und schon hat er Ruhe.
Im Grunde genommen muss der Kettenöler schon andere Geräte in der Nähe stören, sonst wird wohl kaum einer solch eine Überprüfumg machen.
Ich war letztens mit dem Kettenöler beim Tüv und es gab keine Probleme
Sollte jemand aber ganz sicher gehen wollen, so nehme er ein Gehäuse aus Stahl und baut dieses um die Komplette Platine und schon hat er Ruhe.
Im Grunde genommen muss der Kettenöler schon andere Geräte in der Nähe stören, sonst wird wohl kaum einer solch eine Überprüfumg machen.
Ich war letztens mit dem Kettenöler beim Tüv und es gab keine Probleme
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Jan Zoellner
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~Idefix~
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Nochmal. Es geht hier nicht um die Funktion oder die Wechselwirkung zwischen den Komponenten.
Es geht ausschließlich darum, ob man einen Wisch braucht, wo draufsteht, dass alles zulässig ist.
Aussage beim TÜV Aachen war folgende:
"Ich will mir einen Kettenöler ans Motorrad bauen und wollte mal fragen, was der TÜV so dazu denkt."
- "Interessiert uns nicht."
"Und wenn das System elekrische Komponenten enthält?"
- "Es gibt Keinerlei Vorschriften!"
~Idefix~
Es geht ausschließlich darum, ob man einen Wisch braucht, wo draufsteht, dass alles zulässig ist.
Aussage beim TÜV Aachen war folgende:
"Ich will mir einen Kettenöler ans Motorrad bauen und wollte mal fragen, was der TÜV so dazu denkt."
- "Interessiert uns nicht."
"Und wenn das System elekrische Komponenten enthält?"
- "Es gibt Keinerlei Vorschriften!"
~Idefix~
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WilheLM TL
@~Idefix~: ... so ist auch meine Zwischenbilanz. TÜV-Ing macht sich bis morgen noch mal schlau, zur Sicherheit (
) - ich berichte dann nochmal.
Beide Prüfinstanzen würden einen fachlich ordentlich montierten und die Kette (nicht die Umwelt) ölenden Spender bei einer HU nicht beanstanden, einer meinte, es sei mehr Wert auf Auslaufschutz des Vorrates bzw begrenzte Kapazität des Behälters zu legen wg veröltem Rad als auf einen verlorenen Tropfen auf der Straße...
Allerdings meinte einer auch, eine Bestandsgarantie könne er nicht geben, wenn morgen irgend ein Gericht anders entscheidet, weil eine Politesse wg einem Öltropfen aufmuckt... was interessiert uns morgen!
Ich muß dahingehend wohl meine ursprüngliche Meinung revidieren. Es darf gebastelt werden...
Anders sieht es bei Händlern und Werkstätten aus. Aus Gründen der Produkthaftung würde ich nur (ggf freiwillig) geprüfte Ware verkaufen. oder eben Bastelsätze und -anleitungen.
Beide Prüfinstanzen würden einen fachlich ordentlich montierten und die Kette (nicht die Umwelt) ölenden Spender bei einer HU nicht beanstanden, einer meinte, es sei mehr Wert auf Auslaufschutz des Vorrates bzw begrenzte Kapazität des Behälters zu legen wg veröltem Rad als auf einen verlorenen Tropfen auf der Straße...
Allerdings meinte einer auch, eine Bestandsgarantie könne er nicht geben, wenn morgen irgend ein Gericht anders entscheidet, weil eine Politesse wg einem Öltropfen aufmuckt... was interessiert uns morgen!
Ich muß dahingehend wohl meine ursprüngliche Meinung revidieren. Es darf gebastelt werden...
Anders sieht es bei Händlern und Werkstätten aus. Aus Gründen der Produkthaftung würde ich nur (ggf freiwillig) geprüfte Ware verkaufen. oder eben Bastelsätze und -anleitungen.
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Black_Rider
Ich vertreib für en Bekannten en Eigenbau Kettenöler. Vielfach bewährt und bereits an mehreren Motorrädern im Einsatz.
Hier gehts zum Thread
viewtopic.php?t=19625&postdays=0&postor ... e&start=30
Hier gehts zum Thread
viewtopic.php?t=19625&postdays=0&postor ... e&start=30
Zuletzt geändert von Black_Rider am 27.04.2006 17:45, insgesamt 1-mal geändert.
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~Idefix~
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Meine Motorränder werden nicht geölt!Black_Rider hat geschrieben:Ich vertreib für en Bekannten en Eigenbau Kettenöler. Vielfach bewährt und bereits an mehreren Motorrändern im Einsatz.
Hier gehts zum Thread
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WilheLM TL
örtlicher TÜV-Prüfer sieht nach Rücksprache mit Kollegen und Vorschriftenwälzen die Sache so: keine prinzipiellen Einwände gegen Selbstbau, kann auf Wunsch eingetragen werden (aber wozu?), wird lediglich im Rahmen der HU auf einwandfreie Montage und gefahrfreien Zustand überprüft.WilheLM TL hat geschrieben:@~Idefix~: ... so ist auch meine Zwischenbilanz. TÜV-Ing macht sich bis morgen noch mal schlau, zur Sicherheit () - ich berichte dann nochmal.
Ergo: >Es geht ausschließlich darum, ob man einen Wisch braucht, wo draufsteht, dass alles zulässig ist.< kein Wisch
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Hobbit
Hallo,
da melde ich mich doch mal zu Wort. Die EMV Diskussion gab es schon mal im TDM Forum, hier der Link:
http://www.tdm-forum.net/thread.php?id=6916&start=1#1
Ich bemühe mich immer fair zu bleiben und nicht s zu schreiben was nicht passt. Da ich bei vielen Infos auf andere (z.B. TÜV) angewiesen bin habe ich mit unter auch mal Infos bekommen die nicht ganz richtig waren. Das die Betriebserlaubnis erlischt, wenn man ein Elektronisches System in ein KFZ baut, das keine Typgenehmigung hat ist wie schon gesagt nicht ganz richtig. Solche Systeme müssen aber über eine Typgenehmigung die Einhaltung der EMV nachweisen. Werden die Grenzwerte nicht eingehalten, dann erlischt die ABE.
Ich persönlich habe etwas gegen Bastel und Hobby Lösungen. Aus folgenden Gründen. Solche Hobbyhändler machen den Markt kaputt. Nicht nur bei Kettenölern, bei allen anderen Sachen auch. Das mag wegen des vermeidlich günstigen Preises für den Verbraucher erst mal toll sein, ist es aber eigentlich nicht. Ich habe mit meiner kleinen Firma z.B. einen Arbeitsplatz geschaffen. Zahle die Bürokratie, Steuern, Löhne, die ganzen Unkosten wie Telefon, Strom, Versicherungen...
Das alles schlägt sich im Preis eines Produktes nieder. Bastelbuden haben diese Unkosten in der Regel nicht. Das verzerrt den Wettbewerb und sorgt dafür, dass viele normale Firmen Personal abbauen, ins Ausland gehen oder zumachen. Das geht zur Zeit dem Fachhandel in vielen Branchen so, besonders in der Motorradbranche gehen noch einige pleite.
Wie gesagt, ich spreche nicht nur von Kettenölern. Ebayhobbyhändler sind da das beste Beispiel. Mich persönlich kotzt die Geiz ist geil Mentalität vieler Leute einfach nur an. Gute Ware für gutes Geld. Gute Ware für wenig geht nicht, das verbietet das Gesetz der Wirtschaft. Einige werden das erst verstehen wenn der eigene Arbeitsplatz nach Tschechien, Polen oder China verlagert wurde.
Aber das mal nur so am Rande.
Ich bin zu 99,9% am Treffen. Wer mag kann sich da mit mir unterhalten.
da melde ich mich doch mal zu Wort. Die EMV Diskussion gab es schon mal im TDM Forum, hier der Link:
http://www.tdm-forum.net/thread.php?id=6916&start=1#1
Ich bemühe mich immer fair zu bleiben und nicht s zu schreiben was nicht passt. Da ich bei vielen Infos auf andere (z.B. TÜV) angewiesen bin habe ich mit unter auch mal Infos bekommen die nicht ganz richtig waren. Das die Betriebserlaubnis erlischt, wenn man ein Elektronisches System in ein KFZ baut, das keine Typgenehmigung hat ist wie schon gesagt nicht ganz richtig. Solche Systeme müssen aber über eine Typgenehmigung die Einhaltung der EMV nachweisen. Werden die Grenzwerte nicht eingehalten, dann erlischt die ABE.
Ich persönlich habe etwas gegen Bastel und Hobby Lösungen. Aus folgenden Gründen. Solche Hobbyhändler machen den Markt kaputt. Nicht nur bei Kettenölern, bei allen anderen Sachen auch. Das mag wegen des vermeidlich günstigen Preises für den Verbraucher erst mal toll sein, ist es aber eigentlich nicht. Ich habe mit meiner kleinen Firma z.B. einen Arbeitsplatz geschaffen. Zahle die Bürokratie, Steuern, Löhne, die ganzen Unkosten wie Telefon, Strom, Versicherungen...
Das alles schlägt sich im Preis eines Produktes nieder. Bastelbuden haben diese Unkosten in der Regel nicht. Das verzerrt den Wettbewerb und sorgt dafür, dass viele normale Firmen Personal abbauen, ins Ausland gehen oder zumachen. Das geht zur Zeit dem Fachhandel in vielen Branchen so, besonders in der Motorradbranche gehen noch einige pleite.
Wie gesagt, ich spreche nicht nur von Kettenölern. Ebayhobbyhändler sind da das beste Beispiel. Mich persönlich kotzt die Geiz ist geil Mentalität vieler Leute einfach nur an. Gute Ware für gutes Geld. Gute Ware für wenig geht nicht, das verbietet das Gesetz der Wirtschaft. Einige werden das erst verstehen wenn der eigene Arbeitsplatz nach Tschechien, Polen oder China verlagert wurde.
Aber das mal nur so am Rande.
Ich bin zu 99,9% am Treffen. Wer mag kann sich da mit mir unterhalten.
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~Idefix~
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SVrider:
Hallo Hobbit
schön, dass Du Dich auch mal dazu zu Wort meldest. Für mich kommen von der Funktionalität her zwei Systeme in Frage. Das eine verkaufst Du, das andere funktioniert nachweislich auch, ist aber DEUTLICH billiger. Und für mich als Kunde ist das auch ein Kriterium. Überzeugst Du mich davon, dass der Mccoi an meinem Motorrad illegal ist hast Du gute Chancen mich als Kunde zu gewinnen!
Das ist doch nur die halbe Wahrheit. Die andere Hälfte weißt du entweder nicht, oder verschweigst sie vorsätzlich!
Du gehst davon aus, dass die ABE generell erlischt, wenn ein elektronisches Bauteil ohne EMV Prüfung eingebaut wird.
Punkt 1:
Wo steht, dass die ABE des Fahrzeugs erlischt, wenn ein Elektonikteil ohne EMV Prüfung (oder die EMV Grenzwerte überschreitet) montiert wird?
Punkt 2 (und der ist viel wichtiger):
Die EMV Prüfung ist doch nur für MOTORRÄDER, die AB DEM 17.6.2003 das erste mal zugelassen worden sind, vorgeschrieben, oder? Das ist die Art wie ich den §72 STVZO in Bezug auf §55a STVZO verstehe.
Das bedeutet, dass es für jegliches zweirädriges Fahrzeug (dazu zählen insbesondere Motorräder), dass bis zum 16.6.2003 zugelassen wurde keinerlei Vorschriften in Bezug auf eine EMV Prüfung gibt! Keine Vorschrift, kein Verstoß, keine Konsequenzen!
Falls ich mich irre, nenne bitte die entsprechenden Gesetze.
Gruß
~Idefix~
PS: Wettbewerb ist 'ne gute Sache!! Nur meine Meinung......
schön, dass Du Dich auch mal dazu zu Wort meldest. Für mich kommen von der Funktionalität her zwei Systeme in Frage. Das eine verkaufst Du, das andere funktioniert nachweislich auch, ist aber DEUTLICH billiger. Und für mich als Kunde ist das auch ein Kriterium. Überzeugst Du mich davon, dass der Mccoi an meinem Motorrad illegal ist hast Du gute Chancen mich als Kunde zu gewinnen!
Super! Sehr lobenswerte Einstellung.Hobbit hat geschrieben: Ich bemühe mich immer fair zu bleiben und nicht s zu schreiben was nicht passt.
Stimmt! Dass ist so nicht ganz richtig. Aber anstatt festzustellen, was nicht ganz richtig ist, könntest Du einfach sagen was richtig ist und in welchen Vorschriften es sich manifestiert. Damit das auch jeder Schwarz auf Weiß nachvollziehen kann.Hobbit hat geschrieben: Das die Betriebserlaubnis erlischt, wenn man ein Elektronisches System in ein KFZ baut, das keine Typgenehmigung hat ist wie schon gesagt nicht ganz richtig.
[Entschuldige die harten Worte. Aber wenn ich deinen Geiz-Ist-Geil Absatz lese fällt mir dazu nix milderes ein.]Hobbit hat geschrieben: Solche Systeme müssen aber über eine Typgenehmigung die Einhaltung der EMV nachweisen. Werden die Grenzwerte nicht eingehalten, dann erlischt die ABE.
Das ist doch nur die halbe Wahrheit. Die andere Hälfte weißt du entweder nicht, oder verschweigst sie vorsätzlich!
Du gehst davon aus, dass die ABE generell erlischt, wenn ein elektronisches Bauteil ohne EMV Prüfung eingebaut wird.
Punkt 1:
Wo steht, dass die ABE des Fahrzeugs erlischt, wenn ein Elektonikteil ohne EMV Prüfung (oder die EMV Grenzwerte überschreitet) montiert wird?
Punkt 2 (und der ist viel wichtiger):
Die EMV Prüfung ist doch nur für MOTORRÄDER, die AB DEM 17.6.2003 das erste mal zugelassen worden sind, vorgeschrieben, oder? Das ist die Art wie ich den §72 STVZO in Bezug auf §55a STVZO verstehe.
Das bedeutet, dass es für jegliches zweirädriges Fahrzeug (dazu zählen insbesondere Motorräder), dass bis zum 16.6.2003 zugelassen wurde keinerlei Vorschriften in Bezug auf eine EMV Prüfung gibt! Keine Vorschrift, kein Verstoß, keine Konsequenzen!
Falls ich mich irre, nenne bitte die entsprechenden Gesetze.
Gruß
~Idefix~
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Novan123
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SVrider:
@Hobbit, also dein Ansatz ist der, dass du nur bei offiziellen Händlern kaufen würdest. Das trägt aber eigentlich nicht zum Thema bei, hier geht es um die Konfirmalität von selbstgebauten oder gekauften Kettenölern, nicht um die Kaufweise.
Ich persönlich hätte so einen Kettenöler wie er Hobbyweise im Internet zu kaufen ist, auch alleine konzeptionieren können. Wäre nur mehr Arbeit gewesen, da kauf ich mir das Teil doch lieber. War trotzdem noch eine Menge Arbeit. Viele Leute machen etwas umsonst, sollte man Sie dafür verteufeln? Ich z.B. mache den Support vom Forum umsonst, die Forensoftware gibt es auch umsonst und die Software wie Linux oder aber Apache, Mysql und PHP gibt es auch umsonst. Ohne das würde es dieses Forum nicht geben. Wir könnten auch dafür viel Geld bei Microsoft hinblättern, wenn wir es hätten.
So muss jeder selber entscheiden, ob er mehr Geld ausgeben möchte, ob er selber zusammen bauen möchte usw. Generell alle Leute zu verteufeln, die an ihren Produkten nichts verdienen wollen, halte ich absolut übertrieben. Gute Produkte setzen sich durch egal ob umsonst oder für Geld.
Andre
Ich persönlich hätte so einen Kettenöler wie er Hobbyweise im Internet zu kaufen ist, auch alleine konzeptionieren können. Wäre nur mehr Arbeit gewesen, da kauf ich mir das Teil doch lieber. War trotzdem noch eine Menge Arbeit. Viele Leute machen etwas umsonst, sollte man Sie dafür verteufeln? Ich z.B. mache den Support vom Forum umsonst, die Forensoftware gibt es auch umsonst und die Software wie Linux oder aber Apache, Mysql und PHP gibt es auch umsonst. Ohne das würde es dieses Forum nicht geben. Wir könnten auch dafür viel Geld bei Microsoft hinblättern, wenn wir es hätten.
So muss jeder selber entscheiden, ob er mehr Geld ausgeben möchte, ob er selber zusammen bauen möchte usw. Generell alle Leute zu verteufeln, die an ihren Produkten nichts verdienen wollen, halte ich absolut übertrieben. Gute Produkte setzen sich durch egal ob umsonst oder für Geld.
Andre
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Hobbit
@Andre
Zum Teil hast Du Recht. Die Grenze zu ziehen ist da nicht leicht. Unterhalten wir uns doch darüber auf dem Treffen.
@Idefix
Der ganze EMV Scheiß ist extrem umfangreich. Ich habe einen dicken Ordner und habe da schon drei Jahre nicht mehr reingesehen. Ich habe auch nicht die Zeit alles noch mal nachzulesen und wiederzugeben.
Als Hersteller eines elektronischen KFZ Teils ist man für die Typgenehmigung verantwortlich.
Schau mal in die AGB des Mccoi, unter Punkt 10. Da steht:
10. Haftung und EMV-Konformität
Der Nachbau und insbesondere die Inbetriebnahme, sowie Sicherheits- und EMV-Vorschriften unterliegen der Verantwortung desjenigen, der den Bausatz zusammenbaut. Er gilt somit als Hersteller des McCoi. Der Anbieter übernimmt keinerlei Haftung für evtl. auftretende Schäden oder Folgeschäden, die durch den Nachbau, den Betrieb der Schaltungen sowie aus unsachgemäßer Benutzung, Handhabung oder die Inbetriebnahme direkt oder indirekt entstehen. Dies gilt gleichermassen für Personen- Sach- und Vermögensschäden.
Ansonsten steht eigentlich alles sehr ausführlich und zum Großteil auch von neutraler Seite geschrieben unter dem Link im TDM Forum. Wenn Du die angegebenen Links zu den Texten der EU nutzt kommst Du an die entsprechenden §. Nimm Dir aber etwas Zeit mit.
Ach noch was. Ich habe doch geschrieben, dass die ABE eben nicht erlischt. Diese Fehlinfo hatte ich vom TÜV Dresden erhalten.
Zum Teil hast Du Recht. Die Grenze zu ziehen ist da nicht leicht. Unterhalten wir uns doch darüber auf dem Treffen.
@Idefix
Der ganze EMV Scheiß ist extrem umfangreich. Ich habe einen dicken Ordner und habe da schon drei Jahre nicht mehr reingesehen. Ich habe auch nicht die Zeit alles noch mal nachzulesen und wiederzugeben.
Als Hersteller eines elektronischen KFZ Teils ist man für die Typgenehmigung verantwortlich.
Schau mal in die AGB des Mccoi, unter Punkt 10. Da steht:
10. Haftung und EMV-Konformität
Der Nachbau und insbesondere die Inbetriebnahme, sowie Sicherheits- und EMV-Vorschriften unterliegen der Verantwortung desjenigen, der den Bausatz zusammenbaut. Er gilt somit als Hersteller des McCoi. Der Anbieter übernimmt keinerlei Haftung für evtl. auftretende Schäden oder Folgeschäden, die durch den Nachbau, den Betrieb der Schaltungen sowie aus unsachgemäßer Benutzung, Handhabung oder die Inbetriebnahme direkt oder indirekt entstehen. Dies gilt gleichermassen für Personen- Sach- und Vermögensschäden.
Ansonsten steht eigentlich alles sehr ausführlich und zum Großteil auch von neutraler Seite geschrieben unter dem Link im TDM Forum. Wenn Du die angegebenen Links zu den Texten der EU nutzt kommst Du an die entsprechenden §. Nimm Dir aber etwas Zeit mit.
Ach noch was. Ich habe doch geschrieben, dass die ABE eben nicht erlischt. Diese Fehlinfo hatte ich vom TÜV Dresden erhalten.
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~Idefix~
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SVrider:
Doch, exakt das hast Du geschrieben!Hobbit hat geschrieben:Ach noch was. Ich habe doch geschrieben, dass die ABE eben nicht erlischt. Diese Fehlinfo hatte ich vom TÜV Dresden erhalten.
"Werden die Grenzwerte nicht eingehalten, dann erlischt die ABE."
Soweit deine Worte. Kann jeder nachlesen. Und kann sich auch jeder seinen Teil dazu denken.
Ich habe zwei SEHR KONKRETE FRAGEN gestellt. Die Du beide nicht einmal im Ansatz beantwortet hast.
Aber KEINE Antwort ist ja auch eine Antwort.
Ich bleibe dabei. Für mein Zweirad ist aufgrund des Zulassungdatums die EMV Prüfung nach §55a Absatz 2 STVZO nicht vorgeschrieben!
~Idefx~
PS: Erspart es euch, die EU-Richtlinien zu lesen. Das ist Zeitverschwendung. Die Haben in Deutschland eh keine Relevanz! Entscheiden sind ausschließlich die Gesetze, die die EU-Richtlinien in deutsches Recht umsetzen!
EDIT
PPS: Und was den §19 STVZO angeht. Da trifft wohl höchstens Absatz 2 zu. Aber da muss sich schon viel Mühe geben um damit was zu erreichen.
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Hobbit
Tu mir einen Gefallen, lies einfach die Diskussion im TDM Forum. Alle Deine Fragen werden damit beantwortet.
Zu mehr habe ich keine Zeit.
Wenn die EMV Grenzwerte nicht eingehalten werden , dann erlischt die ABE. Das stimmt auch.
Im übrigen sind die Richtlinien ins deutsche Recht übernommen worden (dass müssen sie auch, die Übernahme ist für Mitgliedsstaaten der EU bindend).
Zu mehr habe ich keine Zeit.
Wenn die EMV Grenzwerte nicht eingehalten werden , dann erlischt die ABE. Das stimmt auch.
Im übrigen sind die Richtlinien ins deutsche Recht übernommen worden (dass müssen sie auch, die Übernahme ist für Mitgliedsstaaten der EU bindend).
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~Idefix~
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SVrider:
1.) Ich habe das im TDM Forum gelesen.
2.) Du traust dich nicht zu sagen, dass ich unrecht habe, weil du weißt, dass ich recht habe!
3.) wenn es keine Grenzwerte gibt, dann erlischt auch keine ABE und genau das ist hier der Fall!
Hobbits Aussagen mal kurze alle zusammengefasst:
Es gibt da irgendwelche dinge, die sich auf irgendwas beziehen, die irgendwo stehen. Diese Dinge schreiben irgendwas vor. Und das hat irgendwas mit EMV zu tun. Und die EU ist auch so ein bischen schuld. Und weil das so ist sind alle Systeme außer dem Hobbit-System böse!
(und wahrscheinlich Billigware aus Hongkong, besorgt von ebay Hobby Bastlern, die Schuld an der Arbeitsmarktsituation in Deutschland sind)
Bloß nix sagen, was irgendwer überprüfen könnte, gell?
Und du willst Dich bemühen immer fair zu bleiben.
Ich kann darüber nur lachen! Und diesen lächerlichen Versuch etwas zu illegalisieren, den kannst Du dir sonstwohin stecken!
Ich bleib nach wie vor dabei.
§55a STVZO gilt für Motorräder die vor dem 17.6.2003 zugelassen wurden nicht.
Es steht Dir nach wie vor frei, das Gegenteil zu beweisen!
Und dann entschuldige ich mich auch öffentlich in aller Form!! Ich hab nämlich Anstand!!
~Idefix~
2.) Du traust dich nicht zu sagen, dass ich unrecht habe, weil du weißt, dass ich recht habe!
3.) wenn es keine Grenzwerte gibt, dann erlischt auch keine ABE und genau das ist hier der Fall!
Hobbits Aussagen mal kurze alle zusammengefasst:
Es gibt da irgendwelche dinge, die sich auf irgendwas beziehen, die irgendwo stehen. Diese Dinge schreiben irgendwas vor. Und das hat irgendwas mit EMV zu tun. Und die EU ist auch so ein bischen schuld. Und weil das so ist sind alle Systeme außer dem Hobbit-System böse!
(und wahrscheinlich Billigware aus Hongkong, besorgt von ebay Hobby Bastlern, die Schuld an der Arbeitsmarktsituation in Deutschland sind)
Bloß nix sagen, was irgendwer überprüfen könnte, gell?
Und du willst Dich bemühen immer fair zu bleiben.
Ich kann darüber nur lachen! Und diesen lächerlichen Versuch etwas zu illegalisieren, den kannst Du dir sonstwohin stecken!
Ich bleib nach wie vor dabei.
§55a STVZO gilt für Motorräder die vor dem 17.6.2003 zugelassen wurden nicht.
Es steht Dir nach wie vor frei, das Gegenteil zu beweisen!
Und dann entschuldige ich mich auch öffentlich in aller Form!! Ich hab nämlich Anstand!!
~Idefix~