Muss ich das eintragen lassen ?


Wie mach ich und wo bekomme ich was? Was ist gut und günstig?
matthes


Re: Muss ich das eintragen lassen ?

#16

Beitrag von matthes » 16.07.2008 16:39

Timmi hat geschrieben:zu zweit fahren - dann ist der haltegriff für den sozius gesetzlich vorgeschrieben
So seh ich das auch, steht ausdrücklich im Fahrzeugschein:
Unter S.1 (Sitzplätze einschließlich Fahrersitz) => "1"
Anmerkung unten zu S.1 => "wahlweise 2, dann Fussrasten und Haltegriff für Beifahrer anbauen"

Dass das Ding fahrtechnisch ziemlicher Blödsinn ist sei dahingestellt :roll:

krachBUMM_eNte


Re: Muss ich das eintragen lassen ?

#17

Beitrag von krachBUMM_eNte » 16.07.2008 18:43

matthes hat geschrieben:
Dass das Ding fahrtechnisch ziemlicher Blödsinn ist sei dahingestellt :roll:
ich wage auch einfach mal zu behaupten, wer nur Sozius ist und selber sonst nicht fährt, wird nen Teufel tun und
das Ding nutzen, eher halten sich die Leute am Fahrer fest.
Zumindest ich hab das Gefühl das nur Motorradfahrer sich daran lässig festhalten, jemand der das nicht gewohnt ist
legt sich auch ungern in die Kurve und dann ist dieses aufrechte Sitzen wohl auch nicht so prall.

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Re: Muss ich das eintragen lassen ?

#18

Beitrag von LazyJoe » 17.07.2008 11:33

@krachBUMM-eNte
Schon mal 'nen Rollerfahrer mitgenommen? Die finden diese Riemchen oder Bügel hinten offenbar zum anbeißen.. :lol: Für mich absolut unverständlich, macht keinen Sinn das Teil..
Proper planning and preparation prevents piss poor performance.

RicciRic


Re: Muss ich das eintragen lassen ?

#19

Beitrag von RicciRic » 17.07.2008 15:35

ja und wie bekomme ich das ding jetzt "rechtlich korrekt" abgerissen ?
zack nen gurt über den sozius und ab zum tüv oder wie ?

waYniac87


Re: Muss ich das eintragen lassen ?

#20

Beitrag von waYniac87 » 17.07.2008 17:38

Weisswurst hat geschrieben:Hmm, es gibt aber definitiv welche, die keiner Eintragung benötigen, kein Teilegutachten und keine ABE haben und dennoch nicht eingetragen werden müssen.

Der von Gimble z.B. muss nicht eingetragen werden und da kommt au nix mit. Is so en GFK dings. Vlt. liegts am Werkstoff.

Vollverkleidung braucht ABE. Hab ich gestern total zerknittert meine ABE aus der "Schultasche" gezerrt :D
also mein gimbel musste ich eintragen lassen

bax


Re: Muss ich das eintragen lassen ?

#21

Beitrag von bax » 21.07.2008 23:47

Zu Verkleidungsteilen eintragen lassen oder nicht, da lob ich mir doch die Fahrschulfragen:

Wodurch kann die Betriebserlaubnis erlöschen ?
1.) Einbau eines anderen Lenkers
2.) Austausch des Motors
3.) Anbau einer Vekleidung

Richtige Antwort: 1.)

Umkehrschluss: Durch den Anbau einer Verkleidung kann NIE die Betriebserlaubnis erlöschen :)

Wer Ironie entdeckt kann sie behalten....ich tu mich auf jedenfall sehr schwer so nen Mist zu lernen :D

dyflam


Re: Muss ich das eintragen lassen ?

#22

Beitrag von dyflam » 23.02.2009 21:40

Hallo!

Auch wenn der threat jetzt mal ein bischen älter ist...

Ich hab bei mir auch eine Heckunterverkleidung angebaut, dazu so eine Hinterradabdeckung, beides aus GFK, bei der Hinterradabdeckung hab ich auch ein Materialgutachten, bei der Heckunterverkleidung hab ich das irgendwie verlegt, bin aber mit dem Händler (Ebay) in Kontakt. Wie ist denn jetzt der Stand der Dinge? Müssen die beiden Teile eingetragen werden?
Wenn ja, kennt jemand in/um HH nen netten TÜVer?

Gruss schonmal aus HH

Fabian

green650


Re: Muss ich das eintragen lassen ?

#23

Beitrag von green650 » 23.02.2009 21:46

Beides muss nicht eingetragen werden.

dyflam


Re: Muss ich das eintragen lassen ?

#24

Beitrag von dyflam » 24.02.2009 8:01

Cool. Also dranschrauben und losfahren? Muss ich die materialgutachten mit mir führen? Gruß fabian

green650


Re: Muss ich das eintragen lassen ?

#25

Beitrag von green650 » 24.02.2009 9:21

dyflam hat geschrieben:Cool. Also dranschrauben und losfahren? Muss ich die materialgutachten mit mir führen? Gruß fabian
Anbauen, losfahren.
nein

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