Xenon Nachrüstkit Erfahrung und Bilder
Re: Xenon Nachrüstkit Erfahrung und Bilder
ich halte das bmw system jedoch nicht fuer ausreichend... und mehr oder weniger als ausrede... berichte im netz bestätigen das eher... naja wurst, um den ganzen streit hier mal ein ende hat und weil mein nachbar (polizist, wusste ich garnicht^^) mal erwähnt hat dass das nicht so seine auffassung von legal ist hab ich das teil ausgebaut.... wer moechte kann das set bei mir abkaufen fuer wenig geld... einfach pn schreiben, passt auf jedenfall gut versteckt in ne "S"
Re: Xenon Nachrüstkit Erfahrung und Bilder
Genau das musste ich auch erst feststellen. Und ich bin noch nicht mal 30...Ati hat geschrieben:Oder setzt die Vernunft doch vorher noch ein..... Warum denken alle nur an sich. Krieg ich irgendwie nicht auf die Reihe.
Ein nicht artgerechtes Federbein stört andere Verkehrsteilnehmer herzlich wenig. Ein nicht eingebauter Eater findet auch nicht grad meine Zustimmung (genausowenig wie der Harley Freibrief). Laut ist noch lange nicht schön. Aber Blendwerk stört jeden. Und gerade ältere Menschen empfinden das unangenemher als Junge. Auge wird eben auch älter. Ist doch eigentlich nicht schwer zu verstehen oder ?
Die Optik eines üblichen Standard-Motorradscheinwerfers und die Montagehöhe desselbigen sind nicht für Xenonlampen ausgelegt. Egal, wie man es einstellt, bringt es entweder keinen Vorteil gegenüber der originalen Birne oder es blendet.
MfG Stephan
Re: Xenon Nachrüstkit Erfahrung und Bilder
Wie gut doch die soziale Kontrolle im realen Leben und nicht so "anonymen" Netz funktionert....schnapser hat geschrieben:ich halte das bmw system jedoch nicht fuer ausreichend... und mehr oder weniger als ausrede... berichte im netz bestätigen das eher... naja wurst, um den ganzen streit hier mal ein ende hat und weil mein nachbar (polizist, wusste ich garnicht^^) mal erwähnt hat dass das nicht so seine auffassung von legal ist hab ich das teil ausgebaut.... wer moechte kann das set bei mir abkaufen fuer wenig geld... einfach pn schreiben, passt auf jedenfall gut versteckt in ne "S"

Re: Xenon Nachrüstkit Erfahrung und Bilder
Obwohl ich zugeben muss, dass die Argumente hier im Forum gegen Xenon im Endeffekt die besseren waren. Ich glaube nicht dass er mich direkt angezeigt hätte aber ich wills mir 1. Nicht mit dem Nachbarn verscherzen, dazu mach ich dahiem zu oft Party ^^ und 2. Wars wirklich etwas unvernünftig...Puffbohne hat geschrieben:Wie gut doch die soziale Kontrolle im realen Leben und nicht so "anonymen" Netz funktionert....
So long, wers haben will, pn an mich^^
Re: Xenon Nachrüstkit Erfahrung und Bilder
Muss das eigendlich in den Fahrzeugschein eingetragen werden?
Ich hab gehört Xenon soll ab 2012 für Motorräder verboten werden.
Ich hab gehört Xenon soll ab 2012 für Motorräder verboten werden.
Re: Xenon Nachrüstkit Erfahrung und Bilder
Es gibt keine legalen Xenon-Nachrüstkits, ergo wird dir das kein Mensch irgendwo eintragen. Die Gründe dafür findest du hier im Thread.
Warum Xenon-Scheinwerfer verboten werden sollen, kann ich mir zwar nicht vorstellen (schließlich gibts bis auf 1-2 Ausnahmen eh kein Serienmotorrad mit legalem Xenon), aber da bin ich nich informiert... Kann also tatsächlich sein dass es ab 2012 verboten wird.
Warum Xenon-Scheinwerfer verboten werden sollen, kann ich mir zwar nicht vorstellen (schließlich gibts bis auf 1-2 Ausnahmen eh kein Serienmotorrad mit legalem Xenon), aber da bin ich nich informiert... Kann also tatsächlich sein dass es ab 2012 verboten wird.
Gruß Mathias
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Re: Xenon Nachrüstkit Erfahrung und Bilder
Wie soll etwas verboten werden, was noch nie legal war? Mit Ausnahme der BMW-Extrawürste...Clorell hat geschrieben:Muss das eigendlich in den Fahrzeugschein eingetragen werden?
Ich hab gehört Xenon soll ab 2012 für Motorräder verboten werden.
God, grant me the serenity to accept the things I cannot change,
Courage to change the things I can,
And wisdom to know the difference.
Reinhold Niebuhr
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Re: Xenon Nachrüstkit Erfahrung und Bilder
Es gibt komplette Motorradfrontmasken mit Xenon und die haben ne E-Nummer... kostt aber schweinisch viel geld und sieht kacke aus
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Re: Xenon Nachrüstkit Erfahrung und Bilder
hast Du mal einen Link dazu?
ich sage mit aller Entschiedenheit - vielleicht, eventuell, mal sehen ... und freue mich auch über eine Bewertung
"denn sie wissen nicht was er tut" ,-)
SV-Ati. Die elektronifizierte SV-Seite ;-)
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Re: Xenon Nachrüstkit Erfahrung und Bilder
ich habe nichts dergleichen vor. ..Hasenfuß hat geschrieben:Dann forsch doch mal nach wie viel Entwicklungsarbeit da drin steckt und überschlag doch mal die Kosten, die du haben würdest, etwas vergleichbares in die SV zu verbauen. Denn ich gehe nicht davon aus, dass du die K1600 Front an die SV schrauben willst...Bertus hat geschrieben:die k1600gt/gtl hat übrigens XENON serie verbaut!
man kann sich sogar adaptives kurvenlicht ordern.
möglich ist es also schon.
ich wollte nur sagen, dass es sehr wohl motorräder mit legalem xenon gibt!
Re: Xenon Nachrüstkit Erfahrung und Bilder
Philipp, kannst Du die Bilder von der Streuung mal einstellen.schnapser hat geschrieben:....Sobald ich die Vorschaltgeräte anständig verstaut habe werde ich mich mal noch vor ne Wand stellen und die Streuung knipsen und dann womöglich noch ein wenig nachjustieren....
Re: Xenon Nachrüstkit Erfahrung und Bilder
Ach ja,
hier noch eine Info zur Nachrüstung von Xenonlicht bei Motorrädern vom Bundesverkehrsministerium:
Sehr geehrte Damen und Herren,
in verschiedenen Motorradforen und Motorradfahrerkreisen wird seit langem darüber diskutiert, ob eine Umrüstung von Halogen- auf Xenon-Licht an Motorrädern mit geeignetem und entsprechend gekennzeichnetem Scheinwerfer zulässig ist.
An meinem Motorrad ist ein Scheinwerfer mit der Kennung:
WCR-DS vorhanden. Laut verschiedenen Internetforen soll dies bedeuten:
Halogen-Fern- und Abblendlicht (nur getrennt schaltbar) Zusätzlich für Xenon-Licht geprüft (Scheinwerfer dürfen mit Xenonbrenner nachgerüstet werden)
Es soll außerdem eine Regelung geben, wonach eine Scheinwerferreinigungsanlage und eine automatische Leuchtweitenregulierung zunächst nicht erforderlich ist und die standardmäßige Einstellungsmöglichkeit an Motorrädern (zumeist mit einer Schraube direkt am Scheinwerfer) ausreichend ist.
Eine TÜV-Abnahme/Gutachten soll nicht erforderlich sein.
Da ich aber gerne das Xenonlicht eintragen lassen möchte, verlangt mein TÜV-Prüfer
ein offizielles Schreiben und keine Hinweise aus „Internetforen“.
Bezüglich der Umrüstung auf Xenonlicht scheint zur
Zeit eine erhebliche Unsicherheit bei den Dekra, TÜV- und anderen Stellen vorhanden zu sein.
Können Sie mir in dieser Angelegenheit behilflich sein und mir eine verbindliche Auskunft geben?
Mit freundlichen Grüßen
.........
Antwort:
Sehr geehrter Herr K......,
vielen Dank für Ihre Mail. Auf Ihre Frage zur Diskussion, ob eine Umrüstung von Halogen- auf Xenon-Licht an Motorrädern zulässig ist, kann ich wie folgt antworten:
Eine Ausrüstung von Krafträdern mit einem Scheinwerfer mit Gasentladungslampe ist erlaubt. Die Wirtschaftskommission für Europa
der Vereinten Nationen (UNECE) hat mit der Regelung 53 "Anbau der Beleuchtungseinrichtungen (Krad)" in Verbindung mit einer Änderung der UNECE Regelung Nr. 98 "Gasentladungsscheinwerfer" diese für Typgenehmigungen von Krafträdern seit dem 24.10.2009 erlaubt.
Für die Nachrüstung gelten die Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). § 19 Abs.(3) Nr. 2. erlaubt eine Änderung, wenn der Scheinwerfer nach UNECE-Regelung Nr. 98 geprüft ist und die Einbauanweisungen und eventuelle Einschränkungen beachtet werden. Diese erfordern nach der UNECE-Regelung Nr. 53 keine Scheinwerferreinigungsanlage und in einer Übergangsphase ist eine automatische Leuchtweitenregelung noch nicht erforderlich.
(s.a. http://www.unece.org/trans/doc/2009/wp2 ... 09-23e.pdf
)
Eine Eintragung ist nicht erforderlich und aus Sicht des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung auch nicht erwünscht. Sollte der Halter jedoch den Wunsch der Eintragung hegen, muss er diesen bei der zuständigen Zulassungsstelle vortragen. Der Zulassungsstelle obliegt dann nach ihrer Einschätzung die weitere Verfahrensweise.............
Sehr geehrter Herr K.......,
ich hoffe, dass Ihnen meine Erklärungen weiterhelfen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
.......
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
- Politische Planung und Kommunikation -
Referat L 23 - Bürgerservice, Besucherdienst
Invalidenstraße 44
10115 Berlin
hier noch eine Info zur Nachrüstung von Xenonlicht bei Motorrädern vom Bundesverkehrsministerium:
Sehr geehrte Damen und Herren,
in verschiedenen Motorradforen und Motorradfahrerkreisen wird seit langem darüber diskutiert, ob eine Umrüstung von Halogen- auf Xenon-Licht an Motorrädern mit geeignetem und entsprechend gekennzeichnetem Scheinwerfer zulässig ist.
An meinem Motorrad ist ein Scheinwerfer mit der Kennung:
WCR-DS vorhanden. Laut verschiedenen Internetforen soll dies bedeuten:
Halogen-Fern- und Abblendlicht (nur getrennt schaltbar) Zusätzlich für Xenon-Licht geprüft (Scheinwerfer dürfen mit Xenonbrenner nachgerüstet werden)
Es soll außerdem eine Regelung geben, wonach eine Scheinwerferreinigungsanlage und eine automatische Leuchtweitenregulierung zunächst nicht erforderlich ist und die standardmäßige Einstellungsmöglichkeit an Motorrädern (zumeist mit einer Schraube direkt am Scheinwerfer) ausreichend ist.
Eine TÜV-Abnahme/Gutachten soll nicht erforderlich sein.
Da ich aber gerne das Xenonlicht eintragen lassen möchte, verlangt mein TÜV-Prüfer
ein offizielles Schreiben und keine Hinweise aus „Internetforen“.
Bezüglich der Umrüstung auf Xenonlicht scheint zur
Zeit eine erhebliche Unsicherheit bei den Dekra, TÜV- und anderen Stellen vorhanden zu sein.
Können Sie mir in dieser Angelegenheit behilflich sein und mir eine verbindliche Auskunft geben?
Mit freundlichen Grüßen
.........
Antwort:
Sehr geehrter Herr K......,
vielen Dank für Ihre Mail. Auf Ihre Frage zur Diskussion, ob eine Umrüstung von Halogen- auf Xenon-Licht an Motorrädern zulässig ist, kann ich wie folgt antworten:
Eine Ausrüstung von Krafträdern mit einem Scheinwerfer mit Gasentladungslampe ist erlaubt. Die Wirtschaftskommission für Europa
der Vereinten Nationen (UNECE) hat mit der Regelung 53 "Anbau der Beleuchtungseinrichtungen (Krad)" in Verbindung mit einer Änderung der UNECE Regelung Nr. 98 "Gasentladungsscheinwerfer" diese für Typgenehmigungen von Krafträdern seit dem 24.10.2009 erlaubt.
Für die Nachrüstung gelten die Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). § 19 Abs.(3) Nr. 2. erlaubt eine Änderung, wenn der Scheinwerfer nach UNECE-Regelung Nr. 98 geprüft ist und die Einbauanweisungen und eventuelle Einschränkungen beachtet werden. Diese erfordern nach der UNECE-Regelung Nr. 53 keine Scheinwerferreinigungsanlage und in einer Übergangsphase ist eine automatische Leuchtweitenregelung noch nicht erforderlich.
(s.a. http://www.unece.org/trans/doc/2009/wp2 ... 09-23e.pdf
)
Eine Eintragung ist nicht erforderlich und aus Sicht des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung auch nicht erwünscht. Sollte der Halter jedoch den Wunsch der Eintragung hegen, muss er diesen bei der zuständigen Zulassungsstelle vortragen. Der Zulassungsstelle obliegt dann nach ihrer Einschätzung die weitere Verfahrensweise.............
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ich hoffe, dass Ihnen meine Erklärungen weiterhelfen und verbleibe
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Re: Xenon Nachrüstkit Erfahrung und Bilder
Liest sich witzigEine Eintragung ist nicht erforderlich und aus Sicht des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung auch nicht erwünscht. Sollte der Halter jedoch den Wunsch der Eintragung hegen, muss er diesen bei der zuständigen Zulassungsstelle vortragen. Der Zulassungsstelle obliegt dann nach ihrer Einschätzung die weitere Verfahrensweise.............

und außerdem
http://www.unece.org/trans/doc/2009/wp2 ... 09-23e.pdf
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ich sage mit aller Entschiedenheit - vielleicht, eventuell, mal sehen ... und freue mich auch über eine Bewertung
"denn sie wissen nicht was er tut" ,-)
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Re: Xenon Nachrüstkit Erfahrung und Bilder
Klar gibt es die Möglichkeit Xenon legal ans Motorrad Nachzurüsten!
Nur weil ihr das nicht kennt heißt das nicht dass es das nicht gibt oder gar das es illegal ist.
BPC Motorradservice in Berlin bietet das an mit TÜV.
http://bpc-motorradservice.de/xenon-f%C ... -motorrad/
MOTORRAD XENON LEGAL - XENONLICHT NACHRÜSTEN FÜR's MOTORRAD MIT TÜV !
Xenonlicht für's Motorrad mit TÜV Eintragung und legal! Bei uns möglich!
Wir führen hochwertige Xenonsets mit allen erforderlichen
Zulassungen und Prüfzeichen in allen Lampensockel-varianten für alle gängigen Fahrzeuge.
In unserer Werkstatt wird der Einbau professionell, sicher und nach allen Einbaukriterien des TÜV's realisiert.
Anschließend wird der Einbau durch den TÜV bei uns im hause, unter den verschiedensten Belastungszuständen des Fahrzeugs und permanenter
Überprüfung der Scheinwerfereinstellung mittels Einstellgeräten abgenommen.
Erst wenn alle Kriterien erfüllt sind, wird die Umrüstung in die Fahrzeugpapiere
(Zulassungsbescheinigung) eingetragen.
Nur weil ihr das nicht kennt heißt das nicht dass es das nicht gibt oder gar das es illegal ist.
BPC Motorradservice in Berlin bietet das an mit TÜV.
http://bpc-motorradservice.de/xenon-f%C ... -motorrad/
MOTORRAD XENON LEGAL - XENONLICHT NACHRÜSTEN FÜR's MOTORRAD MIT TÜV !
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Zulassungen und Prüfzeichen in allen Lampensockel-varianten für alle gängigen Fahrzeuge.
In unserer Werkstatt wird der Einbau professionell, sicher und nach allen Einbaukriterien des TÜV's realisiert.
Anschließend wird der Einbau durch den TÜV bei uns im hause, unter den verschiedensten Belastungszuständen des Fahrzeugs und permanenter
Überprüfung der Scheinwerfereinstellung mittels Einstellgeräten abgenommen.
Erst wenn alle Kriterien erfüllt sind, wird die Umrüstung in die Fahrzeugpapiere
(Zulassungsbescheinigung) eingetragen.
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Re: Xenon Nachrüstkit Erfahrung und Bilder
@holger k
copy/paste Bandit-Forum?
ist sicher richtig, wenn auch etwas dubios. Wenn es nämlich so einfach wäre, beispielsweise einfach aus dem Zubehör einen Brenner (auch mit CE-Zeichen) einzubauen und gut ist, warum wird es dann nicht allgemein von allen möglichen Stellen angeboten? Das es hier in Berlin mindestens zwei mir bekannte Werkstätten gibt, die Zitat:"TÜV-Abnahme im eigenen Hause" machen, ist so neu ja nun auch wieder nicht. Aber warum bedecken sich diese Werkstätten mit der Bekanntgabe der eingebauten Teile? Das findest Du nämlich nirgendwo. Sondern immer den dezenten Hinweis auf telefonische Vereinbarungen.
Nun - weil der Scheinwerfer ebenfalls für den Betrieb einer solchen Lampe zugelassen sein muss. Siehe ECE-Vorschrift Nr.113 Seite 10 und 36.
Der eine TÜV-Mann hat wegen der ganzen Zulasserei in der Zwischenzeit auch recht viel Ärger und hält sich verständlicherweise nun auch recht bedeckt. Abnahme wird wohl nicht mehr gemacht. Anstelle dessen wird de ECE-Vorschrift mitgereicht. Also von wegen legal und so. Das dürfte in den wenigsten Fällen so sein.
Ich werde heute abend mal den Schlüssel des SV-Scheinwerfers betrachten (ob da ein verstecktes D mittendrin ist)
copy/paste Bandit-Forum?

ist sicher richtig, wenn auch etwas dubios. Wenn es nämlich so einfach wäre, beispielsweise einfach aus dem Zubehör einen Brenner (auch mit CE-Zeichen) einzubauen und gut ist, warum wird es dann nicht allgemein von allen möglichen Stellen angeboten? Das es hier in Berlin mindestens zwei mir bekannte Werkstätten gibt, die Zitat:"TÜV-Abnahme im eigenen Hause" machen, ist so neu ja nun auch wieder nicht. Aber warum bedecken sich diese Werkstätten mit der Bekanntgabe der eingebauten Teile? Das findest Du nämlich nirgendwo. Sondern immer den dezenten Hinweis auf telefonische Vereinbarungen.
Tja, warum also hauseigener TÜV? Wenn doch theoretisch die E-Nummer reicht.Grundlage für das ECE-Prüfzeichen
Grundlage für diese Prüfungen sind die so genannten ECE-Regelungen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (Economic Commission for Europe, ECE) in Genf. Das so gekennzeichnete Bauteil darf in Deutschland und Österreich ohne speziellen Eintrag in die Fahrzeugpapiere mitgeführt und betrieben werden – es bedarf also weder eines „TÜV-Gutachtens“, d. h. Teilegutachten (TGA), noch einer EG-BE/ABE, solang der in der Genehmigung vorgegebene Verwendungsbereich eingehalten wird. In Deutschland ist die Anerkennung der E-Kennzeichnung in § 21a der StVZO geregelt.
Es gibt keine E-Kennzeichnung ohne nachfolgende Nummer, welche dem „E“ folgt. Die Kennzeichnung ist eine Typgenehmigung und basiert nicht auf einer Herstellererklärung, sondern wird z. B. vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) auf Antrag zusammen mit einer Typgenehmigungsnummer erteilt. Der Aufbau und die Anbringung dieser Kennzeichnung ist in der jeweiligen ECE-Richtlinie beschrieben.

Nun - weil der Scheinwerfer ebenfalls für den Betrieb einer solchen Lampe zugelassen sein muss. Siehe ECE-Vorschrift Nr.113 Seite 10 und 36.
Der eine TÜV-Mann hat wegen der ganzen Zulasserei in der Zwischenzeit auch recht viel Ärger und hält sich verständlicherweise nun auch recht bedeckt. Abnahme wird wohl nicht mehr gemacht. Anstelle dessen wird de ECE-Vorschrift mitgereicht. Also von wegen legal und so. Das dürfte in den wenigsten Fällen so sein.
Ich werde heute abend mal den Schlüssel des SV-Scheinwerfers betrachten (ob da ein verstecktes D mittendrin ist)

ich sage mit aller Entschiedenheit - vielleicht, eventuell, mal sehen ... und freue mich auch über eine Bewertung
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