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Hilfe, Blinker,Ochsenaugen.

Verfasst: 09.01.2004 8:30
von VauZwei
Mal ne Frage.
Ich habe hier ältere Blinker(Ochsenaugen, Firma ULO,Modell:EBL801)
Auf den Gläsern ist folgende Prägung:

Hella->~K22609 -> ein A in einem Kreis und dahinter2168.

Kann mir jemand sagen ob dieses A in dem Kreis gleichzusetzen ist mit der heutigen E-Kennung?
Darf man die Dinger einfach montieren oder wird eine Eintragung fällig.
Keine Angst, ich möchte sie nicht an meine SV/S montieren.

Würde mich über Info freuen.

Verfasst: 09.01.2004 15:26
von el Kaputtnik
Mahlzeit!

Da du ja anscheinend auf dem Blinkerglas so ne Welle (~) drauf hast darfst du die Dinger verwenden. Die Welle war vor dem E-Prüfzeichen aktuell.

Falls ich mich irre bitte verbessern :oops:

Verfasst: 14.01.2004 21:37
von SV-OLE
Hallo!!

Die Dreiperiodige Welle und die nachfolgende Buchstaben/Zahlenkombination weisen auf eine Nationale Bauartgenehmigung hin, und somit Eintragungspflichtig.

Verfasst: 14.01.2004 22:06
von SVolle
Moin
Nicht ganz richtig.Sind nur eintragungspflichtig wenn sie als einzige Blinker verwand werden was wiederum nur geht wenn das Fahrzeug älter als Bj 89 ist und die Lenkerbreite mehr als 700mm beträgt. Wenn weiterhin hinten Blinker vorhanden sind brauch man sie nicht eintragen lassen da Bauartgenehmigt.

Verfasst: 14.01.2004 23:03
von ATZE
SVolle hat geschrieben:Moin
Nicht ganz richtig.Sind nur eintragungspflichtig wenn sie als einzige Blinker verwand werden was wiederum nur geht wenn das Fahrzeug älter als Bj 89 ist und die Lenkerbreite mehr als 700mm beträgt. Wenn weiterhin hinten Blinker vorhanden sind brauch man sie nicht eintragen lassen da Bauartgenehmigt.
Is nich gaaaaanz richtich Wolle, Lenkerbreite mind. 760 mm, wenn ohne hinten............ :wink:

Verfasst: 14.01.2004 23:54
von SV-OLE
Nabend!!!

Nicht ganz richtig. In gewisser weise hast du recht, wenn bei den Bauartgenehmigten Teilen von einer Abnahme eines a.a.S abgesehen wird. Dies sieht die Bauartgenehmigung von sogenante "Ochsenaugen"anders, egal ob mit Blinker hinten oder ohne.

Siehe §19 Abs.(3) Satz 3. StVZo
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_19.php

Übrigens, Abstand Blinkleuchten an den Lenkerenden(Ochsenaugen)
zueinander 560mm. Und Fahrtrichtungsanzeiger NUR in Lenkerenden
only an Fahrzeugen EZ vor dem 01.01.1987.[/img]

Verfasst: 15.01.2004 18:30
von VauZwei
Donkäää!

Verfasst: 16.01.2004 15:01
von SVolle
Siehste Atze,has au nich recht 8)

Verfasst: 16.01.2004 15:35
von SV-OLE
SVolle hat geschrieben:Siehste Atze,has au nich recht 8)

Das hört sich irgendwie ironisch an (grinz) :twisted:
Als Beweis, guckst du hier!!!
http://www.tuev-sued.de/mobilitaet/fahr ... nricht.pdf

Verfasst: 16.01.2004 16:10
von ATZE
SV-OLE hat geschrieben:
SVolle hat geschrieben:Siehste Atze,has au nich recht 8)

Das hört sich irgendwie ironisch an (grinz) :twisted:
Als Beweis, guckst du hier!!!
http://www.tuev-sued.de/mobilitaet/fahr ... nricht.pdf
Erstens tut sich unter dem Link nix............ :roll:

Zweitens bin ich mir bei den 760 mm gaaanz sicher, wenn hinten nix dran is, denn so hab ich's bei meinen beiden eingetragen...... :wink:


@Wolle

:) bor

Verfasst: 16.01.2004 16:15
von SV-OLE
ATZE hat geschrieben:
SV-OLE hat geschrieben:
SVolle hat geschrieben:Siehste Atze,has au nich recht 8)

Das hört sich irgendwie ironisch an (grinz) :twisted:
Als Beweis, guckst du hier!!!
http://www.tuev-sued.de/mobilitaet/fahr ... nricht.pdf
Erstens tut sich unter dem Link nix............ :roll:

Zweitens bin ich mir bei den 760 mm gaaanz sicher, wenn hinten nix dran is, denn so hab ich's bei meinen beiden eingetragen...... :wink:


@Wolle

:) bor
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