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Frage zum Thema Kat. bei 03èr
Verfasst: 17.01.2004 17:21
von Casi
Hallo, würde mir gerne einen Endtopf für meine geliebte 03èr Kaufen (vielleicht kann ich ja auf der Motorradmesse in Dortmund ein Schnäppchen machen). Wer kann mir sagen wie es im Moment mit den Bestimmungen zum Thema Kat. steht? Das heisst darf ich einen Endtopf ohne Kat unter die SV schrauben? Oder erlischt somit die ABE?
Zweite Frage , wie sieht es aus wenn ich mir den Kat beim Tüv aus den Papieren austragen lasse, oder geht das gar nicht?
Danke schon mal im voraus für die Antworten
P.S.:Kann mir noch jemand einen hochgelegten Endtopf empfehlen der bei einer Zietech-Nummernschildhalterung mit Kellermann-Blinkern passt?

Verfasst: 17.01.2004 20:37
von SV-Schnarchi
Hi du,
benutz doch mal die suchfunktion, gav schon zig threads drüber, und ein paar davon sind sehr informativ!
Verfasst: 18.01.2004 11:08
von Casi
Hab mich mal durchgeklickt, aber die Frage ob man den
Kat aus den Papieren austragen lassen kann um einen Endtopf ohne zu montieren hab ich nirgends gefunden!

Verfasst: 18.01.2004 11:11
von Konne
Such dia einfach einen neuen Topf mit ABE un jut is
Mach ich jetz auch (bei MO)
*WerbungmachtfürMO*
Verfasst: 18.01.2004 11:22
von Casi

Keiner versteht mich!!!
Hab genug Töpfe mit Abe!
z.b.: Devil Trophy Carbon hochgezogen mit Abe 469€
oder:
Leovince Alu High Up Evo2 419€ mit Abe
aber alle ohne Kat, will ja nur wissen ob ich den Kat aus meinem Fahrzeugschein austragen lassen kann um ganz legal einen der Töpfe zu fahren ohne Probleme mit den grünen zu kriegen oder beim nächsten Tüv Termin.
Verfasst: 18.01.2004 15:06
von Moppel
...man braucht den Kat nicht austragen lassen.... Mein Suzi Händler sagt, das einzige man muß das Mopped anders einstellen, weil die Maschine nicht mehr vernünpftig läuft. Kannst den ruhig dran bauen, soll kein Problem lt Suzuki sein!!

Verfasst: 18.01.2004 15:22
von Zorn
also, ich habe gerade in der Motorradfahrer vom Dez. 2003 zusammengefasst folgendes gelesen:
Normalerweise erlischt in Deutschland die Betriebserlaubnis, wenn du einen Austauschschalldaempfer ohne Kat anbaust, wenn werksseitig ein Kat vorhanden war.
dies gilt aber nur in Deutschland und nicht im Rest der EU = unklare Situation
Also hat die Redaktion beim TÜV, beim Industrie-Verband Motorrad und beim zustaendigen Bundesministerium nachgefragt und die Antwort war immer: JEIN!
lt. IVM arbeiten die an einer Abgasuntersuchung fuer Nachruestschalldaempfer um eine EG-Betriebserlaubnis erteilen zu koennen oder nicht. Wenn das realisiert ist, dann ist es klar.
Und bis dahin gilt: "Nix is gwiss!" (fuer Nicht-Bayern: Es gibt keine verbindliche Aussage)
Zorn
Verfasst: 18.01.2004 15:31
von Shiver Blitz
Das Gleiche, was Zorn hier so schön zusammengefasst hat, hat mir auch der TÜV-Hannover und der TÜV-Hamburg am Telefon erzählt.
Wirklich sicher ist noch nix....und Suzuki kann viel erzählen...mein Händler hat die Sache auch runtergespielt, nur um mir einen seiner Dämpfer ohne KAT anzudrehen
*AndijetztmitSebringTwister(KAT/ABE/DB-Killer)völliglegalunterwegs*

Verfasst: 18.01.2004 15:34
von Konne
@Moppel
Was willst du denn da einstellen

Chip umprogrammieren
Mir egal, hol mir trotzdem ne GPR-Anlage

Verfasst: 18.01.2004 20:52
von Casi
Werd noch mal bei der Zulassungsstelle nachfragen ob das überhaupt geht mit dem austragen.
Die Töpfe mit Kat die ich gefunden habe sind:
1. Remus Revolution 414€
2. Laser Duo Tech 614€ (bekloppt)
3. Sebering Twister Alu oval 470€ oder Carbon 560€
Leider keiner high up (hochgezogen), kennt einer von Euch noch andere mit Kat für 03èr??????

Verfasst: 18.01.2004 23:06
von Shiver Blitz
@Casi
ich hoffe du bezahlst nicht sooooooo viel Geld für den Kram, wo es doch so schön günstige Adressen für sowas gibt
Brauchst du Teile für dein Bike frag MO
*andijetztauchmalwerbungmacht*
Verfasst: 19.01.2004 4:59
von Casi
Hab Ende Februar Geburtstag

, 1 Woche später ist bei uns in Dortmund die
Messe. Werd mal schaun ob ich da vielleicht ein Schnäppchen machen kann

, ansonsten frag ich bei MO nach.
Verfasst: 19.01.2004 16:31
von Casi
War heut Morgen beim Tüv, Kat austragen lassen, geht definitiv
nicht! Laut deren Meinung darf ich keinen Endtopf ohne Kat fahren ohne das die Betrieberlaubnis erlischt!
Werde wohl nochmal die Hersteller von Endtöpfen anmailen was die dazu sagen.

Verfasst: 19.01.2004 16:36
von Zorn
und so wie mein Wissensstand ist, haette Dir ein anderer TÜV-Mitarbeiter was anderes erzaehlt.
Es gibt keine verbindliche gesetzliche Regelung i. M.
Zorn
Verfasst: 19.01.2004 17:15
von Casi
Genau genommen haben Sie gesagt das die Abgaswerte sich durch den Wegfall des Kat´s verschlechtern. Und solange es noch keine Abgasprüfung für Motorräder gibt, die übrigens in Arbeit sein soll, kann auch nicht festgestellt werden ob die Werte bei dem anderen Topf ohne Kat O.K. sind!
Hab gerade schon mal Devil angeschrieben und werde es noch bei Leovince ,Shark und GPR probieren. Sobald ich Antworten von denen habe, werden Sie hier sofort veröffentlicht!!!
