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GFK-Teile mit Materialgutachten eintragen?

Verfasst: 09.06.2016 12:27
von Mätthi558
Hallo zusammen!

Ich habe schon oft was eintragen lassen aber noch nie Verkleidungsteile. Ich habe nun gerüchteweise gehört ich bräuchte pro Teil ein Materialgutachten, eine Rechnung und erkennbar (am Objekt selbst) eine Herstellermarkierung. Ist das korrekt?

Konkret zu mir: Ich habe 3 Teile vom selben Hersteller verbaut. Habe aber nur 1 Materialgutachten bekommen auf dem auch nirgends das Produkt steht (z.B. Bugspoiler oder Fender), sondern nur das Material. Dem entsprechend "passt" das Gutachten zu allen 3 Teilen. Reicht das aus oder brauche ich tatsächlich 3 identische Teile? Stimmt auch das mit der Rechnung und der Herstellermarkierung? Denn an der Frontverkleidung kann man die (durch Lackierung) nicht mehr erkennen...

Danke für eure Hilfe!

MfG
Matthias

Re: GFK-Teile mit Materialgutachten eintragen?

Verfasst: 09.06.2016 12:32
von raser2
Wenn du was eintragen lassen willst, dann geht das nur mit einem Typenschild, welches du als Rohling kaufen kannst und dann entsprechend beschriftest. Dabei geht es nur um die eindeutige Kennzeichnung des Bauteils.

Mit einem Materialgutachten kannst du nach §21 per Einzelabnahme eintragen lassen, falls das der Prüfer kann, darf und will.

Re: GFK-Teile mit Materialgutachten eintragen?

Verfasst: 09.06.2016 13:45
von Mätthi558
Sorry, aber die Antwort hilft mir jetzt nicht wirklich weiter :D

Re: GFK-Teile mit Materialgutachten eintragen?

Verfasst: 09.06.2016 14:12
von raser2
Ok: Brauche (wichtig!) Bapperle für Teil an jede Teil. Onkel vonnen TÜVe müsse Bapperle sehe könne (können nix sehe, könne nix Bericht schreibe). :roll:

Re: GFK-Teile mit Materialgutachten eintragen?

Verfasst: 09.06.2016 20:27
von Schafmuhkuh
Das Gutachten muss Bauteilbezogen sein. Also ein Teil mit Nummer = Ein Gutachten mit identischer Nummer.

Mit bloßem Material Gutachten ohne Bezug zum Bauteil bekommst du nichts eingetragen.

Re: GFK-Teile mit Materialgutachten eintragen?

Verfasst: 09.06.2016 21:20
von raser2
Wie kommst du drauf? Ein aaS darf das. Ober er will, liegt an anderen Dingen.

Re: GFK-Teile mit Materialgutachten eintragen?

Verfasst: 10.06.2016 8:03
von Trobiker64
Es gibt klare Kriterien für den Sachverständigen. Eine Eintragung nach Para. 21 oder 19.2 StVZO stützt sich z.B. auf das VdTÜV-Merkblatt 736 (für Verkleidungsteile) und den danach durchzuführenden Prüfungen. Das Materialgutachten ist da eine durchaus hilfreiche Ergänzung, da vor allem (bei GFK-Teilen) der Splitterschutz ein Bestandteil des Merkblattes ist. Die Gutachten-Nr. sollte aber am Anbauteil nachvollziehbar sein. Das man mit einem Materialgutachten oft nicht mehr Bauteile eintragen bekommt, liegt eher weniger an der Sache selbst, sondern eher am Unwillen oder Unfähigkeit des Kontrollierenden. :wink: Ich habe mir da auch schon so einigen Mist anhören dürfen, aber auch schon sehr willige Tüvler gesehen. Übrigens, sind die wichtigen Prüfungen oft auf Basis des jeweiligen Merkblattes in Teilegutachten aufgeführt, sodass man selbst schon diverse "Voruntersuchungen" machen kann. :D

Re: GFK-Teile mit Materialgutachten eintragen?

Verfasst: 10.06.2016 8:12
von Mätthi558
Najut, beim Fender ist die Markierung direkt in der Mitte an der Unterseite gemacht. Da muss ich das Teil zur Not wohl vor Ort auseinanderbauen.

Re: GFK-Teile mit Materialgutachten eintragen?

Verfasst: 10.06.2016 8:25
von Trobiker64
Mätthi558 hat geschrieben:Da muss ich das Teil zur Not wohl vor Ort auseinanderbauen.
.......oder du machst im eigenen Interesse vom Rohteil einige Bildchen, z.B. vom Anbauteil und der Markierungsstelle, ebenso nach der Lackierung, wobei es ratsam ist die markierte Stelle vorher abzukleben. Und zuletzt ein Bildchen vom zusammengebauten Zustand. :lol: