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Gutachten GSXR Bein und 70er Querschnitt

Verfasst: 19.06.2017 16:57
von momsi
Hallo,

da meine gute alte Kante demnächst zum TÜV muss, wollte ich damit in einem Rutsch das GSXR Bein eintragen lassen und eine Freigabe für 70er Querschnitt vorne hätte ich auch gerne.

Jetzt wollte ich von vorn herein ein paar Dokumente mit zum TÜV nehmen, und sagen: gibt's schon, will ich auch. Hatte auch schon mal nach Gutachten gesucht und einige haben ihre ja hier gepostet, aber die sind mir leider abhanden gekommen und ich finde die verflixten Dateien nicht mehr... Hat zufällig jemand sowas zur Hand?

Für die Knubbel hab ich was gefunden, für die Kante aber nicht...

Grüße,

momsi

Re: Gutachten GSXR Bein und 70er Querschnitt

Verfasst: 19.06.2017 17:17
von Arminator650
Für den 70er Querschnitt vorne brauchst du nur von der Homepage deines Reifenherstellers die Reifenfreigabe herunterladen. Die will der TÜVer evtl sehen.

Re: Gutachten GSXR Bein und 70er Querschnitt

Verfasst: 19.06.2017 18:54
von guzzistoni
Für das Federbein gibt's kein Gutachten!!
Nicht von Suzuki und auch von sonst niemandem.
Das bekommst du nur als Einzelabnahme eingetragen. Das liegt im Ermessen des aaS.

Re: Gutachten GSXR Bein und 70er Querschnitt

Verfasst: 19.06.2017 21:39
von Trobiker64
Verwendete Federbeine des Fahrzeugherstellers werden meistens über Baubeschreibungen nach 2002/24/EG zugelassen, da spezielle Bauvorschriften für Federbeine nicht vorgegeben sind. Die Dinger müssen nur passen und irgendwie funktionieren. Das sollte für einen Sachverständigen reine Formsache sein. :D Ja,....und zum 70er Reifen ist ja schon genug geschrieben worden. :wink:

Re: Gutachten GSXR Bein und 70er Querschnitt

Verfasst: 20.06.2017 0:31
von momsi
Schon mal vielen Dank für die Antworten.

Zum Reifen: ich wollte ne generelle Freigabe für die Dimension, nicht für einen Reifen. Wenn ne Freigabe gibt muss man den Kram ja auch nicht eintragen, ich weiß aber, dass einige die 70er ohne Reifenbindung eingetragen haben, da wäre so ein scan von Fahrzeugschein oder dem TÜV Zettel sicherlich hilfreich. Muss man halt nicht erst anfangen zu erklären, sonder nur den lappen abgeben und sagen "das da".

Beim Bein genauso.

Ich hatte auch schon mal sowas... Leider hab ich die Datei nur gelöscht... Ärgerlich.

Und jetzt hab ich das nur für die Knubbel gefunden:
http://svrider.de/Homepage/Skripte/JS-S ... &version=1


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Re: Gutachten GSXR Bein und 70er Querschnitt

Verfasst: 20.06.2017 7:54
von Trobiker64
momsi hat geschrieben:Zum Reifen: ich wollte ne generelle Freigabe für die Dimension, nicht für einen Reifen.
Ist eh egal, wenn dir der Sachverständige nur einen Reifentyp in der Größe einträgt. Hauptsache die Größe steht drin, denn die Einschränkung auf den Reifentyp ist eh formalrechtlich nicht wirksam, da dies gegen EU-Recht verstößt. :mrgreen: Theoretisch brauch du noch nicht einmal eine Eintragung, ob Freigabe oder nicht. Hauptsache das Ding passt rein.

Re: Gutachten GSXR Bein und 70er Querschnitt

Verfasst: 20.06.2017 7:55
von Arminator650
Und schau doch auch mal in die drölf Freds die es dazu gibt. Da wurde glaube ich schon mal alles dazu gesagt, was man dazu sagen kann und noch mehr :roll:

Dann muss man hier net noch ne weitere Diskussion aufmachen ;)

Re: Gutachten GSXR Bein und 70er Querschnitt

Verfasst: 20.06.2017 16:45
von psycho
Zum Federbein

Eintrag sollte kein Problem sein - darf nur nicht jeder TÜVer!!!!

Seit einiger Zeit gibt es bei verschiedenen TÜV Stellen in Deutschland Probleme bei der Eintragung von Teilen ohne Gutachten oder Teile die nur Materialgutachten haben. Diese TÜV-Stellen verlangen u.a. immer Teilegutachten, egal ob für USD Gabeln, Federbeine, Verkleidungen, Höcker oder Eigenbauten.
Trotz aller gegenteiligen Behauptungen diverser TÜV-Prüfer gibt es trotzdem immer noch die Möglichkeit diese Teile auch ohne Gutachten einzutragen - Jeder TÜV Bezirk hat mindestens einen Prüfer der eine Einzelabnahme und einen Fahrversuch machen darf und kann !!! - Das darf nämlich nicht jeder Prüfer sondern nur die, die von Ihrer Berufsgenossenschaft die Erlaubnis haben, schneller als 130km/h zu fahren! Die Prüfer die diese Erlaubnis nicht haben, sagen oft, dass eine Eintragung nicht möglich sei, was so nicht stimmt!!!!

Diesen speziellen Prüfer teilt Euch jede Prüfstelle auf Anfrage mit.
Dieser TÜV Prüfer ist berechtigt Euch die Teile per Einzelabnahme und mit anschließendem Fahrversuch einzutragen. Sogar Eigenbauten und selbst hergestellteTeile !!!
Das kostet zwar etwas mehr als normal ( Begutachtung der technischen Änderungen §19 (3) StVZO ) aber dafür kriegt Ihrs dann meist auch eingetragen und so teuer ist es auch nicht!!

Der Eintrag meines ZX10R-Federbeins an der Kante war ohne Probleme möglich. Genauso der Einbau der MV Agusta Teile: Gabel, Schwinge, Felgen, Gabelbrücken und Bremsen in meine CBR 900 Fireblade