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Stimmt es das....?

Verfasst: 28.01.2004 23:58
von Maverick
Stimmt es das wenn man(n) die hinteren Fußrasten einfach durch nen Auspuffhalter ersetzt, das es beim Tüv eingetragen werden muß :?:
Wenn ja und bau mal wieder auf Zeiman(n) betrieb zurück darf ich dann überhaupt noch zu zweit fahren :?:
Kennt ihr euch mit der lage :?:

Re: Stimmt es das....?

Verfasst: 29.01.2004 0:04
von buttz
Maverick hat geschrieben:Stimmt es das wenn man(n) die hinteren Fußrasten einfach durch nen Auspuffhalter ersetzt, das es beim Tüv eingetragen werden muß :?:
Ja, falls in Deinen Papieren "2-Personen-Fahrzeug" angegeben ist. Dann muss es in "1-Personen-Fahrzeug" umgeschrieben werden (bitte Steine falls ich mich irre).
Aber bemühe bitte die "Suche" danach, das gabs schon mal ausführlich.

Verfasst: 29.01.2004 9:21
von SV-ISA
In Deinem Fahrzeugschein kukst Du bei Ziffer 12 [Sitplätze einschl.Führerpl. u. Nots.].

Bei mir steht da 1 und dann bei Bemerkungen:
*Ziff. 12: Wahlw. 2, Dann Fussraten u. Haltegriff f. Beifahrer anbauen.

Ergo:
Hier keine Eintragung.

Verfasst: 29.01.2004 11:55
von Gutso
[Edit]

Verfasst: 29.01.2004 21:27
von el Kaputtnik
MAhlzeit!

Hab trotz eingetragenem Einmann-Rennhöcker zwei Sitzplätze. :lol: Denke mal je nach Prüfer.