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Stimmt es das....?
Verfasst: 28.01.2004 23:58
von Maverick
Stimmt es das wenn man(n) die hinteren Fußrasten einfach durch nen Auspuffhalter ersetzt, das es beim Tüv eingetragen werden muß
Wenn ja und bau mal wieder auf Zeiman(n) betrieb zurück darf ich dann überhaupt noch zu zweit fahren
Kennt ihr euch mit der lage

Re: Stimmt es das....?
Verfasst: 29.01.2004 0:04
von buttz
Maverick hat geschrieben:Stimmt es das wenn man(n) die hinteren Fußrasten einfach durch nen Auspuffhalter ersetzt, das es beim Tüv eingetragen werden muß
Ja, falls in Deinen Papieren "2-Personen-Fahrzeug" angegeben ist. Dann muss es in "1-Personen-Fahrzeug" umgeschrieben werden (bitte Steine falls ich mich irre).
Aber bemühe bitte die "Suche" danach, das gabs schon mal ausführlich.
Verfasst: 29.01.2004 9:21
von SV-ISA
In Deinem Fahrzeugschein kukst Du bei Ziffer 12 [Sitplätze einschl.Führerpl. u. Nots.].
Bei mir steht da 1 und dann bei Bemerkungen:
*Ziff. 12: Wahlw. 2, Dann Fussraten u. Haltegriff f. Beifahrer anbauen.
Ergo:
Hier keine Eintragung.
Verfasst: 29.01.2004 11:55
von Gutso
[Edit]
Verfasst: 29.01.2004 21:27
von el Kaputtnik
MAhlzeit!
Hab trotz eingetragenem Einmann-Rennhöcker zwei Sitzplätze.

Denke mal je nach Prüfer.