GPR Auspuff ABE


Wie mach ich und wo bekomme ich was? Was ist gut und günstig?
Antworten
PeaVey
SV-Rider
Beiträge: 39
Registriert: 09.10.2011 20:39


GPR Auspuff ABE

#1

Beitrag von PeaVey » 14.10.2019 19:46

Hallo liebes Forum

Ich habe vor kurzem eine gebrauchte SV 650 gekauft, die einen GPR Auspuff montiert hat. Leider habe ich zu dem Auspuff keine ABE und über den Importeur kann ich keine erhalten, da ich keine Rechnung zur Anlage habe.
Hat jemand von euch eventuell einen GPR Auspuff montiert und könnte mir die Kopie seiner ABE schicken?
Ich bräuchte sie um die HU machen zu lassen..

Vielen Dank für eure Hilfe!
20191013_184914.jpg
20191013_184914.jpg
Dateianhänge
20191013_184927.jpg

Benutzeravatar
Trobiker64
SV-Rider
Beiträge: 4116
Registriert: 24.08.2011 8:59
Wohnort: Troisdorf

SVrider:

Re: GPR Auspuff ABE

#2

Beitrag von Trobiker64 » 14.10.2019 20:19

Auch auf die Gefahr hin, dass ich diese Frage gefühlt zum tausenden Male beantworte. Die E-Nr. auf dem Auspuff ist der Nachweis, daher braucht es keine ABE. Über die Typennummer sollte die Legalität für diesen Fahrzeugtyp zu erfahren sein.

Benutzeravatar
superhelmut
SV-Rider
Beiträge: 1183
Registriert: 02.10.2017 14:53

SVrider:

Re: GPR Auspuff ABE

#3

Beitrag von superhelmut » 14.10.2019 20:21

Der Pott hat eine E-Nr.
Also keine ABE.

Du kannst aber die Nr in Google eingeben.
So habe ich zu meinem Pott das nötige Zertifikat gefunden, in welchem steht wofür die E-Nr gültig ist.
Yamaha MT 09 SP 2022

Jan Zoellner
Administrator
Beiträge: 4768
Registriert: 12.04.2002 11:10
Wohnort: Radebeul

SVrider:

Re: GPR Auspuff ABE

#4

Beitrag von Jan Zoellner » 15.10.2019 11:02

superhelmut hat geschrieben:
14.10.2019 20:21
Der Pott hat eine E-Nr.
Also keine ABE.
Wie wäre dann ein Auspuff mit ABE gekennzeichnet bzw. zu erkennen?

Ciao
Jan
--
If ya don´t spend the most money on tires and gas, ya ain´t havin´ enough fun.

Benutzeravatar
AndyM
SV-Rider
Beiträge: 61
Registriert: 08.05.2019 7:05
Wohnort: Stadtkyll


Re: GPR Auspuff ABE

#5

Beitrag von AndyM » 15.10.2019 11:29

Es gibt die Fahrzeug- und die Teile-ABE.

Die Fahrzeug-ABE legt die technischen Eckdaten (Hubraum, Leistung, Abmessungen, Geräusch, Abgasverhalten ...) eines FahrzeugTYPS fest.

Die ABE wird vom Fahrzeughersteller oder Importeur bei einer ``amtlich anerkannten Prüfstelle'' (TüV, Dekra ...) erwirkt. Alle Fahrzeuge, die dieser ABE entsprechen bekommen auch eine Betriebserlaunbnis (BE). Der Fahrzeugschein ist die Bestätigung, der Zulassungsstelle, daß das Fahrzeug eine BE besitzt. Die Erteilung der BE ist in Paragraph 19 der Straßenverkehrszulassungsornung zu finden.

Die Teile-ABE bezieht sich auf Anbauteile und einen Fahrzeugtyp. Zubehör-Anbauteile (Auspuff, Lenker, Sitzbank ...) die eine ABE besitzen dürfen an den in der Teile-ABE spezifizierten Fahrzeugtyp angebaut werden. Und zwar ohne, daß die BE des umgebauten Fahrzeugs erlischt. Mit dem Zubehörteil wird eine Kopie der Teile-ABE geliefert. Damit kann man nachweisen, daß das angebaute Teil eine Teile-ABE besitzt und dieser auch entspricht. Das wird meist mit kryptischen Buchstaben- Zahlenkombinationen gemacht, die in/an das Anbauteil geprägt, gestanzt, genäht, angeschweißt...sind. Die werden mit denen in der Kopie der ABE verglichen.

Die ABE bezieht sich auf Deutschland, also dort geprüft und zugelassen (natürlich auch für die Fahrten ins Ausland).

Die E-Zulassung besagt, dass diese Teile in irgend einem Land der EU geprüft wurden und mit den EU-Richtlinien übereinstimmen. Also in der EU zugelassen sind.
Gruß Andy
Urteile nicht über ein Leben, das du nicht selbst gelebt hast

Marc
SV-Rider
Beiträge: 714
Registriert: 12.05.2019 10:41

SVrider:

Re: GPR Auspuff ABE

#6

Beitrag von Marc » 18.10.2019 8:26

Laut § 19 Absatz 2, StVZO, in Verbindung mit Absatz 3, Ziffer 2 und Absatz 4, ist es nicht erforderlich, daß seitens des Inhabers der Betriebserlaubnis (Hersteller der Auspuffanlage) eine Kopie der Betriebserlaubnis bzw. eine Übereinstimmungsbescheinigung mitzuliefern ist, wenn die Auspuffanlagen mit Genehmigungszeichen gekennzeichnet sind.
Damit steht dem Fahrzeughalter eine solche Unterlage nicht zur Verfügung. Demzufolge kann auch die Vorlage solcher Unterlagen nicht verlangt werden.


Die E-Nummer sollte, wenn die Cops mal tatsächlich eine KBA-Abfrage machen, halt auch tatsächlich zum verwendeten Fahrzeug passen, sonst wird evtl. doof 8O

Benutzeravatar
Trobiker64
SV-Rider
Beiträge: 4116
Registriert: 24.08.2011 8:59
Wohnort: Troisdorf

SVrider:

Re: GPR Auspuff ABE

#7

Beitrag von Trobiker64 » 18.10.2019 9:42

AndyM hat geschrieben:
15.10.2019 11:29
Die ABE wird vom Fahrzeughersteller oder Importeur bei einer ``amtlich anerkannten Prüfstelle'' (TüV, Dekra ...) erwirkt.
:D Mein Respekt, aber nicht ganz richtig. (Klugscheissermodus an) Wir leben heute (Gott sei Dank) nicht mehr in der Zeit der nationalen Fahrzeuggenehmigungen, wie schon korrekt erwähnt. Heute erwirkt der Fahrzeughersteller bei irgend einer Genehmigungsstelle in der EU eine Typengenehmigung, in Deutschland ist dafür formal das KBA zuständig. Dies setzt natürlich auch die entsprechenden Prüfungen für das Genehmigungsverfahren voraus. Erst dann erwirkt die Typengenehmigung in den Nationalstaaten eine ABE (Ausnahme: Einzelgenehmigungen nach §21). Eine ABE bezieht sich somit auf seriengefertigte Fahrzeuge. Bauteile können jedoch auf unterschiedliche Art genehmigt sein, was in den §22 und §22a StVZO beschrieben ist. (Klugscheissermodus aus)

Antworten