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Original Hinterradabdeckung Suzuki

Verfasst: 19.07.2020 21:37
von EsGe
Hallo,
Habe mir für meine Suzi heute ne Originale Hinterradabdeckung von Suzuki über Ebay Kleinanzeigen gekauft. Brauche ich dafür jetzt eine ABE oder nicht? Eine KBA Nummer ist drauf ABE ist keine dabei. Wurde hier in der Suche nicht wirklich schlauer.
Danke schon mal.

Re: Original Hinterradabdeckung Suzuki

Verfasst: 19.07.2020 21:52
von Pat SP-1
Soweit ich weis, ist eine Hinterradabdeckung nicht eintragungspflichtig.

Re: Original Hinterradabdeckung Suzuki

Verfasst: 19.07.2020 22:06
von Black Jack
Hinterradabdeckung ist ein Kotflügel...

Re: Original Hinterradabdeckung Suzuki

Verfasst: 19.07.2020 22:09
von Pat SP-1
Inwiefern bzw. wie meinst Du das bzgl. der Eintragungspflichtigkeit? Vorne ist ein Kotflügel vorgeschrieben, hinten nicht explizit (das Rad darf halt nicht frei stehen).

Re: Original Hinterradabdeckung Suzuki

Verfasst: 19.07.2020 22:13
von Black Jack
Ich stimme dir zu, ich denke nicht daß man Kotflügel eintragen muß.
Sonst hätte schon längst ein Tüv Prüfer was gesagt, bei meiner.

Re: Original Hinterradabdeckung Suzuki

Verfasst: 19.07.2020 22:17
von IMSword
1.
Wenn eine KBA drauf steht bist du ausm Schneider. Da brauchst du weder Papiere noch sonstwas. Mit dieser Nummer können die Herrschaften die das interessiert in ihren Datenbanken etwas finden.

2.
Hinterradabdeckungen sind meines Wissens nach wirklich nicht eintragungspflichtig.
Hingegen war es bei mir damals so das der Prüfer bei dem ich seinerzeit zu einigen Eintragungen zu Besuch war mir meine Abdeckung eintragen wollte / eingetragen hat.
Für meine hatte Ich das volle Programm an Papieren dazu.... Materialgutachten und diverse Prüfpapiere.

Re: Original Hinterradabdeckung Suzuki

Verfasst: 20.07.2020 12:27
von Jan Zoellner
IMSword hat geschrieben:
19.07.2020 22:17
Hinterradabdeckungen sind meines Wissens nach wirklich nicht eintragungspflichtig.
Das trifft soweit ich weiß für reine Hinterradabdeckungen zu - die sind aber zumindest bei der SV relativ selten. In Kombination mit der Funktion des Kettenschutzes (das ist die übliche Bauweise) ist eine Entragung/ABE o.ä. notwendig.

Ciao
Jan

Re: Original Hinterradabdeckung Suzuki

Verfasst: 20.07.2020 12:45
von Pat SP-1
Interessanter Punkt. Auf die schnelle habe ich dazu nichts gefunden, nur vom TÜV die Aussage, dass ein Kettenschutz vorhanden sein muss. Bei der DEKRA habe ich dieses pdf gefunden: viewtopic.php?f=3&p=10216222#p10216222

Da steht auf S. 11:
Radabdeckung und Spritzschutz.
>>Radabdeckungs-Funktion ist grundsätzlich notwendig
>>kann von verschiedenen Bau- teilen gegeben sein
>>nach EG keine konkreten Anbaumaße vorgeschrieben

Daraus folgt schon mal, dass die Radabdeckung nicht eingetragen werden muss (denn wie soll man etwas prüfen, für das es keinen Prüfmaßstab in Form von geltenden Vorschriften gibt). Zum Kettenschutz steht da gar nichts. Ich würde einfach mal vermuten, dass es dabei genauso ist. Jedenfalls bin ich auch noch nie von einem Prüfer bei der HU nach Papieren für die Hinterradabdeckung (die sowohl bei der SV als auch bei der SP gleichzeitig Kettenschutz ist) gefragt worden.

Re: Original Hinterradabdeckung Suzuki

Verfasst: 20.07.2020 15:22
von Jan Zoellner
Dass bei einer Prüfung nach irgendwelchen Erlaubnissen für Radabdeckungen und meinen nicht originalen Kettenschutz gefragt wurde, hab ich auch noch nicht erlebt.

Interessanterweise findet man in einem älteren Dekra-Dokument "Verkehrssicherheits-Report Motorrad 2010" den Kettenschutz auf Platz 4 der bemängelten Dinge im Antriebsstrang... Was aber immer noch nicht heißt, dass er nicht selbstgeschnitzt sein darf.

Aber eine konkrete zitierfähige Quelle zur ABE- oder vergleichbares-Pflicht des Kettenschutzes habe ich auch nicht gefunden, nur ein paar Postings von Leuten, deren TÜV-Prüfer das behauptete...

Ciao
Jan

Re: Original Hinterradabdeckung Suzuki

Verfasst: 20.07.2020 23:52
von EsGe
Nach langer Suche bin ich doch noch fündig geworden 😀

Re: Original Hinterradabdeckung Suzuki

Verfasst: 21.07.2020 5:09
von waldru
Verrat es aber hier auf keinen Fall! :( hell

Re: Original Hinterradabdeckung Suzuki

Verfasst: 21.07.2020 9:43
von Pat SP-1
Wo kämen wir auch da hin, wenn man in einem Forum Informationen teilen würde...

Re: Original Hinterradabdeckung Suzuki

Verfasst: 21.07.2020 16:10
von Trobiker64
EsGe hat geschrieben:
20.07.2020 23:52
Nach langer Suche bin ich doch noch fündig geworden 😀
:mrgreen: Jetzt bin ich aber mal gespannt...

Also für die Radabdeckungen (und für den Kettenschutz) gibt es keine Baugruppenvorschrift. Solange sich die Räder frei drehen können unter allen Betriebszuständen, ist alles Tutti. 8)

Re: Original Hinterradabdeckung Suzuki

Verfasst: 22.07.2020 12:40
von EsGe
https://www.bikersfashion24.de/blog/wp- ... eckung.pdf

Aber nur zum Download wenn man sie da gekauft hat...Sorry hatte vorher keine Zeit um ins Forum zu gehen, Ist das normal hier das man dann gleich angemacht wird ?🤷‍♂️

Re: Original Hinterradabdeckung Suzuki

Verfasst: 22.07.2020 12:53
von Pat SP-1
Lag vielleicht an Deiner etwas kryptischen Nachricht. Wenn Du etwas wie "ich habe eine ABE für die Hinterradabdeckung gefunden" geschrieben hättest, wären die Reaktionen wahrscheinlich anders ausgefallen (meine wäre es sicherlich).