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Scheinwerfer zerkratzt an der knubbel

Verfasst: 20.08.2022 13:46
von unlucky
Hey sv Gemeinde
Und zwar ist meine knubbel runtergefallen und der rechte Scheinwerfer hat nun Kratzer, meint ihr man kann das aufpolieren mit Schleifpapier und acrylglasfüller oder muss ich den kompletten Scheinwerfer austauschen ( wenn ich mich nicht irre ist das ja ein komplettes Bauteil oder gibt es nur das Glas für die linke Seite auch ?)

Mit freundlichen Grüßen

Re: Scheinwerfer zerkratzt an der knubbel

Verfasst: 20.08.2022 18:46
von waldru
Ein Versuch macht kluch!

Re: Scheinwerfer zerkratzt an der knubbel

Verfasst: 20.08.2022 21:07
von Black Jack
Ich hab für diesen Zweck Naßschleifpads Korn 500 bis Korn 5000 für den Excenterschleifer.

Bei dem Schadensbild würde ich sogar mit 400er trocken beginnen.

Kurz gesagt, daß kriegt man hin.

Re: Scheinwerfer zerkratzt an der knubbel

Verfasst: 20.08.2022 23:00
von Ropa75
Scheinwerfer polieren ist verboten.
Merkt aber wahrscheinlich niemand.....


Grüße
Rolf

Re: Scheinwerfer zerkratzt an der knubbel

Verfasst: 20.08.2022 23:01
von Black Jack
Genau, so what...

Re: Scheinwerfer zerkratzt an der knubbel

Verfasst: 20.08.2022 23:26
von Dieter
Hab das mit meinem Ford Scheinwerfer auch gemacht damals
20161126_120837-1024x614.jpg
20161126_120837-1024x614.jpg (86.06 KiB) 1964 mal betrachtet

Re: Scheinwerfer zerkratzt an der knubbel

Verfasst: 20.08.2022 23:59
von Trobiker64
Ropa75 hat geschrieben:
20.08.2022 23:00
Scheinwerfer polieren ist verboten.
Wo steht das? Solange das Lichtbild den geltenden Vorschriften entspricht, kann man das machen. Mein alter Focus musste spätestens alle zwei Jahre (vor der HU :) Angel ) nachpoliert werden, da dieser Billigsche....regelmäßig an der Oberfläche vergilbte. Ich kenne sogar TÜVis, die empfehlen das.

Re: Scheinwerfer zerkratzt an der knubbel

Verfasst: 21.08.2022 9:29
von Silversurfer
All diese "Reparaturen" sind nach aktueller Gesetzgebung nicht zulässig. Mit einer derartigen Veränderung endet nicht nur die Typgenehmigung des Scheinwerfers, sondern gleichfalls die Zulassung des gesamten Fahrzeugs.

Auf Anfrage der ADAC Experten bestätigt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur: "Die Instandsetzung von Scheinwerfer-Abdeckscheiben durch Schleifen, Polieren und Versiegeln oder ähnliche Verfahren ist unzulässig."

Re: Scheinwerfer zerkratzt an der knubbel

Verfasst: 21.08.2022 10:11
von Black Jack
Mit Ralfs Worten : wo steht das?
Da müßte sich doch ein Text dazu finden lassen.
Gesetz bzw. StVO...

Re: Scheinwerfer zerkratzt an der knubbel

Verfasst: 21.08.2022 10:48
von Trobiker64
8) Die Sache ist ganz einfach. Es gibt keine Bauanleitung für einen Scheinwerfer, sondern nur Zielvorgaben (z.B. Lichtbild, Umweltverträglichkeit, Funktionen usw.). Wenn das anders wäre, würden alle Scheinwerfer nahezu identisch aussehen. Wie dick darf/muss die Streuglas/Klarglasscheibe denn sein? :wink: Der Fahrzeug-/Bauteilhersteller beantragt für den Scheinwerfer eine Bauartgenehmigung und beschreibt das Bauteil im Bauartgenehmigungbogen. Dazu gehört auch die Streu-/Klarglasscheibe incl. der Bauteiltoleranzen. Das ist die Grundlage der Zulassung. Ich glaube kaum, dass die beim Polieren abgetragenen minimalen Mengen eine Rolle spielen. Dann wäre auch kein häufiges Autowaschen mehr zulässig, da jeglicher oberflächiger Abrieb in die Illigalität führen würde......?!? Spätestens jetzt erkennt man, dass der sogenannte "ADAC-Experte" überhaupt nicht weiss wovon er redet. :roll:

Re: Scheinwerfer zerkratzt an der knubbel

Verfasst: 21.08.2022 11:03
von HolKor
Mal was anderes, ich hätte noch einen unzerkratzten liegen, von dem würde ich mich für 50€ zzgl. Versand trennen. Forumspreis. Das teil war bis 2015 und km-Stand ca. 27 oder 28tkm in meiner Knubbel eingebaut und sieht meiner Meinung nach noch sehr gut aus.

Jetzt kannst Du Dir überlegen ob Du polieren möchtest und Geld sparst. Oder ob Du Geld in die Hand nimmst und freie Zeit gewinnst.

Kannst Dich ja bei Interesse per PN bei mir melden, dann kann ich Dir Bilder schicken. Allerdings nicht zu lange überlegen, da ich bald in den Urlaub fahre und dann nicht erreichbar sein will. Dann würdest Du den Scheinwerer vermutlich erst zum Saisonende bekommen können.

Re: Scheinwerfer zerkratzt an der knubbel

Verfasst: 21.08.2022 12:56
von Theopa
Ob Austauschen viel schneller geht als polieren?

Solange man es nicht übertreibt und sichtbare Beulen reinpoliert sehe ich auch kein Problem mit der Zulässigkeit. Blenden kann man mit den Knubbel-Funzeln sowieso niemanden ;)

Re: Scheinwerfer zerkratzt an der knubbel

Verfasst: 21.08.2022 13:11
von Silversurfer
§ 22a Nr.7 StvZO:
“Die nachstehend aufgeführten Einrichtungen, gleichgültig ob sie an zulassungspflichtigen oder an zulassungsfreien Fahrzeugen verwendet werden, müssen in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein: (7) Scheinwerfer für Fernlicht und für Abblendlicht sowie für Fern- und Abblendlicht.”

...
Natürlich kann man argumentieren, dass vergilbte, trübe Scheinwerfer bereits strukturell verändert sind, Tatsache bleibt jedoch, dass durch das Polieren der Scheinwerfer die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erlischt.

Re: Scheinwerfer zerkratzt an der knubbel

Verfasst: 21.08.2022 13:44
von Theopa
Ja, die Baurt muss amtlich genehmigt sein. Ist sie ja, es sind Originale.

Wenn man argumentieren möchte, dass das Abtragen von Zehntelmilimetern an Material die "Bauart" verändert, wäre schon § 22a Abs 1a StVO ein Problem, dort sind die Reifen erfasst: Verlieren die Reifen ihre Zulassung, wenn man 2 Milimeter abfährt?

Selbst wenn die Zulassung der Scheinwerfer auch die exakte Materialdicke der Scheibe enthalten würde muss es da Toleranzen geben.

Natürlich darf sich die Form und die Streuung des Lichts nicht verändern, keine Frage.

Re: Scheinwerfer zerkratzt an der knubbel

Verfasst: 21.08.2022 14:21
von Silversurfer
... seh' ich im Grunde auch so: Die Argumentation ist Erbsenzählerei. De facto kann das Polieren von Scheinwerfern aber zu Problemen führen. Ich würde es trotzdem (wieder) machen ...