Reifenfabrikatsbindung bei Fahrwerksumbau?!
Verfasst: 21.04.2023 11:47
Hallo zusammen,
ich wollte mal eure Meinungen bzw Erfahrungen einholen.
Als ich vor einigen Jahren meinen Fahrwerksumbau (USD-Gabel, Federbein, Felgen) nach §21 abnehmen bzw. eintragen hab lassen, wurden mir damals die zu dem Zeitpunkt montieren Reifen in die Fahrzeugpapiere eingetragen:
Begründung war, dass der Umbau nur in Verbindung mit den Reifen geprüft werden kann.
Mir war das relativ egal, da ich mit dem S20 top zufrieden bin und nicht vor hatte einen anderen zu montieren.
Nur jetzt gibt es den S20 mittlerweile halt nicht mehr, sondern nur noch die Nachfolger S21 bzw. S22 ...
... und ich brauche neue Reifen
Der Prüfer der das damals gemacht hat, ist leider nicht mehr im Dienst.
Also hab ich erstmal eine E-Mail an den TÜV geschrieben, ob es möglich wäre die Reifenbindung komplett auszutragen und falls nicht, auf einen anderen Reifen zu ändern. Außerdem welche Prüfung/Abnahme zu welchen Kosten hierfür notwendig ist und welche Prüfstelle bzw. welcher Prüfer das leisten kann. Bisher hab ich leider noch keine Antwort bekommen.
Reifenfreigabe bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung nützt mir nichts, da ja mit der anderen Hinterradfelge ein 180er statt des 160er Reifens montiert ist.
ich wollte mal eure Meinungen bzw Erfahrungen einholen.
Als ich vor einigen Jahren meinen Fahrwerksumbau (USD-Gabel, Federbein, Felgen) nach §21 abnehmen bzw. eintragen hab lassen, wurden mir damals die zu dem Zeitpunkt montieren Reifen in die Fahrzeugpapiere eingetragen:
Begründung war, dass der Umbau nur in Verbindung mit den Reifen geprüft werden kann.

Mir war das relativ egal, da ich mit dem S20 top zufrieden bin und nicht vor hatte einen anderen zu montieren.
Nur jetzt gibt es den S20 mittlerweile halt nicht mehr, sondern nur noch die Nachfolger S21 bzw. S22 ...
... und ich brauche neue Reifen

Der Prüfer der das damals gemacht hat, ist leider nicht mehr im Dienst.

Also hab ich erstmal eine E-Mail an den TÜV geschrieben, ob es möglich wäre die Reifenbindung komplett auszutragen und falls nicht, auf einen anderen Reifen zu ändern. Außerdem welche Prüfung/Abnahme zu welchen Kosten hierfür notwendig ist und welche Prüfstelle bzw. welcher Prüfer das leisten kann. Bisher hab ich leider noch keine Antwort bekommen.
Reifenfreigabe bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung nützt mir nichts, da ja mit der anderen Hinterradfelge ein 180er statt des 160er Reifens montiert ist.