> - mit E-Zulassung -
Einbauanleitung recht interessant...
"Die
Seitenblinker (sic!) dürfen nicht an Fahrzeugen mit Spiegeln montiert werden, bei denen das Spiegelglas fest im Gehäuse montiert ist und die Einstellung des Spiegels durch Verstellen des Gehäuses erfolgt".
"Das Blinken des Seitenblinkers muß auch hinter dem Fahrzeug stehend aus einem Winkel von 5 Grad zur Fahrzeuglängsachse zu sehen sein."
usw.
Insgesamt nur auf Autos zugeschnitten und irgendwie hab ich ein wenig Zweifel, daß das Ding eine E-Zulassung als "vorderer Fahrtrichtungsanzeiger" hat. Je nachdem wie fit die grünen Männchen halt sind...
Ansonsten tät mir die Idee schon gefallen - keine Blinker, die einem die Verkleidung eindrücken, wenn die Karre mal umfällt.
Ciao
Jan