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ABE für Drosselung
Verfasst: 01.04.2004 20:12
von svfreakberlin
Hi, weiß jemand wie das beim Eintragen der Drossel auf 25kw abläuft?? Muss ich da nur mit der Werkstattrechnung zum Tüv und dann zum LEA oder muss ich da auch noch eine ABE mitnehmen??
Gruß
Martin
Verfasst: 01.04.2004 20:21
von Pinky
eigentlich nur mit werkstattrechnung zum tüv wegen dem gutachten... zum amt natürlich für die eintragung
lass dich aber nicht abspeisen

mich haben sie damals beim austragen der drossel immer hin und her geschickt... das amt meinte: "brauch ich!" der tüv meinte: "die ist doof, die braucht das nicht weil die kiste ja original mehr hatte!" und hat nix gemacht *hmpf
Verfasst: 01.04.2004 20:25
von svfreakberlin
Was macht der Tüv dann eigentlich?? Schreibt der nur ein Gutachten oder prüfen die auch, ob die Leistung wirklich gedrosselt wurde.
Gruß
Martin
Verfasst: 01.04.2004 20:34
von Pinky
bei mir wurde das in der werkstatt gleich mitgemacht - die wollte die eingebaute drosselung sehen... leistungsprüfung wurde nicht gemacht, gibt eben nen wisch den du beim amt vorlegst
wurde bei der aprilia damals elektronisch gemacht... von daher musste diese kleine blackbox vom tüv sichtbar sein - ob sie gezogen hat haben sie ja an den abgeregelten drehzalen gesehen/ gemerkt

Verfasst: 03.04.2004 22:55
von Markus SVS
Das einzige was der TÜV macht ist eine Probefahrt. Soweit ich weiß gibt es keine ABE für dei Drosselung. Würde ja bedeuten das man sie nicht mehr eintragen bräuchte und wenn es eine geben würde dann bräuchtest du die nicht mitnehmen weil der TÜV auf alle ABEs die es in Deutschland gibt Zugriff hat. Wenn die beim TÜV was anderes erzählen haben sie keine Ahnung oder keine Lust.
Normal ist für die Änderungsabnahme reicht normal eine Bescheinigung von der Werkstatt. Wenn nicht würde ich die TÜV Stelle wechseln. Weil es dann wirklich nur noch eine Sache des wollens ist. Wenn ich als TÜV Prüfer nicht im Fahrversuch erkenne ob sie gedrosselt ist oder nicht dann sollte ich umschulen.
Gruß Markus
Verfasst: 04.04.2004 16:18
von Currywurst
Bei mir hat das alles die Werkstatt übernommen, der TÜV-Prüfer is da in die Werkstatt gekommen und ich musste nur noch mit nem Haufen Papier ins Amt und umtragen lassen - das ging ohne Probleme, einfach alles an Papier mitnehmen, wo was von Drossel drin steht, der Bonze vom Amt sucht sich dann schon das richtige raus,...
Gruß Curry
Verfasst: 04.04.2004 16:28
von Markus SVS
Das einzige was die im Amt brauchen ist der Änderungsnachweis nach §19 (3) StVZO. Steht auch auf dem Zettel so drauf. Erkennbar auch daran das alle Felder wie auf einem Fahrzeugschein/-brief vorhanden sind.
Gruß Markus