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Kennzeichenhalter bei der K3

Verfasst: 28.04.2004 8:23
von SV-Tiger
Hallo zusammen,

kann mir vieleicht jemand helfen? Ich weiß, dass das Thema Heck hier schon oft diskutiert wurde, aber ich muss doch noch einmal nerven: Ich habe mir vor 3 Wochen ein 2003er Modell gekauft und habe mir sagen lassen, dass man das Plastikgedöns am Heck einfach an den Original-Halterungen durch einen Alu-Kennzeichenhalter austauschen kann. Kann das jemand bestätigen? Sind keine Eintragungen oder Abnahmen seitens des TüV nötig? Ich muss leider so genau fragen, weil ich keine Ahnung vom Schrauben habe und nichts verhunzen möchte....

Vielen Dank im voraus für eure Hilfe!

MfG SV-Tiger

Verfasst: 28.04.2004 8:47
von svbomber
:arrow: Umbau ZTV Kennzeichenträger SV650 / 1000 K3

Die angebotenen Kennzeichenhalter (ZTV, Rattel, etc.) sind aus Edelstahl.
Außer bei Selbstbauten habe ich noch keinen aus Alu gesehen.

Für die Kennzeichenhalter gibt es keine ABE. Was Dein TÜV dazu sagt, kann ich nicht beurteilen.
Ich muss erst in einem Jahr hin :)

Gerade umgebaut

Verfasst: 29.04.2004 5:36
von Ampelumfaller
Habe letzte Woche das Teil bestellt.... Preis ist recht heftig hat aber ohne Murren einwandfrei gepasst....

Da ich zwei linke Hände :wink: habe und keine größeren Verletzungen beim Umbau erliten habe :arrow: (und es auch gut aussieht)... kann ich es nur empf.
Nimm dir ca. 2h Std. Zeit.... 8O

PS: Tüv sollte keine Mucken machen...

Kennzeichenhalter bei ebay

Verfasst: 05.05.2004 16:50
von Gianelli
Moin,
hab mir eben bei Ebay nen Kennzeichenhalter bestellt für 21 euro aus VA. War grade auch nochmal beim TÜV und hab nachgefragt wegen der zulassung und so. Also es sieht so aus,Laut der TÜV mann aussage muss ein AUSREICHENDER SPRITSCHUTZ VORHANDEN SEIN !!! mehr nicht :wink: P.s. Es sind auch noch welche für den selben Preis AUSERHALB von Ebay zu bekommen.

Re: Kennzeichenhalter bei ebay

Verfasst: 05.05.2004 17:51
von SV-Schnarchi
Gianelli hat geschrieben:Moin,
hab mir eben bei Ebay nen Kennzeichenhalter bestellt für 21 euro aus VA. War grade auch nochmal beim TÜV und hab nachgefragt wegen der zulassung und so. Also es sieht so aus,Laut der TÜV mann aussage muss ein AUSREICHENDER SPRITSCHUTZ VORHANDEN SEIN !!! mehr nicht :wink: P.s. Es sind auch noch welche für den selben Preis AUSERHALB von Ebay zu bekommen.
sag dann bitte mal bescheid ob und wie gut die dann auch gepasst hat!

Verfasst: 05.05.2004 18:20
von OnGi
hatte meine karre ja erst neulich bein TÜV da ich sie neu und gleich mit andrem Heck (KZH+Blinker) beim Händler gekauft hab...

der tüv mann hat nix gesagt, hab nichmal ne Beleuchtung ausser dem rücklicht!
du musst halt auf jeden Fall nen Rückstrahler anbringen wobei danach auch keiner schaut...bin mim mopped 2 jahre ohne rückstrahler gefahren!

Verfasst: 05.05.2004 18:55
von ev ... entuell
OnGi hat geschrieben:hatte meine karre ja erst neulich bein TÜV ...der tüv mann hat nix gesagt, hab nichmal ne Beleuchtung ausser dem rücklicht!
warst Du beim TÜV oder hat Dein Händler getüvt?
der hat nämlich normalerweise eine etwas andere Beziehung zu SEINEM TÜV-bzw DEKRA-Menschen als ein Normalbürger

Verfasst: 05.05.2004 19:17
von mattis
'N Abend.

Soweit ich weiß, kann bei einem peniblen Trachtenkameraden der fehlende Rückstrahler A) sehr teuer werden und B) ca. 3 Punkte in Flens einbringen.

Überlege momentan nämlich auch, ob ich das Ding am neuen ZTV (sofern er endlich ankommt) wieder anbauen soll


mfg
Matthias

Verfasst: 05.05.2004 20:12
von OnGi
ev ... entuell hat geschrieben:
OnGi hat geschrieben:hatte meine karre ja erst neulich bein TÜV ...der tüv mann hat nix gesagt, hab nichmal ne Beleuchtung ausser dem rücklicht!
warst Du beim TÜV oder hat Dein Händler getüvt?
der hat nämlich normalerweise eine etwas andere Beziehung zu SEINEM TÜV-bzw DEKRA-Menschen als ein Normalbürger
mein Dad WAR beim TÜV

Verfasst: 05.05.2004 21:47
von Orang
Den Leuten bei der Dekra Niederlassung die ich in Sachen Spritzschutz mal besucht habe, war das ziemlich egal und die hatten auch schonmal was von EG Recht gehört. Sollte das bei allen TÜV und Dekra Menschen in der Umgebung anders sein, erstmal den Kraftfahrzeugbrief zücken. Auf Seite 4 findet sich die EG-Typgenehmigung, bei mir steht da "e4*92/61 [...]". Und genau das ist die Richtlinie nach der neuere (ich hab mal was von Baujahr 99 und jünger gelesen, allerdings waren die Quellen nie zuverlässig) Fahrzeuge europaweit zugelassen werden und deren Anforderungen sie genügen müssen: 92/61/EWG. Da soll er dann mal selber nachschlagen, die Richtlinie zerfällt nämlich noch in zig Unterrichtlinien (z.B. 93/94/EWG "über die Anbringungsstelle des amtlichen Kennzeichens") die dann alles genau beschreiben. Ich hab mir diese Texte mal zu Gemüte geführt und beim besten Willen nichts gefunden, was auf einen speziellen Spritzschutz hinweist. Allerdings könnte es gut sein, dass ich da was übersehen habe. Wer will, kann das alles auf den offiziellen Seiten der europäischen Union nachlesen.

Aber bevor es zu einer solchen Argumentation kommt, wäre es wohl fast besser ein paar Kilometer weiter zum nächsten TÜV zu fahren und zu hoffen, dass die nicht so kleinlich sind.