Mir geht ein Licht auf!!! (Abblendlicht x2 bei der S)
- Schakal
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- SVrider:
Ich meinte ja auch die Gesamtkosten nach 6000km fahren.
1) ca. 360 Euro Sprit
2) ca. 260 Euro Satz neue Reifen (da bei mir dann der Vorderreifen auch gewechselt werden muss)
3) ca. 150 Euro Inspektion, da das ja auch alle 6000km gemacht wird
Gesamt: 770 Euro
Aber dafür hat man aber auch 80 Stunden Fahrspaß mit seiner SV (wenn man eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 75km/h zugrunde legt). Eine Stunde SV fahren kostet demnach fast 10 Euro (maximal). Wow! Darüber habe ich noch nie nachgedacht. Steuern, Versicherung und Abschreibung noch nicht mit eingerechnet.
Lars
PS: Außerdem ist´s doch egal - Hauptsache fahren.
Das mit dem Lottogewinn kann mir nicht passiern, da ich nicht Lotto spiele.
1) ca. 360 Euro Sprit
2) ca. 260 Euro Satz neue Reifen (da bei mir dann der Vorderreifen auch gewechselt werden muss)
3) ca. 150 Euro Inspektion, da das ja auch alle 6000km gemacht wird
Gesamt: 770 Euro
Aber dafür hat man aber auch 80 Stunden Fahrspaß mit seiner SV (wenn man eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 75km/h zugrunde legt). Eine Stunde SV fahren kostet demnach fast 10 Euro (maximal). Wow! Darüber habe ich noch nie nachgedacht. Steuern, Versicherung und Abschreibung noch nicht mit eingerechnet.
Lars
PS: Außerdem ist´s doch egal - Hauptsache fahren.
Das mit dem Lottogewinn kann mir nicht passiern, da ich nicht Lotto spiele.
Also ich hab vor ca nem Jahr mal beim TÜV gefragt, wie das mit Doppelscheinwerfern aussieht. Allerding für ne nackte Bandit, die ich damals hatte (nich hauen, ich hab nu ne SV S ) und da hat der Typ gesagt, das wenn beide Scheinwerfer symetrisch zur Fahrzeugmitte und nich zu weit auseinander sind, um nich den Eindruck eines zweispurigen Fahrzeugs zu erwecken, wäre das kein Problem. Und das soll ja wohl bei ner S gegeben sein.
Ach ja und nen E-Prüfzeichen sollte dran sein, dann tragen die das wohl relativ problemlos ein.
Ach ja und nen E-Prüfzeichen sollte dran sein, dann tragen die das wohl relativ problemlos ein.
Hab ich zum thema Scheinwerfer gefunden der Einbau dürfte also nicht am TÜV scheitern:
Scheinwerfer
Nach §22a der StVZO gehören Scheinwerfer zu den bauartgenehmigungspflichtigen Fahrzeugteilen. Weitere Bestimmungen hierzu siehe §§ 49a, 50 und 51 StVZO. Als Scheinwerfer wird übrigens nur die Einheit Streuscheibe und Reflektor (mit Fassung für die Glühlampe) bezeichnet. Das Scheinwerfer-Gehäuse zählt nicht dazu, auch wenn es mit dem Ausdruck "Scheinwerfer" ebenfalls gemeint ist.
Soll das Fahrzeu anstelle eines Scheinwerfers auf zwei Einzelscheinwerfer umgebaut werden, muß dieser Umbau vom TÜV genehmigt werden. Unerheblich ist dabei, ob diese Scheinwerfer mit Normal- oder Halogen-Glühlampen ausgerüstet sind.
Fahrzeuge, die nur einen Scheinwerfer für Fern und Abblendlicht haben, dürfen mit einem zusätzlichen Scheinwerfer für Fernlicht und einem weiteren Nebelscheinwerfer ausgerüstet werden. Diese müssen nicht eingetragen werden (bei bauartgenehmigter Ausführung). Der zusätzliche Fernschein leuchten.
Bei Fahrzeugen mit je einem Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht darf kein zusätzlicher Scheinwerfer für Fernlicht angebracht werden, sondern allenfalls ein Nebelscheinwerfer.
Einige Modelle werden im Ausland mit Doppelscheinwerfern angeboten, wobei in jedem Scheinwerfer eine Glühlampe für Fern- und Abblendlicht sitzt. Sollen solche Modelle in Deutschland zum Verkehr zugelassen werden, so dürfen entsprechend EG-Richtlinie bei Abblend- wie auch bei Fernlicht beide leuchten.
Quelle: http://www.fighters-magazin.de/tuningtuev/umbauaz.htm
Scheinwerfer
Nach §22a der StVZO gehören Scheinwerfer zu den bauartgenehmigungspflichtigen Fahrzeugteilen. Weitere Bestimmungen hierzu siehe §§ 49a, 50 und 51 StVZO. Als Scheinwerfer wird übrigens nur die Einheit Streuscheibe und Reflektor (mit Fassung für die Glühlampe) bezeichnet. Das Scheinwerfer-Gehäuse zählt nicht dazu, auch wenn es mit dem Ausdruck "Scheinwerfer" ebenfalls gemeint ist.
Soll das Fahrzeu anstelle eines Scheinwerfers auf zwei Einzelscheinwerfer umgebaut werden, muß dieser Umbau vom TÜV genehmigt werden. Unerheblich ist dabei, ob diese Scheinwerfer mit Normal- oder Halogen-Glühlampen ausgerüstet sind.
Fahrzeuge, die nur einen Scheinwerfer für Fern und Abblendlicht haben, dürfen mit einem zusätzlichen Scheinwerfer für Fernlicht und einem weiteren Nebelscheinwerfer ausgerüstet werden. Diese müssen nicht eingetragen werden (bei bauartgenehmigter Ausführung). Der zusätzliche Fernschein leuchten.
Bei Fahrzeugen mit je einem Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht darf kein zusätzlicher Scheinwerfer für Fernlicht angebracht werden, sondern allenfalls ein Nebelscheinwerfer.
Einige Modelle werden im Ausland mit Doppelscheinwerfern angeboten, wobei in jedem Scheinwerfer eine Glühlampe für Fern- und Abblendlicht sitzt. Sollen solche Modelle in Deutschland zum Verkehr zugelassen werden, so dürfen entsprechend EG-Richtlinie bei Abblend- wie auch bei Fernlicht beide leuchten.
Quelle: http://www.fighters-magazin.de/tuningtuev/umbauaz.htm
Hey,
bei der FAZER ist das ganze relativ einfach, ein Kabel und schon hat man 2mal Ablend und 1 mal Fernlicht. Ab Werk war auch nur bei dem einen Scheinwerfer Fernlicht geschaltet, aber bereits eine Birne mit 2 Glühfäden verbaut. Aber das wird euch sicher alles nicht interessieren, ist ja nur ne FAZER.
Als ich allerdings im März beim TÜV war, wurde nur die Höheneinstellung beider Abblendlicht Scheinwerfer überprüft und für gut befunden.
bei der FAZER ist das ganze relativ einfach, ein Kabel und schon hat man 2mal Ablend und 1 mal Fernlicht. Ab Werk war auch nur bei dem einen Scheinwerfer Fernlicht geschaltet, aber bereits eine Birne mit 2 Glühfäden verbaut. Aber das wird euch sicher alles nicht interessieren, ist ja nur ne FAZER.
Als ich allerdings im März beim TÜV war, wurde nur die Höheneinstellung beider Abblendlicht Scheinwerfer überprüft und für gut befunden.