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Doppelscheinwerfer zulässig????
Verfasst: 08.09.2004 18:17
von FvForell
Habe bei ebay Doppelscheinwerfer für meine SV ersteigert.
Sieht geil aus, auch wenn das Demontieren des original Rundscheinwerfers etwas kompliziert war.
Nun meine Frage:
Die Doppelscheinwerfer haben auf dem Glas jeweils "E4" stehen.
Es brennen aber immer beide Scheinwerfer zusammen.
Entweder zusammen Standlicht, Abblendlicht oder Fernlicht.
Ist das zulässig / erlaubt???
Gruß Stefan
Verfasst: 08.09.2004 20:27
von Dodger
Das "E4" ist ein EG-Zulassungszeichen, also erlaubt.
Wenn ich mich irre, so möge man mich berichtigen.

Verfasst: 08.09.2004 21:07
von Bombwurzel
Dodger hat geschrieben:Wenn ich mich irre, so möge man mich berichtigen.

ist nicht nötig, du hast vollkommen Recht

Verfasst: 08.09.2004 21:09
von [W2k]Shadow
dumme frage,
sind änderungen an der lichanlage nicht eintragungspflichtig??
Verfasst: 09.09.2004 21:54
von Gutso
[Edit]
Verfasst: 09.09.2004 22:07
von SVblue

Auch bei einem E-Prüfzeichen???
Dann müsste man ja seine Zubehörblinker auch eintragen lassen.
Wozu dann dieses E-Prüfzeichen?
Könnte mir das bitte jemand erklären - für mich ist soeben die Welt des TÜVs zusammengebrochen!

Verfasst: 09.09.2004 22:07
von bswoolf
Gutso hat geschrieben:[W2k]Shadow hat geschrieben:sind änderungen an der lichanlage nicht eintragungspflichtig??
ja
nee
Verfasst: 09.09.2004 22:10
von SVblue
danke
Verfasst: 10.09.2004 7:37
von Thueringer Held
Bin auch der Meinung, nicht eintragungspflichtig, da e-Prüfzeichen.
Doppelscheinwerfer Buell
Verfasst: 24.10.2004 17:05
von FvForell
Nachdem ich meine Doppelscheinwerfer wieder gegen den Originalrundscheinwerfer getauscht habe fehlt mir doch die geile Optik.
Nun habe ich Bilder von der Buell XB9 City X gesehen.
Die hat nen supergeilen Doppelscheinwerfer dran.
Müßte mal rausbekommen, was der kostet und ob der an die SV passen würde (Einbaumaße) oder hat jemand von euch Info´s?
Gruß Stefan
(Der auf die Einkommensteuerrückersatattung für Bugspoiler und o.a. Scheinwerfer wartet)
Verfasst: 24.10.2004 17:08
von jensel
Warum hast Du die Dinger denn wieder abgebaut?
Verfasst: 24.10.2004 17:29
von rookie
...das frag ich mich auch gerade

?!
Verfasst: 24.10.2004 19:24
von el Kaputtnik
2x35W sind zulässig
2x55Watt nicht
...nur mal so am Rande
Verfasst: 24.10.2004 20:11
von Lazareth
wieviel w scheinwerfer haben denn die K3/k4 modelle??!!! ich dachte immer 55/60 W, kann das sein, weil die dinger ja doch schon recht hell sind....
sie haben 55/60W, also kann das nicht stimmen....
Verfasst: 25.10.2004 15:41
von MonsterQTreiber
Hallo Allerseits,
warum sollen 2mal 55 W nicht zulässig sein
unter der Adresse
www.quakemaster.de/tl1000/gal/infoblatt-beleuchtung.pdf kannst Du eine TÜV-Broschüre Downloaden, da steht nicht von einer maximalen Wattzahl drin.
Ich habe an meiner Q einen Doppelscheinwerfer von Touratech montiert, 2 x 55W H4, beide Scheinwerfer Abblendlicht und Fernlicht und binn ohne Beanstandungen durch die HU gekommen.