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Doppelscheinwerfer zulässig????

Verfasst: 08.09.2004 18:17
von FvForell
Habe bei ebay Doppelscheinwerfer für meine SV ersteigert.
Sieht geil aus, auch wenn das Demontieren des original Rundscheinwerfers etwas kompliziert war.

Nun meine Frage:

Die Doppelscheinwerfer haben auf dem Glas jeweils "E4" stehen.

Es brennen aber immer beide Scheinwerfer zusammen.
Entweder zusammen Standlicht, Abblendlicht oder Fernlicht.

Ist das zulässig / erlaubt???

Gruß Stefan

Verfasst: 08.09.2004 20:27
von Dodger
Das "E4" ist ein EG-Zulassungszeichen, also erlaubt.

Wenn ich mich irre, so möge man mich berichtigen. :)

Verfasst: 08.09.2004 21:07
von Bombwurzel
Dodger hat geschrieben:Wenn ich mich irre, so möge man mich berichtigen. :)
ist nicht nötig, du hast vollkommen Recht 8)

Verfasst: 08.09.2004 21:09
von [W2k]Shadow
dumme frage,

sind änderungen an der lichanlage nicht eintragungspflichtig??

Verfasst: 09.09.2004 21:54
von Gutso
[Edit]

Verfasst: 09.09.2004 22:07
von SVblue
8O Auch bei einem E-Prüfzeichen???
Dann müsste man ja seine Zubehörblinker auch eintragen lassen.
Wozu dann dieses E-Prüfzeichen?

Könnte mir das bitte jemand erklären - für mich ist soeben die Welt des TÜVs zusammengebrochen! :oops:

Verfasst: 09.09.2004 22:07
von bswoolf
Gutso hat geschrieben:
[W2k]Shadow hat geschrieben:sind änderungen an der lichanlage nicht eintragungspflichtig??
ja
nee

Verfasst: 09.09.2004 22:10
von SVblue
danke

Verfasst: 10.09.2004 7:37
von Thueringer Held
Bin auch der Meinung, nicht eintragungspflichtig, da e-Prüfzeichen.

Doppelscheinwerfer Buell

Verfasst: 24.10.2004 17:05
von FvForell
Nachdem ich meine Doppelscheinwerfer wieder gegen den Originalrundscheinwerfer getauscht habe fehlt mir doch die geile Optik.
Nun habe ich Bilder von der Buell XB9 City X gesehen.
Die hat nen supergeilen Doppelscheinwerfer dran.

Müßte mal rausbekommen, was der kostet und ob der an die SV passen würde (Einbaumaße) oder hat jemand von euch Info´s?

Gruß Stefan
(Der auf die Einkommensteuerrückersatattung für Bugspoiler und o.a. Scheinwerfer wartet)

Verfasst: 24.10.2004 17:08
von jensel
Warum hast Du die Dinger denn wieder abgebaut?

Verfasst: 24.10.2004 17:29
von rookie
...das frag ich mich auch gerade :) empty ?!

Verfasst: 24.10.2004 19:24
von el Kaputtnik
2x35W sind zulässig

2x55Watt nicht


...nur mal so am Rande

Verfasst: 24.10.2004 20:11
von Lazareth
wieviel w scheinwerfer haben denn die K3/k4 modelle??!!! ich dachte immer 55/60 W, kann das sein, weil die dinger ja doch schon recht hell sind....

sie haben 55/60W, also kann das nicht stimmen....

Verfasst: 25.10.2004 15:41
von MonsterQTreiber
Hallo Allerseits,

warum sollen 2mal 55 W nicht zulässig sein :?:

unter der Adresse www.quakemaster.de/tl1000/gal/infoblatt-beleuchtung.pdf kannst Du eine TÜV-Broschüre Downloaden, da steht nicht von einer maximalen Wattzahl drin.

Ich habe an meiner Q einen Doppelscheinwerfer von Touratech montiert, 2 x 55W H4, beide Scheinwerfer Abblendlicht und Fernlicht und binn ohne Beanstandungen durch die HU gekommen.