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Hinterradabdeckung ABE ?!?!

Verfasst: 11.10.2004 18:22
von Sir Mathes


Hi Leute !

Ich habe da ne Frage oder auch nen kleines Problem.

Ich habe mir übers Internet eine Hinterradabdeckung von superbikeparts für mein Maschinchen zugelegt.
Jetzt stand auf der Seite das dort ein Materialgutachten dabei sei. War aber nicht. Ich habe mich dann nochmals dort gemeldet und die haben mir dann ein Gutachten über Bruchsicherheit und Feuerfestigkeit zugeschickt.
Mein Moppedhändler meinte dann aber ich bräuchte unbedingt eine ABE oder so. Auch der Dekra Mensch aufe Arbeit der mir nur halb zu gehört hat meinte irgendwie so was. Der Händler allerdings meinte, man bräuchte laut dem neuen EU-Recht keine ABE mehr für die Hinterradabdeckung und ich könne sie problemlos anbauen.

Hat hier jemand Ahnung davon ????
Was soll ich nun machen ich habe das Teil jetzt schon lackiert usw.

Vielleicht könnt ihr mir ja helfen, ich wäre euch sehr dankbar.....

Bis dann ma

MfG Patrick

Verfasst: 11.10.2004 18:45
von Zorn
also soviel ich weiss, brauchst du nur eine ABE wenn der Kettenschutz in die Hinterradabdeckung integriert ist.

Ich habe die originale Suzuki mit Kettenschutz und da war eine ABE mit dabei.


Zorn

Verfasst: 11.10.2004 19:08
von Topper
viewtopic.php?t=7913&postdays=0&postord ... 16&start=0

Da steht alles beschrieben...dürfte bei der K3 nicht anders sein.

Verfasst: 11.10.2004 19:55
von Shiver Blitz
Ich hatte auch eine Hinterradabdeckung an meiner K3...auch ohne jegliche Papiere...bin dann hin zum TÜV und habe gefragt, ob ich eine ABE brauche oder das Teil eintragen lassen muß....und der TÜV-Mensch sagte ganz klar, daß ich dafür gar nix brauche :roll:

War auch eine mit integrierten Kettenschutz :!:
Nur mein Kennzeichenhalter hat ihm nicht gefallen...aber auch das ist eine reine Streitfrage :wink:

Verfasst: 11.10.2004 22:28
von Pinky
hatn kennzeichenhalter ne abe???? 8O haben reicht soweit ich weiss...

und sonst gilt: hinterradabdeckung ist schönheit und schönheit interessiert den tüv nich die bohne - wissen wir ja alle :roll:

Verfasst: 12.10.2004 9:57
von Bombwurzel
Ich muss entschieden protestieren!!

Eine Hinterradabdeckung muss, wenn keine ABE vorhanden ist, vom TÜV abgenommen werden.
Zum Glück weiss das nicht jeder Prüfer, meiner wusste es leider, was mich beim letzten TÜV-Termin 25 Euro gekostet hat. :? :wink:

Hinterradabdeckungen mit ABE gibt es nur wenige, alle anderen werden mit einem TÜV-Gutachten ausgeliefert, das die Eintragung in die Papiere zwingend vorschreibt. Auch ein Aufkleber mit der passenden KBA-Nummer muss beiligen und an der Abdeckung aufgeklebt werden.

Eine Hinterradabdeckung ist nämlich mehr als nur reine Optik, sondern kann bei falscher Montage ziemlich böse Unfälle verursachen. Zwischen Rad und Radabdeckung ist ein Mindestanstand vorgeschrieben, den der Prüfer auch nachmisst. Das Rad darf nicht schleifen und Steine dürfen sich nicht in der Abdeckung verfangen können.

Steht alles im TÜV-Gutachten!

Verfasst: 12.10.2004 12:29
von Pinky
Bombwurzel hat geschrieben:Eine Hinterradabdeckung ist nämlich mehr als nur reine Optik, sondern kann bei falscher Montage ziemlich böse Unfälle verursachen. Zwischen Rad und Radabdeckung ist ein Mindestanstand vorgeschrieben, den der Prüfer auch nachmisst. Das Rad darf nicht schleifen und Steine dürfen sich nicht in der Abdeckung verfangen können.

Steht alles im TÜV-Gutachten!
stimmt da war was... aber wann braucht ne abdeckung ne abe?? is das wirklich vom kettenschutz abhängig???

Verfasst: 12.10.2004 12:42
von Bombwurzel
Da bin ich überfragt.

Ich weiss nur, dass die Original Suzuki Hinterradabdeckung ne ABE hat (braucht also nicht zum TÜV) und das ganze andere Zeugs von BodyStyle und wie die Hersteller alles heissen immer mit TÜV-Gutachten geliefert wird.


Mein TÜV-Prüfer meinte damals aber auch, dass er das Zeug auch ohne Gutachten einträgt, wenn eindeutig erkennbar ist, dass die Montage einwandfrei ist und offensichtlich übliches Material (GFK oder Carbon) verwendet wurde.
Der TÜV dreht einem also nicht gleich den Hals um, blos weil man bei EBay günstig eine Hinterradabdeckung erstanden hat, aber kein Gutachten dazu bekommt.

Als Negativbeispiel nannte er mir einen Biker, der seine Hinterradabdeckung nur mit Kabelbindern am Mopped festgetüddelt hat. Der Kerl durfte das Teil noch vor Ort abbauen und sich das schmierige Teil in den Rucksack stopfen. :? *würg*
Plakette gabs natürlich erstmal keine.

Verfasst: 13.10.2004 15:10
von Sascha
Ich hab im Sommer bei meinem Händler eine HU an meiner SV machen lassen.
Vorher gab ich meinem Händler alle Papiere meiner angebauten Teile (auch einige Teilgutachten dabei) und sagte zu ihm, dass der Prüfer bitte alles eintragen soll, was eintragungspflichtig ist.
Für meine Hinterradabdeckung hatte ich sogar gar keine Papiere (war von Zietech).
Ende vom Lied war, dass er die ABE meiner Vollverkleidung überprüft hat und mir die Höherlegung und die Innenverkleidung eingetragen hat.
Die Hinterradabdeckung hatte ihn nicht interessiert und laut meinem Händler hätte er nur gemeint, dass "dieses Teil nicht abgenommen/eingetragen werden muss".

Schraub das Teil einfach dran und fahr zum Tüv. Der Prüfer wird dir bestimmt das gleiche sagen und wenn nicht, zahlst du eben die 25 Euro für die Eintragung. Wär zwar ärgerlich, ist aber auch nicht die Welt und du bist, bzw. fährst anschließend immer auf der sicheren Seite!

Verfasst: 13.10.2004 15:47
von TheXedoX
das mit dem tüv würde mich auch mal interessieren, habe eine abdeckung mit integrierten kettenschutz von der firma sebimoto.
werde die tage auch mal zum tüv fahren und schauen, was er dazu sagt.
habe keine abe aber ein original teilegutachten vom tüv südwest.
mal schauen, was die auch zu meiner kennzeichenhalterung sagen, ist ein eigenbau...
meld mich dann wieder hier... :)

Verfasst: 14.10.2004 20:31
von TheXedoX
TheXedoX hat geschrieben:werde die tage auch mal zum tüv fahren und schauen, was er dazu sagt.
so, war heute mal beim tüv, wegen der hinterradabdeckung. also der meine das das teil nicht eingetragen werden muß und eine abe braucht man erst recht nicht dafür. hätte ich ihn nicht darauf angesprochen, hätte er noch nicht mal gedacht, das das nicht original zum moped gehört...
haben nur wegen meinem kennzeichenhalter gemeckert, da der zu schräg steht und dadurch das spritzwasser zu weit nach oben spritzt. wenn ich ihn aber ein stück nach unten biegen würde, wäre das dann aber auch okay.

laut aussage vom tüv gibt es also keine rechtssprechung für eine hinterradabdeckung!

Verfasst: 14.10.2004 20:56
von Pinky
TheXedoX hat geschrieben:laut aussage vom tüv gibt es also keine rechtssprechung für eine hinterradabdeckung!
deines tüvvers - andere haben ne andere aussage bekommen

also: WANN BRAUCHT MAN NE ABE UND WANN NICHT :?: :!:

Verfasst: 14.10.2004 21:50
von Sledge
Ich würd mal sagen, alleine dass jeder vernünftige Hersteller (kein GaragenGFKSelberBastler) mind. nen Teilegutachten mitliefert sagt doch einiges oder ?!

mein hab ich mittels Teilegutachten abnehmen lassen und eingetragen (Bodystyle/Fechter)

Verfasst: 21.05.2007 19:15
von gimpi
... wenn auch schon sehr alt, sei mir trotzdem die Frage gestattet :D

Ich habe eine HRA von Zietech und keine ABE / TeileABE bekommen.
Morgen geht´s zum TÜV, muss ich jetzt alles wegbauen oder soll ich´s drauf ankommen lassen?