Seite 1 von 2
TÜV Eintragung für Hinterradabdeckung
Verfasst: 03.11.2004 17:11
von Meiner82
Moin. Also ich hab im Auge mir ne Hinterradabdeckung zu kaufen. Mit nem Materialgutachten müsste man doch noch zum TÜV und das Ding eintragen lassen oder?
Was kostet sowas ungefähr? Hab noch nie was eintragen lassen.
Danke schonmal
Verfasst: 03.11.2004 17:34
von silver650
Wieso willst du eine Hinterradabdeckung eintragen lassen??
Verfasst: 03.11.2004 18:11
von Lazareth
silver650 hat geschrieben:Wieso willst du eine Hinterradabdeckung eintragen lassen??
weils der gesetztgeber so vorschreibt, vorrausgesetzt man will mit nem legalen 2 rad unterwegs sein
Verfasst: 03.11.2004 18:16
von Shiver Blitz
Mein TÜV-Mensch sagt: braucht nicht eingetragen werden weder mit noch ohne intigrierten Kettenschutz

Verfasst: 03.11.2004 18:22
von Lazareth
soviel ich weiß, muss es eingetragen werden.... genauso wie ein schutzblech für vorne.....
ein heckinnenverkleidung muss nicht eingetragen werden, da sie ja nix unmittelbares mit dem dem rad zu tun hat....
Verfasst: 03.11.2004 18:28
von silver650
Lazareth hat geschrieben:silver650 hat geschrieben:Wieso willst du eine Hinterradabdeckung eintragen lassen??
weils der gesetztgeber so vorschreibt, vorrausgesetzt man will mit nem legalen 2 rad unterwegs sein
So ein Quark!!

Verfasst: 03.11.2004 20:19
von Aldo
hab das vom Gfkmatcher - ohne jegliches Gutachten.
TÜVer hat gesagt - HRA und HIV müssen NICHT eingetragen werden!
Da entscheiden die Leute selber nach Augenschein ob es o.k. aussieht!
Verfasst: 03.11.2004 20:35
von Pinky
aber wozu wird dann bei einigen hras ne abe mitgeliefert... und wozu gibts anbauvorschriften??? ich weiss nicht wonach die entscheiden ob die tüv braucht oder nicht!!!! weiss das einer???
Verfasst: 03.11.2004 22:23
von TheXedoX
SVS Blitz hat geschrieben:Mein TÜV-Mensch sagt: braucht nicht eingetragen werden weder mit noch ohne intigrierten Kettenschutz

Meiner auch !!!
Verfasst: 04.11.2004 12:44
von Meiner82
Was denn nu hier:) Ich hab nämlich auch einige gesehen (sowohl HIV als auch Hinterradabdeckung) wo es ne ABE dazu gibt. Also kann mir einer ne zuverlässige info geben?
Verfasst: 04.11.2004 13:19
von Aldo
Meiner82 hat geschrieben:...wo es ne ABE dazu gibt.
hast du `ne ABE ist doch alles gut für dich!
bei einer ABE wird doch eh nichts eingetragen. Die musst du mitführen und bei Bedarf vorlegen und gut ist!
Frag doch einfach deinen TÜVer, wie er das sieht! du siehst doch, daß sowas unterschiedlich gehandhabt wird! ist doch nicht das erste Thema, wo die Prüfer unterschiedliche Auffassungen haben!
Verfasst: 05.11.2004 9:42
von Meiner82
ist auch nur weil ich ein Angebot habe für ne HRA was ohne alles geliefert wird ausser der HRA selbst natürlich.
Was mach ich mit nem MAterialgutachten?
Verfasst: 05.11.2004 11:43
von Pinky
damit kannst du sie eintragen lassen
aber wozu

Verfasst: 07.11.2004 22:21
von SV Colonia
ok, ich würds mal so sagen:
jeder tüv prüfer entscheidet das für sich selbst, weil wohl die rechtslage nich ganz klar is
und genauso sehe ich das dann wahrscheinlich auch beim schnittlauch.... die meisten werden wohl nix sagen, und wenn wer was sagt dann haste entweder glück oder pech...
Verfasst: 07.11.2004 22:42
von TheXedoX
SVS Blitz hat geschrieben:Mein TÜV-Mensch sagt: braucht nicht eingetragen werden weder mit noch ohne intigrierten Kettenschutz

War extra bei meinem TÜV Menschen, der sagte auch, muß nicht eingetragen sein und die Rennleitung weiß das doch auch nie so genau, welches Mopped eins hat und welches keins ab Werk
