habe mir gerade an meiner SV650N Baujahr 01 vorne und hinten Stahlflex beim Händler nachrüsten lassen und diese auch dort vom TÜV abnehmen lassen. Jetzt meinte der Händler aber, dass ich mit diesem Schrieb vom TÜV in nächster Zeit zur Zulassungsstelle müsste und diesen Eintrag nochmals umtragen lassen
Irgendwie kommt mir das aber komischt vor
Der TÜV hat es doch abgenommen und so was erlischt doch nicht oder? Der Händler meinte auch, dass es nicht langt, dieses Bescheinigung vom TÜV mit mir zu führen, da es ja nur ein halbes Jahr gültig sei.
Habt ihr mit sowas Erfahrung?
Vielen Dank für euer Mühe, Chris