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Stahlflexleitungen und deren Eintragung
Verfasst: 10.11.2004 10:04
von Commander
Hallo ihr Lieben,
habe mir gerade an meiner SV650N Baujahr 01 vorne und hinten Stahlflex beim Händler nachrüsten lassen und diese auch dort vom TÜV abnehmen lassen. Jetzt meinte der Händler aber, dass ich mit diesem Schrieb vom TÜV in nächster Zeit zur Zulassungsstelle müsste und diesen Eintrag nochmals umtragen lassen

, da dieser Bescheinigung/Abnahme von TÜV nur ein halbes Jahr gültig ist.
Irgendwie kommt mir das aber komischt vor
Der TÜV hat es doch abgenommen und so was erlischt doch nicht oder? Der Händler meinte auch, dass es nicht langt, dieses Bescheinigung vom TÜV mit mir zu führen, da es ja nur ein halbes Jahr gültig sei.
Habt ihr mit sowas Erfahrung?
Vielen Dank für euer Mühe, Chris
Verfasst: 10.11.2004 10:07
von Da Säääß
Was steht denn auf dem "Wisch"?
Ich habe kürzlich an meinem PKW bei der DEKRA was eintragen lassen und auf dem Bericht steht ausdrücklich drauf,
das es nicht notwendig ist
diese Änderung extra in die Fahrzeugpapiere eintragen zu lassen. Erst wenn man sowieso zur Zulassungsstelle muß (z.B. wegen Umzug den FS ändern), dann sollte man diese Eintragung auch in die Fahrzeugpapiere übernehmen.
Re: Stahlflexleitungen und deren Eintragung
Verfasst: 10.11.2004 10:14
von silver650
Commander hat geschrieben:Hallo ihr Lieben,
habe mir gerade an meiner SV650N Baujahr 01 vorne und hinten Stahlflex beim Händler nachrüsten lassen und diese auch dort vom TÜV abnehmen lassen. Jetzt meinte der Händler aber, dass ich mit diesem Schrieb vom TÜV in nächster Zeit zur Zulassungsstelle müsste und diesen Eintrag nochmals umtragen lassen

, da dieser Bescheinigung/Abnahme von TÜV nur ein halbes Jahr gültig ist.
Irgendwie kommt mir das aber komischt vor
Der TÜV hat es doch abgenommen und so was erlischt doch nicht oder? Der Händler meinte auch, dass es nicht langt, dieses Bescheinigung vom TÜV mit mir zu führen, da es ja nur ein halbes Jahr gültig sei.
Habt ihr mit sowas Erfahrung?
Vielen Dank für euer Mühe, Chris
Hallo Chris,
hättest es doch auch selber machen können!
Mit den angebauten Stahlflexleitungen zum TÜV der trägt es in den Fahrzeugbrief ein und dann mußt du noch zur Zulassungsstelle und dort die Eintragungen vom TÜV in den Fahrzeugschein eintragen lassen.
Fertig!
Das die Eintragungen nur eine gewisse Zeit Gültigkeit haben, halte ich eher für unwahrscheinlich.
Fahre jetzt mit meinen Stahlflex seit zwei Jahren rum und die Eintragungen sind nicht abgelaufen.
Ergo, das ist Blödsinn!!!
Re: Stahlflexleitungen und deren Eintragung
Verfasst: 10.11.2004 16:55
von schimbes
silver650 hat geschrieben:
hättest es doch auch selber machen können!
das hat sein schwager auch gesagt.....ob auspuff oder stahlflex.....
ich konnte mir auch nicht vorstellen, dass das richtig ist....ich habe bei mir ja auch nichts in den brief eintragen lassen....
Re: Stahlflexleitungen und deren Eintragung
Verfasst: 11.11.2004 9:43
von KuNiRider
silver650 hat geschrieben:Mit den angebauten Stahlflexleitungen zum TÜV der trägt es in den Fahrzeugbrief ein und dann mußt du noch zur Zulassungsstelle und dort die Eintragungen vom TÜV in den Fahrzeugschein eintragen lassen.
Also ich weis ja nicht wie die TÜV'ler in Berlin drauf sind, aber hier trägt schon seit Jahren kein TÜV mehr was in den KFZ-Brief ein! Der schreibt einen Abnahmebericht und mit dem und seinem Brief und Schein rennt man dann zum Landratsamt und lässt das in den Brief eintragen und sich einen neuen Schein ausstellen.
Das der Prüfbericht ein Verfallsdatum hat wäre mir neu, müsste dann aber auch irgendwo glasklar draufstehen!
Re: Stahlflexleitungen und deren Eintragung
Verfasst: 11.11.2004 9:56
von silver650
KuNiRider hat geschrieben:
Also ich weis ja nicht wie die TÜV'ler in Berlin drauf sind, aber hier trägt schon seit Jahren kein TÜV mehr was in den KFZ-Brief ein! Der schreibt einen Abnahmebericht und mit dem und seinem Brief und Schein rennt man dann zum Landratsamt und lässt das in den Brief eintragen und sich einen neuen Schein ausstellen.
Das der Prüfbericht ein Verfallsdatum hat wäre mir neu, müsste dann aber auch irgendwo glasklar draufstehen!
Wie sollen sie drauf sein??
Jeder scheint es anders zu machen!!
Was auch nicht schlimm ist, Hauptsache er trägt es ein und fertig.

Re: Stahlflexleitungen und deren Eintragung
Verfasst: 11.11.2004 10:06
von Punisher
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Re: Stahlflexleitungen und deren Eintragung
Verfasst: 11.11.2004 10:13
von silver650
silver650man hat geschrieben:
Ist doch wurscht, ob der TÜVer einen Wisch ausstellt oder gleich in den Brief einträgt.
Unser TÜVer schreibt in den Brief und das Ausstellen eines neuen, darauf basierenden KFZ-Schein kostet dann ca 11€.
Wenn das LEA auch einen neuen BRief ausstellen muß, dann könnte es ja auch noch mehr den Bürger schröpfen.
Na soweit wird es nicht kommen, das wir einen neuen Brief brauchen, diesen Winter noch zwei Dinge und dann ist vorbei

dafür reicht mein Platz noch aus und bei dir fällt uns auch noch was ein!!

Re: Stahlflexleitungen und deren Eintragung
Verfasst: 11.11.2004 10:18
von Punisher
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Re: Stahlflexleitungen und deren Eintragung
Verfasst: 11.11.2004 11:00
von silver650
Alles nur Spaß

ich will nichts mehr!
Du Glückspilz, den TÜVér würde ich mir warmhalten!
Was Anderes? Ich weiß es, ich weiß es.
Es fängt mit A an und hört mit o auf!
Oder vielleicht .....

Verfasst: 11.11.2004 15:27
von el Kaputtnik
Bei unserem TÜV wird auf wunsch der Fahrzeugschein und der Brief geändert.
werd mir beim nächsten mal nen neuen Brief holen müssen, die ham mir schon beim letzten mal gesagt dass die mir net noch nen Anhang rantackern können
Verfasst: 11.11.2004 16:03
von Commander
Säääß Ralf hat geschrieben:Was steht denn auf dem "Wisch"?
Ich habe kürzlich an meinem PKW bei der DEKRA was eintragen lassen und auf dem Bericht steht ausdrücklich drauf,
das es nicht notwendig ist
diese Änderung extra in die Fahrzeugpapiere eintragen zu lassen. Erst wenn man sowieso zur Zulassungsstelle muß (z.B. wegen Umzug den FS ändern), dann sollte man diese Eintragung auch in die Fahrzeugpapiere übernehmen.
So, ich hab jetzt mal beim TÜV angerufen und der nette Mann (der war wirklich nett

) meinte, wenn es heißt "Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. §19 Abs. 3 StVZO" brauch ich nix nachtragen bzw. eintragen zu lassen. Es reicht also, wenn ich diese Bestätigung mit mir führe.
Würde es allerdinges auf §19 Abs. 2 StVZO lauten, müsste es dann wieder eingetragen werden
Der Vorteil, wenn man es noch eintragen lässt ist der, dass die Daten dann auch von seiten der Zulassungstelle bzw. TÜV gesichert sind, da letzterer nach einem halben Jahr die Daten einer solchen Anbauabnahme löscht. Verliert man diesen Wisch dann, muss man halt eine neue Abnahme beim TÜV machen lassen.
Das ist alles..
Vielen Dank für eure Mühe...
Bis denn, Chris
Verfasst: 11.11.2004 16:07
von SVblue
Man kann natürlich auch einen Satz mit ABE kaufen (enthält die gleiche Anzahl Leitungen wie der Originalleitungssatz). Der kostet zwar etwas mehr aber man erspart sich die Eintragung/Abnahme.
Vgl. Messepreis: mit TÜV-Teilegutachten 79,-€; mit ABE 99,-€
Verfasst: 19.11.2004 7:24
von Topper
Ich hab auf der Dose Reigfen und Felgen angebaut und vom TÜV abnehmen lassen. Bekam dabei auch so einen Wisch. Der TÜVler meinte, bei nächster Gelegenheit

eintragen lassen. Im Klartext: die Bescheiningung reicht aus. Der war echt nett.