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New Alien Scheinwerfer

Verfasst: 20.04.2005 16:32
von Matze23
Hallo,
suche ein Gutachten für den Alien Scheinwerfer. (Bach). Habe ihn von einer anderen Firma gekauft, ohne Gutachten. Wenn jmd. ein Gutachten hat, bitte bei mir melden.

Danke
matze23

Verfasst: 20.04.2005 16:56
von M5
Hallo, mein Bruder hat den auch dran, der Scheinwerfer hat doch ein E- Zeichen, da braucht man keine ABE, zumindest hat es beim Tüv und bei den Bullen noch nie Probleme gegeben.

Verfasst: 20.04.2005 21:47
von seventyone
Kann ich bestätigen, war damit beim TÜV - ohne Probleme.

Verfasst: 21.04.2005 20:58
von Matze23
Ich hatte leider Probleme beim TÜV. Wollte mir das Teil nicht abnehmen. Geschweige denn Eintragen. Der Typ beim TÜV sagte, er bräucht noch ein Gutachen für das Gehäuse.

Verfasst: 22.04.2005 11:46
von Dodger
Einfach mal beim Hersteller/Händler anfragen...!

Verfasst: 22.04.2005 11:57
von silver650
Ist das der einzige TÜV´er wo du wohnst?

Wenn nicht, wechseln!!

In der Maske müßte doch ne Nummer drin stehen (kleiner Aufkleber), sonst rufe die andere Firma mal an, warum sie sowas ohne Gutachten verkaufen?
Rechnung wirst du ja noch haben, oder??

Dann rufst du den eigentlichen Hersteller an und fragst ganz lieb mal ob sie dir was schicken, weil das ist nicht üblich.

Verfasst: 22.04.2005 18:34
von Vau74
Hab selbst auch die New Alien dran ( ohne Windschild ) .
Beim TÜV gabs da erst auch gemaule wegen Eintragen und so .
Bei der New Alien handelt es sich nicht um eine Lampenmaske die extra / gesondert zur Lampe angebaut wird sondern um eine Lampenaußenverkleidung ( oder so ähnlich ) die wie eine normale z.B. "SV-N" Chrom-Scheinwerfer-Gehäuse ist .
In der New Alien Lampe ist auch eine "E" Nummer sowie auch eine Nummer die besagt das es sich nicht um einen Rollerscheinwerfer handelt .
Hab damals selbst bei Bach die Auskunft bekommen das es dafür sowieso keine Papiere beim Neukauf dabei gibt weil halt mit "E" Nummer .

"Kann" , aber "MUß" nicht eingetragen werden !

Fahr am besten irgendwo anders hin wenn dein TÜV nicht einsichtig ist oder auf dem Stand von 19hundertweißichnicht ist .






... so long ...

Verfasst: 23.04.2005 9:11
von Matze23
Hey,
danke für die vielen Antworten. Bin mir jetzt sicher, dass der Scheinwerfer legal ist. War bis jetzt ein ziemliches durcheinander.
Vielen Dank nochmal.