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Legal oder Illegal ?
Verfasst: 03.05.2005 20:21
von Sleepa26
Hey Leute,
wer kennt sich hier so mit Paragraphen aus bzw mit den Bestimmungen im Gesetz oder wo man die Nachschauen kann ?
Folgendes Problem.
Ich will an meiner SV die Blinker vorne und hinten umbauen.
Vorne will ich sie mit den Standlichtbirnen koppeln (und diese durch gelbe LED's austauschen) und hinten die Blinker in die Rückleuchten bauen.
Kann mir jemand sagen wie die Richtlinien sind, also wo die Blinker sein müssen und vor allem von wo sichtbar sein müssen.
Und falls ihr das wisst, was zahlt man Strafe wenn man die Blinker so macht dass es Illegal ist ?
Hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen !
MfG
Alex

Re: Legal oder Illegal ?
Verfasst: 03.05.2005 20:31
von Florian
NoRdLeAd hat geschrieben:
Vorne will ich sie mit den Standlichtbirnen koppeln (und diese durch gelbe LED's austauschen)...
Beim Auto dürfen die Dinger glaube ich nicht nach vorne strahlen, denke beim Mopped ist's nicht anders.
NoRdLeAd hat geschrieben:... und hinten die Blinker in die Rückleuchten bauen.
Ist defenitiv nicht legal, obwohl es sehr schön ist

Verfasst: 03.05.2005 20:45
von Silver-SV
Das mit dem Standlicht hatten wir schonmal das es einige überlegt hatten!
Das darfst du nicht, du brauchst ein extra abblendlich das immer an ist! Habe auch mal daran gedacht mir 2 Farbige LED´s da einzubauen, die weißen für standlich und die gelben für blinker, würde auch in die fassung passen. Und dann die weiße halt ans standlicht und die anderen an den Blinkgeber!
Wäre das denn dann vielleicht erlaubt oder auch nicht weil es nach vorne strahlt? Müsste da mal echt nachfragen!!!
Gruß Benny
Verfasst: 03.05.2005 21:12
von bikermichael
Blinkerabstand muss vorne um die 35 cm haben und hinten 25 cm

Verfasst: 03.05.2005 21:20
von svfighter
illegal
Re: Legal oder Illegal ?
Verfasst: 03.05.2005 21:24
von ADDI
Florian hat geschrieben:NoRdLeAd hat geschrieben:
Vorne will ich sie mit den Standlichtbirnen koppeln (und diese durch gelbe LED's austauschen)...
Beim Auto dürfen die Dinger glaube ich nicht nach vorne strahlen, denke beim Mopped ist's nicht anders.
...öhm wohin solln die denn sonst leuchten, wenn nicht nach vorn?
Silver-SV hat geschrieben:
du brauchst ein extra abblendlich das immer an ist!
...was hat das mit dem Standlicht zu tun?
...er will scheinbar einfach auf US Optik umbauen...was aber auch nicht erlaubt ist
EDIT: ach ne die Standlichter sollen wohl blinken...ist ja noch weniger StVZO konform als glimmende Blinker
Verfasst: 03.05.2005 21:33
von Sleepa26
es geht darum, die standlichtbirnen auszubauen, diese dann durch orangene LEDs zu ersetzen und diese LED's dann an das blinker relais anzuschließen ... so dass die blinker in den ecken von den scheinwerfern sind. vorne sind das 35 cm ausseinander, müsste ja dann eigentlich legal sein vorne ... oder ist standlicht in deutschland pflicht ?
also hinten das ist illegal, steht auch beim verkauf, ohne tüv gutachten. nur mit EG gutachten ... scheiß deutsche gesetze.
was kriegt man denn da strafe wenn man es trotzdem macht hinten ?
http://img211.echo.cx/img211/3245/ctl0075it5pv.gif
so sieht das ganze dann aus ...
ich finds extrem geil =)
Verfasst: 03.05.2005 21:49
von ADDI
...ja Standlicht ist Pflicht!
...zu den fälligen Spesen.... www. google.de

Verfasst: 03.05.2005 21:55
von primaxxx
Es kommt nicht nur darauf an wie weit die Blinker voneinander entfernt sind sondern auch auf den Abstand zum Scheinwerfer, und das haut auf keinen fall hin.
Verfasst: 03.05.2005 21:57
von Sleepa26
aber es gibt doch auch serienmäßige motorräder und autos, wo die blinker IM scheinwerfer eingebaut sind. und das ist serie. wieso sollte es also was mit dem abstand vom scheinwerfer zu tun haben ?
Verfasst: 03.05.2005 22:04
von ADDI
...aaaaaaaalso der Abstand voneinander zählt....und das Ding muss dann auch entsprechen geprüft sein...man kann nicht einfach aus nem Scheinwerfer ne Blinker bauen....
Fahrtrichtungsanzeiger
(Fundstelle: 93/92/EWG; ECE-R53; StVZO § 54)
Vorhandensein: vorgeschrieben; nach StVZO ab EZ 01.01.1962
Anzahl: Nicht reglementiert (StVZO)
Vier; ( zwei vorn, zwei hinten;EWG)
in der Breite
(Mindestwerte):
Œ nach EG-Rili: zueinander vorn 240 mm und hinten 180 mm
Œ nach StVZO: zueinander vorn 340 mm und hinten 240 mm;
Verfasst: 03.05.2005 22:04
von primaxxx
Bei meinen Louis Miniblinkern war ein Zettel dabei wo draufsteht:Abstand der hinteren Blinker mindestens 240 mm
Abstand zueinander vorne mindestens 340mm, bei je 100mm zum Scheinwerfer.
Verfasst: 03.05.2005 22:13
von Sleepa26
heißt das jetzt, wenn die standlichter bei der SV weiter als 34 cm voneinander entfernt sind, kann man sie als blinker umbauen oder nicht ?
boah ich versteh hier nurnoch bahnhof, habe grad mal im internet nachgeschaut nach einer richtlinie für blinker am motorrad:
Blinkleuchten: Sie müssen von dem Innenrand der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten zu
der mittelsenkrechten Ebene des Motorrades einen bestimmten Abstand aufweisen: hinten
mind.12cm, vorne mind. 17cm und zusätzlich mind. 10cm vom Rand der Lichtaustrittsfläche
des Scheinwerfers. Werden sogen. Verkleidungsblinker an den Längsseiten des Motorrades
montiert, so muss dieser Abstand mind. 28cm betragen
Wer versteht denn bitte einen solchen text ?
wieso schreiben die nicht einfach, man muss erkennen in welche richtung man abbiegen will und basta !!!
Verfasst: 03.05.2005 22:18
von M.O.D. 82
1. Standlicht ist Pflicht
2. sind die in das Rücklicht integrierten Blinker grottenhässlich
3. musst du mit deinen 19 Jahren selbst wissen wieviel dir dein Leben und dein Geldbeutel lieb ist, denn ich hab schon mal fast ein Auto über den Haufen gefahrn, dass auch im Rücklicht integrierte Blinker hatte (Oldtimer), weil man die Scheiße überhaupt nicht als Blinker erkennt.
4. wirst du sowohl mit der Variante vorn als auch hinten keinen TÜV bekommen
5. können dir Grün-Weißen dein Mopped vor Ort stilllegen und du kannst zu Fuß nach Haus laufen (wobei wir wieder beim Geldbeutel wären)
6. wenn man sich über solche Themen Gedanken macht sollte man sich mal die Gesetzeslage zu Gemüte führen:
http://europa.eu.int/eur-lex/lex/LexUri ... 123-de.pdf
für Blinker speziell ab Seite 16 und natürlich die StVZO (von ADDI schon zittiert)
Schönen Abend noch.
Verfasst: 03.05.2005 22:36
von Silver-SV
Blinkleuchten: Sie müssen von dem Innenrand der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten zu
der mittelsenkrechten Ebene des Motorrades einen bestimmten Abstand aufweisen: hinten
mind.12cm, vorne mind. 17cm und zusätzlich mind. 10cm vom Rand der Lichtaustrittsfläche
des Scheinwerfers. Werden sogen. Verkleidungsblinker an den Längsseiten des Motorrades
montiert, so muss dieser Abstand mind. 28cm betragen
Das heißt soviel wie:
Du darfst die dinger nicht einbauen und als Blinker nutzen, denn die Standlichter sind im selben reflektor wie die Glühbirnen, bzw. sie haben keinen abstand zum reflektor von 10cm. Denn der Rand der Lichtaustritsfläche ist das ende des Reflektors.
Der Abstand von Miniblinker muss 28cm betragen, das heißt, wenn du eine masband über deine verkleidung oder lenker legst, und dann guckst, der eine blinker bei 0cm und das andere ende bei >28 cm, dann kannst du sie nutzen, ist deine verkleidung schmaler, darfst du es nicht!
Die in der rückleuchten sind nicht erlaubt weil sie nicht 24cm auseinander sind, zu einander keine 10 cm haben und man von hinten nicht erkennt bei dunkelheit ob du links oder rechts blinkst wenn ein schnelles auto hinter dir weiter weg ist und du inner mitte auffer autobahn!!!
Gruß Benny