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Neue Heckleuchten -> Bilder
Verfasst: 14.05.2005 12:56
von Sleepa26
Mein neues Heck =)[/img]
Verfasst: 14.05.2005 14:21
von Silver-SV
Joa, net schlecht, aber da sind ein paar große lücken drinnen oder???
Ist ja bei der originalen nicht so!!! Also nicht ganz so die passgenauigkeit!
Hast da jetzt die blinker angeschlossen?
Ansonsten nett!!!!
Gruß
Verfasst: 14.05.2005 15:21
von svbomber
Hatten wir doch jetzt schon x-mal.
viewtopic.php?p=303632#303632
Mal abgesehen von der nicht zugelassenen Blinkfunktion wohl auch zu dunkel.
Was sind denn da für LED verbaut? Auch SuperFlux?
Verfasst: 14.05.2005 15:40
von jensel
Die Dinger sind auch gleichzeitig Blinker?
Das nenn ich echt mal lebensmüde. Da merkt doch kein Mensch wenn Du blinkst.
Und wenn Dich dann deswegen einer umfährt ist der auch noch schuld?
Verfasst: 14.05.2005 16:11
von svsafety
Die integrierten Blinker sind doch in Deutschland nicht zulässig
Zudem wirds wohl auch Probs mit der Rennleitung geben.
Also ich wäre da was vorsichtig mit
Sieht zwar ganz gut aus, aber ohne BE rumdriven... naja muss jeder selber wissen

Verfasst: 14.05.2005 20:01
von Sleepa26
ja, die blinker sind auch angeschlossen an dem rücklicht.
sieht super geil aus.
ich weiß dass es nicht zulässig ist in deutschland, NOCH nicht ...
die rücklichter haben E-Prüfzeichen, also wenn die europäische verfassung greift, dann werden die automatisch legal ...
@ jensel ... leute die nah genug dran sind um dich umfahren zu können, erkennen in welche richtung man blinkt, leute die zu weit weg sind um es zu erkennen, die sind auch zu weit weg um dich umzufahren !
gruß
Verfasst: 14.05.2005 20:09
von spacey
NoRdLeAd hat geschrieben:ja, die blinker sind auch angeschlossen an dem rücklicht.
sieht super geil aus.
ich weiß dass es nicht zulässig ist in deutschland, NOCH nicht ...
die rücklichter haben E-Prüfzeichen, also wenn die europäische verfassung greift, dann werden die automatisch legal ...
@ jensel ... leute die nah genug dran sind um dich umfahren zu können, erkennen in welche richtung man blinkt, leute die zu weit weg sind um es zu erkennen, die sind auch zu weit weg um dich umzufahren !
gruß
was wie wo??? E-Nr. Wo sind die denn her? Meine hat keine!
Verfasst: 14.05.2005 20:13
von Sleepa26
wenn du von hinten drauf schaust auf dem linken glas an der seite ist die bei mir die E-Nummer und habe auch ein E-Gutachten zum kauf dazu bekommen ... das heißt ich kann sie mir wenn die EU richtlinien europaweit greifen beim tüv eintragen lassen ...
dann wird auch allgemein mehr tuning in deutschland möglich sein !
endlich ...
Verfasst: 14.05.2005 20:14
von Silver-SV
Mal so eine ganz dooooooofe frage!!! Jaja, es gibt keine doofen fragen...
Also, was ist denn wenn man das Rücklicht in erster linie als rücklicht nimmt und die blinker anklemt, aber auch noch Blinker am KZH hat die 24cm abstand... haben! Würde man es in dieser kombo dann eingetragen bekommen??? Würde bestimmt auch lustig aussehen!
Gruß Benny
Verfasst: 14.05.2005 20:55
von Sleepa26
ja, in der combo würde man sie eingetragen bekommen ... bin noch am überlegen ob ich mir noch kleine kellermann blinker hinten mit drauf baue ... mal sehen ... erstmal kommt ein böser blick vorne drauf ! hehe
Verfasst: 14.05.2005 23:05
von VisitorOfNothing
Mach mal von dem Blinken mal ne Filmaufnahme, würde mich mal interessieren, wie das "real" aussieht. Kenn nur von diesem Blinken diese .Gif Animation und die kommt für mich nicht richtig geil rüber...
Verfasst: 16.05.2005 10:52
von Onkel Tom
wenn du von hinten drauf schaust auf dem linken glas an der seite ist die bei mir die E-Nummer und habe auch ein E-Gutachten zum kauf dazu bekommen ... das heißt ich kann sie mir wenn die EU richtlinien europaweit greifen beim tüv eintragen lassen ...
dann wird auch allgemein mehr tuning in deutschland möglich sein !
Ich glaub, du bist da aufm falschen Dampfer!!!
Lichttechnische Einrichtungen (Lichter, Leuchten) haben alle ein E-Prüfzeichen, weil sie bauartgenehmigungspflichtig sind. Sie sind aber zusätzlich noch an den Verwendungszweck gebunden und darauf geprüft. Man darf z.B. keinen Abblendscheinwerer als Nebelscheinwerfer benutzen usw. Das Rücklicht mit E-Prüfzeichen ist auch nur als Rücklicht zu verwenden. E-geprüfte Teile müssen auch nicht eingetragen werden (z.B. auch Anhängerkupplungen). Und die EU-Richtlinien greifen schon lane, schau mal in deinen GFahrzeugschein, dein Möppi hat auch ne EG-Betriebserlaubnis. Und Fahrzeuge mit EG-Betriebserlaubnis gibts klare Vorschriften für den Abstand der hinteren Blinker (18 cm). Da hilts E-Prüfzeichen auch nix. Ganz abgesehen von den schon angesprochenen Problemen mit dem Erkennen der Richtung beim Blinken. Aber geil wärs trotzdem!
Verfasst: 19.05.2005 15:26
von Noxmortis
gibt es nun mal ein neues bild in besserer qualität?
Verfasst: 19.05.2005 16:36
von Bednix
@nordlead
was ist denn das für ein kennzeichenhalter? passt der gut?
und hast du auch sicherungen inter dem soziussitz?
lg ph.
Verfasst: 20.05.2005 12:57
von Sleepa26
So, hire für alle Mecker Mäuler erstmal die Bilder, dass sie Hell genug sind!:
Einmal bei Tag die weiße Rückleuchte mal beleuchtet:
Und dann hier nochmal bei Dunkelheit ... defenitiv hell genug !
Wir haben es ausprobiert, man sieht die gelb blinkenden Rücklichter wenn man hinterher sehr gut.
Bin übrigens am Wochenende in eine Polizei Kontrolle geraten, mit Prüfstand und Bullen die Ahnung hatten. Die haben dazu nur gesagt, solange man es sieht, ist es okay! Haben sich dahinter gestellt und es für "sichtbar" empfunden!
Greetz !