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LeoVince in der Schweiz

Verfasst: 24.06.2005 11:36
von sebbyrides
hallo leute
ich habe eine 2004 SV, wie finde ich raus ob die gutachten in der schweiz auch gültig sind?

Verfasst: 24.06.2005 11:47
von Nasenbohrer
habe das selbe problem.

deutsche ABE wird nicht akzeptiert, das eine ABE eine "deutsche" angelegenheit ist. die schweiz akzeptiert daher nur schweizer prüfungen und EG-bescheinigungen. das problem ist dabei. leovince stellt keine EG beglaubingungen aus, da diese nicht in deutschland erforderlich sind. is auch logisch.
man muesste als schweizer aber denoch anfragen, ob wir so ein teil bekommen koennten. aber soweit bin ich noch nicht. ansonsten musst du den leovince importeur kontaktieren, ob er eine bescheinigung ausstellen kann. ich moechte aber die leo in D kaufen, wo sie billiger ist. und ob ich dann beim CH importeur eine bekomme, ist fragwuerdig. eine typisch schweizerische antwort waere. "das ist nicht unser problem, wir haben diesen auspuff ja nicht importiert"

alles in allem sind die schweizer hier richtige abzocker! und ich dachte, in D wird man beschissen. :x

hast du so ein gutachten?

Verfasst: 24.06.2005 12:58
von Markus SVS
Ich weiss ja nicht wie das für den Evo aussieht aber für meinen X3 an der Freewind hab ich so eine Bescheinigung vorliegen.

Verfasst: 24.06.2005 15:16
von sebbyrides
nein habe kein gutachten...aber wenn man in der schweiz ein auspuff will der homologiert ist bezahlt man ca. 600 CHF!Mit einem illegalen Racepott für ca. 300 CHF wird man zwar die ganze zeit kontrolliert aber das Vorführen auf der Motorfahrzeugkontrolle kostet nur 50.- CHF.

Keine Ahnung was ich machen soll

Verfasst: 24.06.2005 17:20
von Nasenbohrer
frag mal einen haendler nach einer bescheinigung, dann den importeur!


EDIT: ich lese gerade, dass man sich die EU-gutachten auf leovince.de runterladen kann. tja, wenn das wirklich die teile sind, heiszt es kaufen marsch marsch ! :D


Auszug aus "richtlinien 2b - abaendern und umbauen von motoraedern"

"internationale genehmigungen:
iG, die von auslaendischen staaten nach int. recht (z.B. ECE) erteilt wurden, werden anerkannt, wenn die angewendeten vorschriften im schweizerischen recht aufgefuehrt sind (z.B. Anh. 2 VTS) oder wenn sie den schweizerischen vorschriften gleichwertig sind. der gesuchsteller hat den nachweis der gleichwertigkeit mit der anmeldung zu erbringen (art. 30 abs.1 Bst. d VTS).

Genehmigungen, die nach vorschriften erteilt wurden, die in anhang 2 VTS aufgefuehrt sind, sind fuer die zulassungen auch dann zu beruecksichtigen, wenn das fahrzeug oder der gegenstand bei einer pruefung nach VTS beanstandet wuerde, zumind. solange die verkehrs- und betriebssicherheit nicht offensichtlich beeintraechtigt wird oder eine ubermaessige umweltbelastung entsteht"

und weiter bei:


4.8.2. Austauschschaldaempfer und Austauschkatalysatoren


4.8.2.1. fuer den fahrzeugtyp genehmigte austauschschalldaempfer und ATK
als "fuer den fahrzeugtyp genehmigt" und damit als nicht melde und prüfpflichtig gelten:


a.) ...
b.) auspuffanlagen und kat. fuer die eine schweizerische typengenehmigung (....) fuer den entsprechenden fahrzeugtyp vorliegt;
c.) auspuffanlagen, fuer die eine genehmigung fuer den entsprechenden fahrzeugtyp gemaess der artikel 53 absatz 3 VTS vorliegt;
d.) ...
e.) ...

...bla bla bla..."

man jetzt wird es zu viel zum schreiben. wenn es interessiert schreib ich noch weiter. aber mir faellt da grad was ein.
einfach mal das strassenverkehrsamt anrufen und und ihn ueber dieses dokument ausquetschen, ob das gueltig ist oder nicht. ich wuerde nicht unbedingt sagen, dass du es runer geladen hast. vielleicht kann es ja schaden :? :?: oder am besten mal mit dem schriebs persoenlich vorbeigehen und ausfragen. das ist das beste und kostet nix.

Verfasst: 24.06.2005 22:41
von Markus SVS
Nasenbohrer hat geschrieben:EDIT: ich lese gerade, dass man sich die EU-gutachten auf leovince.de runterladen kann. tja, wenn das wirklich die teile sind, heiszt es kaufen marsch marsch ! :D
Also beim X3 ist das gleiche Gutachten das man sich da runterladen kann schon mit dabei. Ist in dem Heftchen abgedruckt wo auch die Montageanleitung drin ist.

Verfasst: 24.06.2005 23:00
von Mille
Also, ich habe Stunden mit diesem Thema verbracht bis ich mir endlich nen neuen Topf gekauft habe, denn ich wollte unbedingt auf der legalen Schiene fahren.

Ich habe mich dann für nen LEO entschieden , ämmel logisch oder!!!!!

Also, das wichtigste in der CH ist das Ihr vom Importeur , für LEOs ind diesem Fall die Firma:

TEKNO PARTS LTD
Keltenstrasse 19
2563 Ipsach
http://www.teknoparts.ch/

eine EIGNUNGSERKLÄRUNG FüR ERSATZSCHALLDäMPFER - ANLAGEN erhaltet !!!!!

Auf dieser sind folgende Angaben nötig:
- Fahrzeug: (Suzuki SV650)
- CH Typenschein: (Nr. im Ausweis)
- Motor Typ (Motoren-Nr.)
- Nennleistung: (KW bei U/Min)
- Hersteller: (Sito Gruppo Industriale S.P.A)
- Ausführun: ( LeoVince SBK)
- Typen Nr.: (SGI ...)
- EC-ABE Nummer: (e13 ....)
- Richtlinie: (97 / 24)
Das ganze Dokument muss ein Original mit Stempel und Unterschrift des Importeurs sein !!!!!!

Zu TeknoParts muss ich sagen, das sie nicht gerade sehr kooperativ sind, vorallem wenn man den LEO nicht bei Ihnen gekauft hat! Einfach nicht locker lassen und halt ein paar Franke für das Dokument anbieten!

Das ist das wichtigste Dokument für die CH! Den E-Pass könnt Ihr hier bei uns rauchen !! Obwohl man gelegentlich auch mit dem bei unwissenden Schugger durchkommt !!

Hier steht das meiste auch offiziell:
ASA-Merkblatt:
http://www.asa.ch/d/pdf/merblatt01_2001.pdf

Und gemäss dem allem muss der Topf weder eingetragen noch vorgeführt werden! Einfach immer diese Bestätigung dabei haben!

Vielleicht noch wichtig , ich hab ne K1 , also kein Kat, mit Kat ist es wieder etwas anders, da sollte man sich beeilen wenn man eine Anlage ohne Kat montieren will und diese Eintragen lassen, ansonsten darf man glaub ab Ende Jahr nur noch Anlagen mit Kat montieren !

Verfasst: 24.06.2005 23:09
von Markus SVS
Wenn ich das richtig mitbekommen habe hab ihr Schweizer ja vor ein paar Wochen abgestimmt das ihr auch zur EU wollt. Dann hättet ihr wenns gut läuft in paar Jahren ruhe vor solchem Mist.

Verfasst: 25.06.2005 0:47
von Nasenbohrer
nein nicht zur EU, nur ja zum schengen-abkommen.
waere dies gescheitert, waeren alle weiteren und vergangenen verhandlungen ueber die EU ins wasser gefallen (so droht man hier in der schweiz). ich frag mich nur was das eine mit dem anderen zu tun hat.

mille, wieviel hast du denn geloehnt?
EG-teilgenehmigungen sind auch akzeptiert (nicht die deutsche ABE).
hat man ein recht auf eine genehmigung?