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widerstaende bei LED-blinkern
Verfasst: 07.10.2005 20:02
von Pempi
moin moin
hab mir huete die led-blinker von louis und die dazugehoerigen widerstaende (8,2 ohm) gekauft. jetzt steht in der anleitung:
bei LED-Blinkern muss jeweils ein widerstand pro blinker in parallelschaltung montiert werden
ok, ich bin nicht der elektriker-joe schlechthin, aber
parallelschaltung? ich dachte man schaltet die dinger in reihe? bin ich doof?

Re: widerstaende bei LED-blinkern
Verfasst: 07.10.2005 20:10
von w8rabbit
Pempi hat geschrieben:moin moin
hab mir huete die led-blinker von louis und die dazugehoerigen widerstaende (8,2 ohm) gekauft. jetzt steht in der anleitung:
bei LED-Blinkern muss jeweils ein widerstand pro blinker in parallelschaltung montiert werden
ok, ich bin nicht der elektriker-joe schlechthin, aber
parallelschaltung? ich dachte man schaltet die dinger in reihe? bin ich doof?

Ich habe einfach die Wiederständer dazwischen gelötet. Ob das nun
parallel oder in reihe ist, keine Ahnung. Worauf man aber wohl bei
LEDs achten muß ist, das eine Seite Eingang und die andere Seite
Ausgang ist. Ich habe das vorher mittels einer Batterie getestet und
dann die Leitungen entsprechend angelötet.
Re: widerstaende bei LED-blinkern
Verfasst: 07.10.2005 20:16
von MarkusBE
Pempi hat geschrieben:moin moin
ok, ich bin nicht der elektriker-joe schlechthin, aber
parallelschaltung? ich dachte man schaltet die dinger in reihe? bin ich doof?

Also ich hab gelernt:
Reihenschaltung: Spannung teilt sich auf
Parallelschaltung: Strom teilt sich auf
Wenn mich nicht alles täuscht, ist das Ziel der Schaltung ja auch, den Strom zu erhöhen, dann stimmts also...
Verfasst: 07.10.2005 20:22
von Bluebird
hier mal ein kleiner elektrocrashkurs:
reihenschaltung:
bei einer reihenschaltung teilen sich die spannungen auf. wie auf dem bild,
U1+U2+U3=U, der strom bleibt gleich
wenn also der widerstand in reihe zum ledblinker geschalten wird, bekommt der blinker nicht genügend spannung zum blinken, und blinkt daher nicht- denn die größte spannung fällt am größten widerstand ab.
parallelschaltung:
bei einer reihenschaltung teilen sich die ströme auf, I1+I2+I3=Iges. die spannung bleibt gleich, d.h. an jedem widerstand würde die 12V anliegen.
wenn also der passende widerstand parallel zum ledblinker geschalten wird, so teilt sich der strom auf. da der ledblinker nur sehr wenig strom benötigt, aber mehr gefordert ist, damit das relais schalten kann, wird ein widerstand parallel geschalten, welcher den zusätzlich benötigten strom "verheizt", deshalb muss er auch von der leistung her, groß genug dimensioniert werden.
antwort der lösung: der widerstand muss parallel geschalten werden
Verfasst: 07.10.2005 20:29
von Pempi
nur so ne frage, aber warum bauen die firmen dann nicht gleich nen widerstand mit ein, oder bieten zumindest blinker mit widerstaenden an....?
hab ich jetzt ne markluecke gefunden

Verfasst: 07.10.2005 20:33
von Bluebird
Pempi hat geschrieben:nur so ne frage, aber warum bauen die firmen dann nicht gleich nen widerstand mit ein, oder bieten zumindest blinker mit widerstaenden an....?
hab ich jetzt ne markluecke gefunden

schau dir doch die widerstände an, die gehn so nicht mit rein, müsste man den blinker vergrößeren. die widerstände werden ja auch warm..
Verfasst: 07.10.2005 22:36
von Pempi
ach sagt mal...
kann mir einer von euch erklaeren wo diese anschluesse eigentlich drankommen? Passt auf jeden fall nicht an diese plastikanschlusse wo man die originalen abknipsen kann...

Verfasst: 08.10.2005 12:22
von Bluebird
Pempi hat geschrieben:ach sagt mal...
kann mir einer von euch erklaeren wo diese anschluesse eigentlich drankommen? Passt auf jeden fall nicht an diese plastikanschlusse wo man die originalen abknipsen kann...

sind universalanschlüsse. bei der einen maschine gehn sie in die entsprechend vorhandene buchse, bei einer andern muss man ne buchse ans andere kabelende ranlöten, oder gleich die stecker ab und direkt ranlöten
Verfasst: 08.10.2005 18:28
von Stone.
Mal ne Frage wie genau nimmts der Tüv und die Rennleitung mit dem Abstand Blinker-Blinker Blinker-Scheinwerfer und von wo wird gemessen?
In einem anderen Tread heist es Innenkannte des Blinkerglases, aber dann wären die Orginal schon verboten weil sie nur 5cm zum Scheinwerfer ham .
MfG Matthias
Verfasst: 08.10.2005 18:51
von Bluebird
Stone. hat geschrieben:Mal ne Frage wie genau nimmts der Tüv und die Rennleitung mit dem Abstand Blinker-Blinker Blinker-Scheinwerfer und von wo wird gemessen?
In einem anderen Tread heist es Innenkannte des Blinkerglases, aber dann wären die Orginal schon verboten weil sie nur 5cm zum Scheinwerfer ham .
MfG Matthias
normalerweise innenkante zu innenkante
http://www.schraeg-lage.de/tipps/stvo_w ... rlaubt.htm
also bei mir hats den tüv nicht so gestört, die polizei auch nicht
Verfasst: 08.10.2005 20:08
von w8rabbit
Stone. hat geschrieben:Mal ne Frage wie genau nimmts der Tüv und die Rennleitung mit dem Abstand Blinker-Blinker Blinker-Scheinwerfer und von wo wird gemessen?
In einem anderen Tread heist es Innenkannte des Blinkerglases, aber dann wären die Orginal schon verboten weil sie nur 5cm zum Scheinwerfer ham .
MfG Matthias
Schau mal
hier
In dem Fred habe ich einen Link zur StvZO und die entsprechenden
EU-Richtlinien gepostet (Beitrag 26).
Dort steht alles ganz genau. Ich müsste es selbst erst wieder nachlesen.
Verfasst: 08.10.2005 20:17
von Stone.
Danke für den Link Bluebird
Blinkleuchten: Sie müssen von dem Innenrand der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten zu
der mittelsenkrechten Ebene des Motorrades einen bestimmten Abstand aufweisen: hinten
mind.12cm, vorne mind. 17cm und zusätzlich mind. 10cm vom Rand der Lichtaustrittsfläche
des Scheinwerfers.
Jetzt bin ich noch mehr verwirrt
Im Louiskatalog steht hinten 24cm vorne 34cm, ich bau sie einfach hin wenns die Ordnungshüter stört werd ich umbauen, aber dann dürfen sies mir zuerst erklären
MfG Matthias
Verfasst: 09.10.2005 11:25
von [W2k]Shadow
die mittelsenkrechte ist die mitte des motorrades
ergo ergeben sich aus 12 cm zur mittelsenkrechten 24 von blinker zu blinker, bzw. bei 17 halt dann 34.
musst du nur verdoppeln dann
Verfasst: 09.10.2005 11:53
von w8rabbit
[W2k]Shadow hat geschrieben:die mittelsenkrechte ist die mitte des motorrades
ergo ergeben sich aus 12 cm zur mittelsenkrechten 24 von blinker zu blinker, bzw. bei 17 halt dann 34.
musst du nur verdoppeln dann
Dies sind die Werte lt. StvZO. Nach EU Richtlinie müssen die hinteren
"Fahrtrichtungsanzeiger" einen Mindestabstand von 180mm haben.
--- >8 ---
6.3.3.1.2. Bei den hinteren Fahrtrichtungsanzeigern muß der Abstand zwischen den Innenrändern der beiden leuchtenden Flächen mindestens 180 mm sein.
--- <8 ---
@Bluebird: Um Deine Frage mit dem Abstand Blinker zu Scheinwerfer
zu beantworten:
--- 8> ---
6.3.3.1.1.3. zwischen den leuchtenden Flächen der Fahrtrichtungsanzeiger und den am nächsten liegenden Scheinwerfern für Abblendlicht muß folgender Mindestabstand eingehalten werden:
- 75 mm, wenn die Mindeststärke des Anzeigers 90 cd beträgt,
- 40 mm, wenn die Mindeststärke des Anzeigers 175 cd beträgt,
- 20 mm, wenn die Mindeststärke des Anzeigers 250 cd beträgt,
- & le; 20 mm, wenn die Mindeststärke des Anzeigers 400 cd beträgt.
--- <8 ---
aus: Richtlinie 93/92/EWG des Rates vom 29. Oktober 1993 über den Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen an zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen.
Wer sich das selber mal ansehen will.
http://europa.eu.int/smartapi/cgi/sga_d ... l=guichett
Verfasst: 09.10.2005 18:59
von Bluebird
w8rabbit hat geschrieben:[W2k]Shadow hat geschrieben:die mittelsenkrechte ist die mitte des motorrades
ergo ergeben sich aus 12 cm zur mittelsenkrechten 24 von blinker zu blinker, bzw. bei 17 halt dann 34.
musst du nur verdoppeln dann
Dies sind die Werte lt. StvZO. Nach EU Richtlinie müssen die hinteren
"Fahrtrichtungsanzeiger" einen Mindestabstand von 180mm haben.
--- >8 ---
6.3.3.1.2. Bei den hinteren Fahrtrichtungsanzeigern muß der Abstand zwischen den Innenrändern der beiden leuchtenden Flächen mindestens 180 mm sein.
--- <8 ---
@Bluebird: Um Deine Frage mit dem Abstand Blinker zu Scheinwerfer
zu beantworten:
--- 8> ---
6.3.3.1.1.3. zwischen den leuchtenden Flächen der Fahrtrichtungsanzeiger und den am nächsten liegenden Scheinwerfern für Abblendlicht muß folgender Mindestabstand eingehalten werden:
- 75 mm, wenn die Mindeststärke des Anzeigers 90 cd beträgt,
- 40 mm, wenn die Mindeststärke des Anzeigers 175 cd beträgt,
- 20 mm, wenn die Mindeststärke des Anzeigers 250 cd beträgt,
- & le; 20 mm, wenn die Mindeststärke des Anzeigers 400 cd beträgt.
--- <8 ---
aus: Richtlinie 93/92/EWG des Rates vom 29. Oktober 1993 über den Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen an zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen.
Wer sich das selber mal ansehen will.
http://europa.eu.int/smartapi/cgi/sga_d ... l=guichett
immer diese paragraphen...