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Müssen Blinker eigentlich als Blinker geboren sein?
Verfasst: 28.10.2002 2:14
von Murkel
Verfasst: 28.10.2002 14:09
von SVolle
Tach!
Im grunde darfst du eine leuchte nicht zweckenfremden. Die bestimmung geht aus der Prüfnr. hervor. Ein TüVie hat aber die möglichkeit nach eigenem ermessen einzutragen. Das heißt dann"Wirkung in etwa nachgewiesen" Bloß den zu finden...
Die andere möglichkeit heißt " is misch ejal". Klappt aber nur wenns keiner merkt,Glücksache
Gruß
Verfasst: 28.10.2002 16:41
von zadde
Hallo,
früher war es eine Wellenlinie auf dem Blinkerglas, heute ist es das "E" die Nummer hinter dem E sagt nur aus, in welchem EU-Land das Bauteil geprüft wurde. Der TÜV wird sicher das "E" auf dem Glas sehen wollen, von welchem Fahrzeug es stammt dürfte ansonsten egal sein, aber es muß zugelassen sein. Zum Zweckentfremden dürfte die Auswahl wohl auch nicht allzu groß sein, da die Farbe vorgeschrieben ist. Entweder gelbes (orange, wird aber im Fachjargon als gelb bezeichnet) Glas oder weißes mit gelber Birne bzw. Gelbfilter über der Birne (Vorsicht die gelben Birnen habe eine andere Fassung als die weissen).
Frohe suchen

Verfasst: 28.10.2002 17:23
von Schupo
Also im Prinzip ist es völlig egal, mir zumindest, ob du nun einen Blinker von einer Honda, Kawasaki Herkules oder sonstwas an der SV verbaust. Das E-Typzeichen sollte aber tatsächlich schon drauf sein. Die seitlichen Blinker von einigen häßlichen Autos sind eine ganz nette Idee haben aber kaum Wirkung nach vorne und sind daher wahrscheinlich nicht zulässig.
Aber der Zubehörhandel ist doch voll von diversen Verkleidungsblinkern.
Schupo
Verfasst: 28.10.2002 18:51
von dee
im aktuellen reitwagen ist ein bericht über polizeikontrollen in niederösterreich drin; da haben sie einem wiener sv-fahrer das taferl abgenommen, weil er a) um 0,5mm zuwenig profil hatte, b) einen carbon-mini-blinker ohne E-prüfzeichen hatte; er war nicht zu schnell, nicht zu laut, sonne-schön wars auch ....
recherchen bei einer zulassungsstelle hat dann ergeben, das mit dem e-zeichen wäre denen völlig wurst, weil "funktionieren muss es" ... - aber die polizei ist bei uns scheinbar ganz heiss drauf ...
der arme hätte sich mit sozia die restlichen 60km irgendein transportmittel heim suchen sollen - nicht auszudenken, wenn man da noch weiter weg von zuhause ist ... wenn du da keinen transporter organisieren kannst, bist voll im a...
dee
Jetzt bin ich schlauer, aber...
Verfasst: 28.10.2002 19:44
von Murkel
Nun bin ich ja schon schlauer, aber nun wirds knackig:
Wie weit müssen die Blinker hinten mindestends auseinanderstehen?
Überall liest man mind.240mm....,
aber auf folgendem Link steht das es nur 180mm sein müssen
Absatz 6.3.3.1.2.
http://europa.eu.int/eur-lex/de/consleg ... do_001.pdf
In welcher Art ist dieses Gesetzesblatt für uns bindend? Ist es dass überhaupt?
Das würde ich jetzt noch gerne rausfinden!
Verfasst: 28.10.2002 19:56
von Anaconda
Hallo,
nach Tüv-Norm sind vorne 34cm und hinten 24cm, mit entsprechendem E-Prüfzeichen vorgeschrieben. Man kann sein Moped aber auch nach ECE-Norm bestücken und die kenne ich nicht, ist aber komplett anders. Steht hier irgend wo in einem Thread, weiß aber nicht wo.
Verfasst: 29.10.2002 1:20
von MethodMan1200
hi leuts,
wichtig ist das die blinker für ihren bestimmungsort geprüft sind das heist ein blinker für vorn hat eine nummer aus der hervorgehts das dieser blinker tüv und typengeprüft ist als ein fahrtrichtungsanzeiger an einem einspurigen fahrzeug für vorn.
genau so ist es mit dem hinteren blinker.
eine ausnahme sind universal oder zubehörblinker welche für vorn und oder für hinten sind diese haben dann aber auch eine nummer aus der dies hervorgeht.
ich hatte bezüglich diesem thema eine lange und ausführliche diskusion mit mehreren tüvprüfern. ich wollte nämlich einen tüvgeprüften verkleidungsblinker an mein heck schrauben bekam dies aber nicht eingetragen weil es ein verkleidungsblinker war der tüv und typengeprüft war als fahrtrichtungsanzeiger vorn. also hab ich mir kellerman micros geholt (die sind noch kleiner) und hab sie eingetragen bekommen weil sie ne nummer haben welche sagt geprüft für hinten.
allse andere ist eine : (orginalton polizei die mich anhielt) unzulässige veränderung der lichtanlage und führt somit zum erlöschen der betriebserlaubnis, macht ? DM und punkte hab ich auch noch bekommen.
aber abschliesend muß ich sagen ich glaub der POM war schlecht drauf (oder durfte nachts nicht drauf

) weil der hat krampfhaft gesucht (über 45 min) und hat dann die blinkersache gufunden und dann war er zufrieden.
Verfasst: 29.10.2002 14:36
von enrico
@dee
Kennzeichenabnahme erfolgte garantiert wegen der 0,5mm zu geringer Profiltiefe. Die genauen Richtlinien betreffend der Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker) sind in diversen KFG u. KDV Vorschriften geregelt. Eine Kennzeichenabnahme wegen der Blinker ist FAST nicht zu begründen, da sehr undurchschaubar.
Lichtaustrittsfläche, Lichtausbeute, Blinkintervalle is alles geregelt, aber allen Ernstes, wer soll das alles wissen.
enrico
Verfasst: 29.10.2002 16:56
von dee
bin mir auch sicher, dass das wegen der reifen war - aber einen halben mm drunter und sonst sogut wie gar nix!!!!! wenn ich bedenk, wie oft ich selbst im graubereich unterwegs bin ...
und wie haben die so schön geschrieben in dem bericht ... "das ist oft der gummi, der zwischen zwei tankstops abgeht ..." (und die zubehörindustrie jammert, dass ihnen keiner mehr racing-anlagen abkauft

:) - DAS wäre ein grund, das taferl zu ziehen ...)
obs da nicht sinnvoller wäre, den betreffenden innerhalb einer gewissen frist zur vorführung zu bestellen?? (ok, wenns gewebe rausschaut und es in strömen giesst, halte ich das auch für "gefahr im verzug" ..)
hoffentlich passiert mir sowas nicht mal ... (klopfklopf)
dee
Verfasst: 29.10.2002 19:15
von enrico
@dee
-o,5mm = 33% unter dem gesetzlichen Mindestprofil, wenn ich nicht irre.
Aber das mit der Vorführung bzw. Gefahr im Verzuge is eben nicht so einfach. Find erstere Variante auch besser.
enrico
Verfasst: 29.10.2002 23:59
von dee
ob die das über %mässige überschreitung sehen, weiss ich nicht - 35kmh im 30er bereich sind auch knapp 17% drüber, aber nur 5 kmh (und die zeit, die ich da mit tachokontrollieren vertue, verbring ich lieber mit schauen auf den verkehr und "anrainer" ... aber das ist ein anderes thema ..)
ausserdem hab ich oft festgestellt, dass mein hr oft über einen grossen bereich in der mitte noch über dem limit ist, an anderen drunter (wohl höhenschlag des reifens oder sonst was) - ob die obrigkeit die regel mit den "auf 60% des umfangs über dem limit" kennt? *daumenhalt*
jaja - regeln sind regeln, es gibt aber auch grauzonen und ein wenig fingerspitzengefühl würd ich mir schon wünschen ....
dee