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Remus ohne abe
Verfasst: 04.05.2006 18:39
von jonny0024
hallo erst mal,
bin seit montag auch stolzer besitzer einer sv 650. saugeiles ding!
meine frage:
ich hab einen remus ohne abe prüfzeichen dazubekommen und wollte wissen was passiert wenn ich eine kontrolle hab. wieviel kostet das in etwa und wird mir gleich das kennzeichen abgenommen?
bin aus österreich - weiß nicht ob das in Ö und D gleich ist!
vielleicht gleich im zusammenhang - wo bekommt man in österreich einen günstigen mit super sound auspuff? natürlich sollte er typisierbar sein.
vielen dank schon mal und ein hallo an alle sv-ler!!
mfg
johannes
Verfasst: 04.05.2006 19:17
von !LL
servus
in österreich einen günstigen auspuff zu finden is fast unmöglich. frag mal MO hier aus dem Forum. Hab für meinen inklusive versand aus deutschland um ein eck weniger bezahlt als er hier angeboten wird.
viel spaß mit der moppetn
grüße Georg
Verfasst: 04.05.2006 19:36
von Bednix
hi,
aktuell ist es in österreich so, dass ein extrem lauter, nicht typisierter auspuff zur abnahme des kennzeichen führen kann.
das ist natürlich immer abhängig vom beamten und dessen interpetation ob der auspuff so laut ist, dass es eine sofortige stilllegung benötigt, oder doch noch zur bundesprüfanstallt fahren darf mit legalen auspuff.
beste grüße,
philipp
Verfasst: 04.05.2006 20:15
von jonny0024
danke schon mal für die schnellen antworten. sind die von MO mit abe zeichen und kann man diese typisieren? welchen hast du von MO gekauft? hast du deinen typisiert oder lässt es drauf ankommen?
mfg
johannes
Verfasst: 04.05.2006 20:30
von !LL
ich hab den leovince auf meiner 1000er bilder siehst du in meiner ownerliste.
jop die ham ein e-zeichen. damit is keine eintragung nötig. haben einen schönen klang.
für die 650er findest du auf der svrider.de startpage - > unter Sv 650 -> Auspufftest
einige soundfiles zum reinhören.

Verfasst: 07.05.2006 12:22
von jonny0024
hi !LL
heißt das wenn ich ein abe bzw. e-zeichen hab für den topf brauch ich nichts in den typenschein/zulassungsschein eintragen lassen? bekommt man einen zettel mit der die genehmigung gültig ist dazu? haben sie dich schon mal kontrolliert und etwas beanstandet wegen dem topf? was hast du bezahlt?
danke nochmal für deine hilfe!
mfg
johannes
Verfasst: 07.05.2006 12:51
von Bednix
rechtslage ist wie folgt:
wenn du eine e-nummer auf dem schalldämpfer hast, und ein schreiben des herstellers, dass der topf mit dieser e-nummer für dein motorrad typisiert worden ist, dann gilt das als schon typisiert und du brauchst nichts mehr eintragen zu lassen. wichtig dabei ist, dass das zertifikat des herstellers für die ganze EU gilt...dann gilts auch bei uns.
ist aber normal das die ganze EU gemeint ist. gibts kaum anders.
bei einer kontrolle mit dem dämpfer verweist du auf die e-nummer, zeigst dein zertifikat her, und dann wars das.
sollte der polizist trotzdem der meinung sein, der schalldämpfer sei zu laut, kann er dich max. zu einer überprüfung schicken in die landesprüfstelle. passiert aber so gut wie kaum, da sich mittlerweile schon herumgesprochen hat unter den polizisten, dass es eh keinen sinn hat.
also kurz: e-nummer am schalldämpfer mit hersteller-zertifikat und es kann dir nix mehr passieren.
beste grüße,
philipp
Verfasst: 07.05.2006 13:06
von jonny0024
besten dank phillip!!!
mfg
johannes