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Abdeckungen für Soziusgriff !!! ??? TÜV ???
Verfasst: 09.06.2006 10:48
von Fruthy
Ja Leute, ich war heute beim TÜV zur HU und ab den Prüfer nur mal so gefragt wie es wäre wenn ich den Griff abmache und noch so ne Soziusabdeckung dran mache !!!
TÜV: Alles was man ohne Werkzeug wechseln kann muss man nicht eintragen, sprich die Soziusabdeckung ist ok, kann ich ja problemlos mit dem Sitz tauschen, aber sobald ich den Griff abmache, muss ich das Motorrad als Einsitzer eintragen, da dieser ja geschrauibt wäre !!!
Kann ich mir irgendwie net vorstellen, oder ist der Griff so verbindlich ???
Will die doch net als Einsitzer eintragen, nur weil der Griff ab ist !!! ???
Was meint ihr ? Hat der Recht ?
MfG
Verfasst: 09.06.2006 10:52
von svbomber
Schau mal in deinen Fahrzeigschein
Griff ab, dann auch Soziusrasten ab. Nix eintragen.
Verfasst: 09.06.2006 14:27
von gimpi
muss man die Soziusrasten dann zwangsläufig auch abmachen?
wäre mir neu - sind bei mir trotz abdeckung dran, dass man halt mal
auf die Schnelle wechseln kann wenn´s nötig wäre ..!
Verfasst: 09.06.2006 14:51
von neodrei
gimpi hat geschrieben:
muss man die Soziusrasten dann zwangsläufig auch abmachen?
wäre mir neu - sind bei mir trotz abdeckung dran, dass man halt mal
auf die Schnelle wechseln kann wenn´s nötig wäre ..!
°_o so langsam wird das ja lustig hier ^^
Also es ist wie folgt:
Die Knubbel ist (mWn) mit 2 Sitzplätzen eingetragen. Sprich: wenn man Soziusrasten und Haltegriff abmontieren möchte, so muss man sie zum 1(+1)-Sitzer umtragen lassen. Um dann jemanden mitnehmen zu dürfen müssen lediglich die Rasten und der Griff wieder dran montiert werden.
Die Kante ist schon "standardmäßig" als 1+1-Sitzer eingetragen. sprich wenn man jemanden mitnehmen möchte, so müssen rasten und griff dran sein. sitzt man alleine drauf, so können rasten und griff ab. Weitere Umtragungen o.ä. sind dabei nicht von nöten!
Verfasst: 09.06.2006 15:28
von Pinky
neo hats schon gesagt... ergänzend noch mal betont: wenn sozius dann NUR mit griff und rasten (theoretisch

)
Verfasst: 09.06.2006 17:43
von Fruthy
Hallo,
hab ich das jetzt richtig verstanden, dass ich wenn ich den Griff und/oder die Rasten weg mach, das ich dann meine SV in einen 1(+1) Sitzer umtragen lassen muss und dann aber trotzdem problemlos auch zu zweit fahren darf wenn ich die Teile wieder dran mach !!! ???
Verfasst: 09.06.2006 17:51
von Martin650
Wollen wir mal nicht so kleinlich sein. Es wird niemanden interessieren ob der Griff dran ist oder nicht. Genau so isses mit den Fussrasten hinten oder ob der Soziussitz oder eine Abdeckung montiert ist. Nur eines muss dir ganz klar sein: Wenn du einen Sozius mitnimmst, dann muss alles dran sein.
Verfasst: 09.06.2006 18:03
von Fruthy
Ok dann werd ich jetzt wieder beruhigt die Abdeckungen bestellen und beim nächsten TÜV-Besuch (in genau 2 jahren) wieder den Griff dran schrauben !!!
MfG
Verfasst: 09.06.2006 19:37
von Bluebird
also bei meiner kante sind beide versionen eingetragen
Verfasst: 11.06.2006 17:38
von Tooltime
soa, hab heut mein händler mal da drauf angesprochen, und der hat gemeint, wenn mer den griff wegbaut, kann mer dafür n band, wie bei der gsx-r oder so um den soziussitz drummachen, und des sei des erlaubt
Verfasst: 12.06.2006 19:11
von Dodger
Als ich damals in Thüringen von den Grünen kontrolliert wurde haben die sich für alles mögliche interessiert, nur nich für'n Haltegriff... daher mach ich mir da keine großen Gedanken... hab eh schon seit min. 2 Jahren niemanden mehr mitgenommen... der Soziussitz kommt nur noch für Gepäck drauf...