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Blinker- Vorschriften

Verfasst: 16.06.2006 13:31
von redalex
Hi Leute!

Ein kleiner Tip für die jenigen, die sich noch neue Blinker montieren und sich ewiges Suchen in StVO bzw. StVZO ersparen wollen...

1. seitlicher Abstand HINTEN von Innenkante(IK) zu IK = 240mm

2. seitlicher Abstand VORNE von IK zu IK = 340mm

2a. seitlicher Abstand vorne, zum Scheinwerfer jeweils 100mm

3. Mindesthöhe Unterkante zur Strasse/ Boden = 350mm


Zus.: PRÄGUNG im Glas:


50R = zugelassen für motorisierte Zweiräder !!!

E = geprüft

E1 = Germany, E21 = Portugal, E3 = Italien etc.

11 = zugelassen für vorne

12 = zugelassen für hinten

... hab ich aus einem Katalog von LOUIS und übernehme daher keinerlei Gewähr für die Richtigkeit, aber es ist denke ich mal ein guter Anhalt, bei der Montage von Miniblinkern.

Servus, ich... :coolboy:

Verfasst: 19.04.2007 15:44
von robbywilliams
Danke. Genau das was ich gesucht habe ;-)

Verfasst: 19.04.2007 16:43
von sko

Verfasst: 19.04.2007 22:16
von Piet
Ist das sicher, das das noch gilt.
Ich habe so manches Mofa gesehen, die eine durchgehende Leuchte
(Blinker,Rücklicht,Blinker) hinten serienmaßig haben und die halten die
240mm nie ein oder ist das bei Mofas anders geregelt.

Verfasst: 19.04.2007 22:19
von robbywilliams
Scheint sicher zu sein, denn ich habe just kurz danach eine aktuelle Broschüre des TÜV Süd gelesen. Da stand etwa das selbe drin.

Re: Blinker- Vorschriften

Verfasst: 13.10.2009 16:16
von SV 650 2000
Ich habe mal vorne nachgemessen und komme auf ca. 32 cm Abstand zwischen den Blinkern und gerade mal 8 cm vom inneren Rand des Scheinwerfers zum Rand des Blinkers (SV 650 N BJ 2000). Scheinbar nimmt das Suzuki selber nicht so genau. Mit meinen neuen Blinkern wird es weniger - hat da schon mal jemand Ärger bekommen? Die 10 cm vom Scheinwerfer zum Blinker finde ich eh' etwas seltsam. Ist das wegen der Sichtbarkeit? Beim Golf IV ist der Blinker ja auch direkt neben bem Abblendlicht im Scheinwerfer und man sieht es sehr gut.

Gruß Eike

Re: Blinker- Vorschriften

Verfasst: 13.10.2009 18:06
von Dragol
SV 650 2000 hat geschrieben:Ich habe mal vorne nachgemessen und komme auf ca. 32 cm Abstand zwischen den Blinkern und gerade mal 8 cm vom inneren Rand des Scheinwerfers zum Rand des Blinkers (SV 650 N BJ 2000). Scheinbar nimmt das Suzuki selber nicht so genau. ...
Gruß Eike
Die SV ist nach EU-Recht zugelassen, und da sind andere Werte dokumentiert.
Viel Spaß beim Lesen: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 123:DE:PDF

Re: Blinker- Vorschriften

Verfasst: 13.10.2009 20:57
von SV 650 2000
Danke, das ist doch schon mal was. Wenn man nun was verändert - gilt dann deutsches oder EU-Recht?

Gruß Eike

Re: Blinker- Vorschriften

Verfasst: 13.10.2009 21:27
von Punisher
Dragol hat geschrieben: Die SV ist nach EU-Recht zugelassen, und da sind andere Werte dokumentiert.
Viel Spaß beim Lesen: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 123:DE:PDF
Nicht ganz richtig, die Knubbel ist nicht nach EU_Recht zugelassen worden, steht im Fahrzeugbrief S. 4 unter 34)(zumindest nicht bis 2001).
Erst mit Einführung der Kante kam die EU-Zulassung.
Kann man individuell nachprüfen mittels Blick im Fahrzeugbrief S. 4 unter 34) oder Fahrzeugbrief nach EU unter "K".

Re: Blinker- Vorschriften

Verfasst: 13.10.2009 22:31
von WilheLM TL
Dragol hat geschrieben: Die SV ist nach EU-Recht zugelassen, und da sind andere Werte dokumentiert…
Punisher hat geschrieben: Nicht ganz richtig, die Knubbel ist nicht nach EU_Recht zugelassen worden, steht im Fahrzeugbrief S. 4 unter 34)(zumindest nicht bis 2001)…
Vorsicht, könnte sein wie bei der etwas älteren TL:
Elektroanlage inkl. Signal+Beleuchtung komplett nach EU homologiert. Telefonische Auskunft aus der Europazentrale in Bensheim, Homologationsabteilung.
EG-Typgenemigung ist im Brief ausgekreuzt!

Re: Blinker- Vorschriften

Verfasst: 13.10.2009 23:16
von Punisher
WilheLM TL hat geschrieben:
Dragol hat geschrieben: Die SV ist nach EU-Recht zugelassen, und da sind andere Werte dokumentiert…
Punisher hat geschrieben: Nicht ganz richtig, die Knubbel ist nicht nach EU_Recht zugelassen worden, steht im Fahrzeugbrief S. 4 unter 34)(zumindest nicht bis 2001)…
Vorsicht, könnte sein wie bei der etwas älteren TL:
Elektroanlage inkl. Signal+Beleuchtung komplett nach EU homologiert. Telefonische Auskunft aus der Europazentrale in Bensheim, Homologationsabteilung.
EG-Typgenemigung ist im Brief ausgekreuzt!
Letztendlich zählt doch nur was im Brief steht, also entweder BE nach D- oder EG-Recht.

Re: Blinker- Vorschriften

Verfasst: 14.10.2009 1:07
von WilheLM TL
Wenn man was verändert gilt immer noch das Recht nachdem homologiert wurde. Kann/muss der Prüfer nach der Prüflisten# im Brief ermitteln, ist ja sein Job.

@Punisher:
Schade
viel zitiert, nix kapiert. 8)


bin raus…

Re: Blinker- Vorschriften

Verfasst: 14.10.2009 10:48
von SV 650 2000
Es scheint, als ob meine SV BJ 2000 nach deutschen Recht zugelassen wurde. Der Blinkerabstand zueinander und zum Scheinwerfer sind trotzdem zu gering. Die Blinker vorne werde ich trotzdem erst nach dem TÜV anbauen.

Gruß Eike

Re: Blinker- Vorschriften

Verfasst: 14.10.2009 17:41
von LazyJoe
Dragol hat geschrieben: Die SV ist nach EU-Recht zugelassen, und da sind andere Werte dokumentiert.
Viel Spaß beim Lesen: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 123:DE:PDF
Wer, wie ich, zu faul zum Suchen ist:
Seite 41 ff.
6.3. Fahrtrichtungsanzeiger
6.3.1. Anzahl: auf jeder Seite zwei.
6.3.2. Anbauschema: zwei Fahrtrichtungsanzeiger vorn und zwei Fahrtrichtungsanzeiger
hinten.
6.3.3. Anordnung
6.3.3.1. Inder Breite:
6.3.3.1.1. Für die vorderen Fahrtrichtungsanzeiger müssen gleichzeitig
folgende Vorschriften erfüllt sein:
6.3.3.1.1.1. Der Mindestabstand zwischen ihren leuchtenden Flächen muß
240 mm betragen;
6.3.3.1.1.2. sie müssen sich außerhalb der senkrechten Längsebenen befinden,
die die Außenkanten der leuchtenden Fläche des (der) Scheinwerfer
berühren;
6.3.3.1.1.3. zwischen den leuchtenden Flächen der Fahrtrichtungsanzeiger und
den am nächsten liegenden Scheinwerfern für Abblendlicht muß
folgender Mindestabstand eingehalten werden:
— 75 mm, wenn die Mindeststärke des Anzeigers 90 cd beträgt;
— 40 mm, wenn die Mindeststärke des Anzeigers 175 cd beträgt,
— 20 mm, wenn die Mindeststärke des Anzeigers 250 cd beträgt,
— ≤ 20 mm, wenn die Mindeststärke des Anzeigers 400 cd
beträgt.
Nachtrag:
Habe die Tage in eigenem Interesse Kellermann kontaktiert, welche Lichtstärke meine Blinker (Micro Rhombus) haben, und mir wurde mitgeteilt, dass alle Micro 1000 LED Blinker einen Wert < 90cd haben, der Abstand zum Rand des Scheinwerfers also mindestens 75mm betragen muss - nur, falles es einen interessiert.

Re: Blinker- Vorschriften

Verfasst: 16.10.2009 17:43
von Punisher
WilheLM TL hat geschrieben:Wenn man was verändert gilt immer noch das Recht nachdem homologiert wurde. Kann/muss der Prüfer nach der Prüflisten# im Brief ermitteln, ist ja sein Job.
Und was hab ich oben geschrieben? In den Brief bzw. Zulassungsbescheinigung nachsehen. Dazu muß man nicht zum Graukittel, wer lesen kann und den Brief hat kann ergo selbst prüfen. Nach meinem Kenntnisstand wurde erst die Kante nach EG zugelassen.

[quote="WilheLM TL
@Punisher:
Schade
viel zitiert, nix kapiert. 8) [/quote]
Denk ich dieses Mal von Dir.

[quote="WilheLM TL
bin raus…[/quote]
Tschüß