Seite 1 von 2

TÜV dB-Geräuschpegelmessung

Verfasst: 18.06.2006 19:08
von optimissmo
Hallo zusammen,

weiss jemand was eine offizielle Geräuschmessung beim TÜV kostet??

Der Hintergrund der Frage zielt darauf ab, dem eventuell anfallenden Ärger mit der Rennleitung bei Verwendung eines zwar EG-BE tauglichen aber dennoch zumindest subjektiv zu lautem Auspuffs, aus dem Wege zu gehen.

Wenn man freiwillig seine EG-BE taugliche Tröte beim TÜV lautstärkemäßig messen läßt und alles im Toleranzbereich liegt, müsste doch das Mitführen des Prüfprotokolls auch die Rennleitung zufrieden stellen. Oder sehe ich das falsch :roll:

Ich hab vor in naher Zukunft (nächste 2 Mon.) meinen Originalschalldämfer durch eine "alternative Krawalltüte" zu ersetzen. Leider hab ich aber Moppedmäßig ein Handicap. Fahre eine nackte 2005er Kante, die allerdings erst in 2006 erstmals zugelassen wurde und außerdem einen ungeregelten Kat hat.
Wenn man's genau nimmt müsste ich demnach ein Zubehörauspuff mit Kat montieren, die kosten aber ca. 100 Euro mehr, als das Vergleichsmodell ohne Kat.

Das ich meine Originalauspuffanlage so wie sie ist erhalten möchte (AU, Herstellergarantie etc), kommt das Absägen des Endschalldämpfers für mich nicht in Frage.
Klar, wäre kein Problem, schnell die Flex angesetzt und ab isser - will ich aber nicht. :evil:
Daher such ich eine Komplettanlage bzw. eine Anlage, die nach dem Originalkrümmer ansetzt. Dererlei gibt's ja zu Hauf. Hab auch die aussagekräftigsten Threads dazu hier gelesen.

Würde mir ja aus Kostengründen gern den Hashi bei Polo holen, das Teil soll ja ziemlich kräftig tönen, die Meinung sind da zwar sehr geteilt, aber das ist nun mal so.
Ich hab aber in meinem Fall nun das Problem das ich "eigentlich" einen Kat bräuchte, hat der Hashi aber nicht. Außerdem , gibt's wohl Hashibesitzer hier im Forum, die schon Probleme wegen überschrittender dB Toleranzgrenze (90db Standgeräusch + 5dB Toleranz) hatten.

Daher die Frage "Kosten einer dB-Geräuschpegelmessung"

Verfasst: 18.06.2006 19:13
von Josi80
hmm die Frage ist interessant...hab auch so ein Problem, aber mach mir da deswegen keinen Kopf.

@optimissmo...kleinere Blinker kommen aber hoffe ich auch gleich mit dran :wink:

Verfasst: 18.06.2006 19:22
von optimissmo
Josi80 hat geschrieben:hmm die Frage ist interessant...hab auch so ein Problem, aber mach mir da deswegen keinen Kopf.

@optimissmo...kleinere Blinker kommen aber hoffe ich auch gleich mit dran :wink:
..wenn's denn letzlich ein Highup Auspuff wird, dann auf jeden Fall. :lol:
Hab bisher noch keine richtig schönen gefunden. Suche welche mit weissem Blinkerglas aber nicht LED.

Verfasst: 18.06.2006 19:27
von Drifter76
Wie wäre es denn mit schwarzen Blinkern?

Re: TÜV dB-Geräuschpegelmessung

Verfasst: 18.06.2006 23:38
von Tocki
optimissmo hat geschrieben: Wenn man freiwillig seine EG-BE taugliche Tröte beim TÜV lautstärkemäßig messen läßt und alles im Toleranzbereich liegt, müsste doch das Mitführen des Prüfprotokolls auch die Rennleitung zufrieden stellen. Oder sehe ich das falsch :roll:
Ja, das siehst du falsch. Wenn die Herren der Meinung sind, sie müssten jetzt messen, dann messen sie. Und wenn Dein Topf bei der Messung dann zu laut ist (z. B. weil sich im Lauf der Zeit Dämmmaterial verflüchtigt hat und ein bei der TÜV Messung astreiner Topf jetzt 3 db mehr entwickelt) dann gibt das trotzdem 3 Punkte und Dein Messprotokoll kannst Dir mit dem Bußgeldbescheid übers Klo hängen.

Ich würd mir die Kröten sparen.

mfg,

Tocki

Verfasst: 19.06.2006 11:31
von www.MEGATEC-FIGHTER.de
Stell die Frage doch am besten direkt bei denjenigen die Dir deswegen am ehesten die Hölle heiß machen: bei der grün-weißen Rennleitung :D :D :D :D

Klickst Du hier :
Polizei Forum

Da werden sie geholfen...

Verfasst: 19.06.2006 12:09
von hardbowl
mal ne andere frage:
wo sitzt der kat bei der kante bj. 2004
im esd oder im krümmer???

Verfasst: 19.06.2006 12:39
von Bluebird
im esd. das mit der händlergarantie is an sich scheiß egal. sie greift nur nicht, wenn nachweislich durch den auspuff ein motorschaden entsteht, was bei abe pötten nicht der fall ist

Verfasst: 19.06.2006 12:46
von hardbowl
ja und wie schaut das dann aus, hab jetzt nen leo drauf, ohne kat.

jetzt müssen ja alle moppeds au machen.
komm ich dann noch durch??

Verfasst: 19.06.2006 13:26
von Tocki
hardbowl hat geschrieben:ja und wie schaut das dann aus, hab jetzt nen leo drauf, ohne kat.

jetzt müssen ja alle moppeds au machen.
komm ich dann noch durch??
Mit großer Wahrscheinlichkeit ja.

mfg,

Tocki

Verfasst: 19.06.2006 17:31
von wolfi
Hab genau dasselbe Problem und deswegen heute bei meinem TÜV angerufen. Die machen mir eine Geräuschmessung für 5€. Dann schau mer mal.

Den Hashi gibt´s seit Anfang Juni mit Kat. Der kostet allerdings laut Polo Serviceline (happige) 100€ bzw. 120€ ... je nach Modell.

Verfasst: 19.06.2006 20:34
von tom2411
wie scho gesagt das funzt net

da könntest ja auch zum adac gehn und dort messen lassen ...
oder selbst messen

jeder verein hat seine geräte und alle anders geeicht

mein schrauber meinte auch ... klar können wir messen aber die polizei wird sich ein ablachen wenn se das protokoll sieht

alles laut der devise

traue keinem "gutachten" dass du nicht selbst gefälscht hast

Verfasst: 23.06.2006 7:28
von XBRaptor
Hallo

Ofizielle und anerkante Geräuschmessung kostet ca. 150,- € (Tüv Rheinland)

Alles andere ist nix "ofizielles" weil es bei den Grenzwerten um das Fahrgeräusch geht, muß die entsprechende Stelle dafür auch eine Teststrecke mit Normasphalt und kontrolierten äußeren Bedingungen haben.

Das Standgeräusch ist z.b. nur ein Vergleichswert, für die Schnellmessung durch die Rennleitung etc. und z.b. auch nicht begrenzt. Das wird bei der Geräuschmessung mal eben nebenbei erledigt.

Gruß
XBRaptor

Verfasst: 23.06.2006 9:28
von Tocki
XBRaptor hat geschrieben: Das Standgeräusch ist z.b. nur ein Vergleichswert, für die Schnellmessung durch die Rennleitung etc. und z.b. auch nicht begrenzt.
Wer hat dir denn den Bären aufgebunden? 8O

Es gibt für's Standgeräusch zwar kein generelles gesetzliches Limit, aber wenn du 5 dB über dem in deinem Fahrzeugschein eingetragenen Wert liegts, biste fett.

mfg,

Tocki

Verfasst: 23.06.2006 10:40
von XBRaptor
Tocki hat geschrieben: ....
Wer hat dir denn den Bären aufgebunden? 8O

Es gibt für's Standgeräusch zwar kein generelles gesetzliches Limit, aber wenn du 5 dB über dem in deinem Fahrzeugschein eingetragenen Wert liegts, biste fett.

mfg,

Tocki
ja, eben, und nur dazu dient es!!!!!!!!!!!!
das ist auch kein Bär sondern der Hintergrund zu deinen 5db!

Das Standgeräusch wird halt bei einer vernünftigen Geräuschmessung auch aktualisiert, damit die Rennleitung was zu messen hat.

Das heist schlicht und ergreifend, du kannst durchaus auch ein Standgeräusch von 111 db eingetragen haben, das sagt überhaupt nix aus! Entscheident ist das Fahrgeräusch! und das darf den gesetzlichen Grenzwert nicht übersteigen.

Weil aber die Rennleitung das Fahrgeräusch praktisch nie messen kann eben wegen Normasphalt etc. wird das Standgeräusch zusätzlich bestimmt, eben als Vergleichswert, der wenn er stimmt halt auch auf ein zuläsiges Fahrgeräuch schließen lassen soll!

Gruß,
XBRaptor