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Kellermänner, was brauch ich für Verlängerungen vorne ?
Verfasst: 20.06.2006 13:27
von Christian79
Hallo zusammen,
hab mir gerade nen Satz Kellermänner für meine 06er N-Kante gekauft.
Um den vorgeschriebenen Mindestabstand vorne einzuhalten werd ich noch Verlängerungen montieren müssen, die gibts beim Polo etc.
Hat jemand von Euch schon Kellermänner vorne drauf und kann mir sagen wielange die sein müssen ? Also welche Länge ich bestellen muß damit ich den "Muß-Abstand" einhalte ? Die Micros sollen an den Original-BEfestigungspunkten montiert werden.
Danke schonmal
Verfasst: 20.06.2006 14:07
von Dieter
STVZO §54 Fahrtrichtungsanzeiger
(4) Erforderlich als Fahrtrichtungsanzeiger sind
an Krafträdern
paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten muss von der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm, bei den an der Vorderseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 170 mm und vom Rand der Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen. Der untere Rand der Lichtaustrittsfläche von Blinkleuchten an Krafträdern muss mindestens 350 mm über der Fahrbahn liegen. Wird ein Beiwagen mitgeführt, so müssen die für die betreffende Seite vorgesehenen Blinkleuchten an der Außenseite des Beiwagens angebracht sein,
Übersetzung
Verfasst: 20.06.2006 16:20
von Zivilunke
Soweit so gut, und wer versteht dieses Beamtegequassel auf anhieb?
Verfasst: 20.06.2006 16:59
von SpeedFLOh
Also ich hab die (zugegeben günstigen) kurzen Arrows von polo dran - Tüüüv hat nix beanstandet. Also würd ich dat mit den Verlängerungen gutsein lassen (mal davon abgesehen das das dann ziemlich sch**** aussieht)
Gruß FLO
Re: Übersetzung
Verfasst: 20.06.2006 17:01
von jensel
Zivilunke hat geschrieben:Soweit so gut, und wer versteht dieses Beamtegequassel auf anhieb?
DAs heißt dass die Innenkante der Blinkergläser mindestens 170mm (17cm / 0,17m) auseinandersein muss.
Zusätzlich muss ein Abstand von 100mm (10cm / 0,1m) zum Scheinwerfer gegeben sein.
Verfasst: 20.06.2006 17:14
von Zivilunke
Und genau da liegt das Problem, ich glaube, dass diese abstände zur Mitte hin gelten. D.h. Abstand von blinker zu Blinge 24 / 34 cm
Verfasst: 20.06.2006 17:19
von bswoolf
Zivilunke hat geschrieben:Und genau da liegt das Problem, ich glaube, dass diese abstände zur Mitte hin gelten. D.h. Abstand von blinker zu Blinge 24 / 34 cm
siehste, haste das beamtengequassel doch verstanden. denken tut gut.

Verfasst: 20.06.2006 17:20
von neodrei
Die 17cm bzw. 12cm beziehen sich auf den Abstand von Blinkerinnenkante zur Mitte des Fahrzeugs! Ncht von blinker zu blinker ... sonst wäre die Reglung ja ein wenig sinnlos... wer bekommt seine Blinker schon so eng zusammen °_o
Verfasst: 20.06.2006 17:54
von jensel
Tatsächlich. Doch wieder zu schnell gelesen.
Ich hab übrigens einfach Blinker angebaut. Wenn sich jemand beschwert kann ich sie immer noch weiter auseinander setzen.
Verfasst: 20.06.2006 18:05
von Christian79
SpeedFLOh hat geschrieben:Also ich hab die (zugegeben günstigen) kurzen Arrows von polo dran - Tüüüv hat nix beanstandet. Also würd ich dat mit den Verlängerungen gutsein lassen (mal davon abgesehen das das dann ziemlich sch**** aussieht)
Gruß FLO
Nuja, die Sache ist die, daß man die Blinker ja noch als solche erkennen soll. Und wenn der Gegenverkehr nicht erkennen kann ob ich abbiegen will, weil er durch meinen Scheinwerfer geblendet wird und daher den Blinker nicht sieht, ist das schon ne heikle Sache...

Aber es dauert einfach jetzt waaahnsinnig lange jetzt auf die Blinker warten zu müssen, dann wenn sie da sind abzumessen, und dann erst die Verlängerungen zu bestellen.
Einfacher wäre es wenn jemand mir sagen würde "Du brauchst 2 mal 40mm Verlängerungen" oder so in der Art, dann könnte ich die jetzt schon besorgen.
Daß der Gesetzgeber einen Mindestabstand der Blinker vorgesehen hat, finde ich aus o.g. Grund schon absolut sinnvoll... !
Gruß, und Deutschland wird Weltmeister

Verfasst: 20.06.2006 18:42
von Dieter
Du brauchst 2 mal 40mm Verlängerungen pro Seite um es Gesetzmäßig hinzubekommen!
Gruß Dieter
Verfasst: 20.06.2006 21:16
von Dieter
Integral-Helmut hat geschrieben:Und wenn der Gegenverkehr nicht erkennen kann ob ich abbiegen will, weil er durch meinen Scheinwerfer geblendet wird und daher den Blinker nicht sieht, ist das schon ne heikle Sache...
Genau das frag ich mich immer bei den Golf ab IV, haben die nicht so ne Regelung für Autos? Beim Golf ist das extrem nicht zu sehen wenn die blinken wenns Licht an ist!
Gruß Dieter
Verfasst: 20.06.2006 21:48
von jensel
Gut gedacht Helmut, seh ich auch so.
Bei der S sorgt aber schon die Verkleidung für Abstand
Und das mit dem Golf ist mir auch schleierhaft, der Blinker ist echt unsichtbar.
Beim Focus sitzt der Blinker auch neben dem Scheinwerfer und ist trotzdem zu sehen...
Verfasst: 21.06.2006 1:04
von Christian79
Danke für Eure Hilfe !
Ich vermute beim Auto ist es so, weil der Lichtkegel eines PKW-Scheinwerfers quasi nach oben hin auf höhe der Motorhaube abgeschnitten ist, damit der Gegenverkehr nicht geblendet wird. Daher eine vielfach geringere Belastung fur die Augen. Der Blinker dagegen leuchtet voll aus, genauso wie das Fernlicht. Deshalb ist der Blinker beim normalen Abblendlicht noch gut zu erkennen. Anders beim Motorrad: hier befindet sich der Scheinwerfer auf Augenhöhe mit dem Autofahrer. Und der Lichtkegel kann nicht partiell "abgeschnitten" werden, da der Autofahrer immer noch im Zentrum desselben sitzen würde. Wäre also unnötig und würde nur das Sichtfeld für den Motorradfahrer weiter einschränken.
Gruß Christian (der übrigens nicht Helmut heißt

)
Verfasst: 21.06.2006 10:24
von Sandi
also auf die Blinkerverlängerung würd ich echt scheisse... die Abstände zum Scheinwefer schaffe nichtmal die riesigen Originalblinker!
ich hab die kurzen Arrowblinker vom Louis dran, gibt auch welche mit 4cm Arm statt 2cm, aber des passt so schon, TÜV hat au nix gesagt!