tüvbericht
tüvbericht
war letztens beim tüv meinen superbikelenker eintragen lassen, da bekomm ich von dem so einen zettel wo draufsteht das der lenker abgenommen wurde.
muss ich das jetzt in meinen fahrzeugschein/brief beim straßenverkehrsamt eintragen lassen oder brauch ich den zettel nur mitführen?!
muss ich das jetzt in meinen fahrzeugschein/brief beim straßenverkehrsamt eintragen lassen oder brauch ich den zettel nur mitführen?!
Die schönste Strecke zwischen zwei Punkten ist eine Kurve!!!!!!!!!
Europaring-racer Video 2006: http://video.google.de/videoplay?docid= ... 0355132584
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Die BE erlischt auf keinen fall, dafür hast ja das Teil
eintragen lassen. Du könntest rein theoretisch damit
rumfahren bis du sie das nächste mal abmeldest oder ummeldest,
vorausgesetzt du führst den Tüvbericht mit.
Falls es sofort umgesschrieben werden muss, ist dies
sichtbar in diesen Tüvbericht vermerkt.
Wenn du den Bericht grad zur Hand hast, dreh ihn einfach um
da steht soetwas meisten genauer.
eintragen lassen. Du könntest rein theoretisch damit
rumfahren bis du sie das nächste mal abmeldest oder ummeldest,
vorausgesetzt du führst den Tüvbericht mit.
Falls es sofort umgesschrieben werden muss, ist dies
sichtbar in diesen Tüvbericht vermerkt.
Wenn du den Bericht grad zur Hand hast, dreh ihn einfach um
da steht soetwas meisten genauer.
ich hab deshalb nicht gefragt, weil ich dachte das ich das sowieso eintragen müsste.......aber mein vater sagte mir das es garnicht gemacht werden muss......naja, jetzt lass ich das erstmal so, spart geld!
thx
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Europaring-racer Video 2006: http://video.google.de/videoplay?docid= ... 0355132584
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Wenn es so ein Din A 4 Blatt ist dann brauchst Du gar nix eintragen lassen. Ich lasse mir die Veränderungen auch immer nur bescheinigen , führe das Schriftstück mit und gut.
Warum soll ich auch noch was in den Fahrzeugschein eintragen lassen
Warum soll ich auch noch was in den Fahrzeugschein eintragen lassen

Oberkaputnik
RV50
CB200
GS400
Katana550
XT500
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SV650S
SV1000S
FLH1340
Husqvarna SM610S
Bandit1250S
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Ich hab dem Prüfer sämtliche ABEs gegeben und habe Ihn gefragt, ob ich das eintragen lassen müsse.
Antwort:
"Des interessiert keine Sau, solange da das "E" mit der entsprechenden Nummer d`rauf is."
Ob er mit "Sau" allerdings einen übereifrigen Polizisten gemeint hat, hat er nicht näher erläutert
Ich hab jetzt erstmal nix eingetragen.
Antwort:
"Des interessiert keine Sau, solange da das "E" mit der entsprechenden Nummer d`rauf is."
Ob er mit "Sau" allerdings einen übereifrigen Polizisten gemeint hat, hat er nicht näher erläutert

Ich hab jetzt erstmal nix eingetragen.
- nille
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Also wenn man etwas eintragen lässt, bekommt man das "Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis" und einen zweiten Zettel auf dem steht, ..."Bitte lassen Sie durch die zuständige Zulassungsstelle die Betriebserlaubnis für Ihr Fahrzeug erteilen".Timmi hat geschrieben:Wenn es so ein Din A 4 Blatt ist dann brauchst Du gar nix eintragen lassen. Ich lasse mir die Veränderungen auch immer nur bescheinigen , führe das Schriftstück mit und gut.
Warum soll ich auch noch was in den Fahrzeugschein eintragen lassen
Es ist ratsam die Zeilen in den nächsten Wochen in den Brief eintragen zu lassen, da nach gewisser Zeit die Möglichkeit besteht, dass die von der Zulassungsstelle das Gutachten nicht mehr anerkennen!
Aussage von meinem TÜV-Menschen

Gruß Nils
Da steht drauf "bei der nächsten Befassung mit der Zulassungsstelle in die Fzg.papiere eintragen lassen..."nille hat geschrieben: Also wenn man etwas eintragen lässt, bekommt man das "Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis" und einen zweiten Zettel auf dem steht, ..."Bitte lassen Sie durch die zuständige Zulassungsstelle die Betriebserlaubnis für Ihr Fahrzeug erteilen".
Quatsch mit Soße... lt. TÜV-Nord und DEKRA verlieren Anbauabnahmen/Sondereintragungen (umgangssprachlich Gutachten) NICHT an Gültigkeit...hatte schon selber so einen "kompetenten" Menschen bei der Zulassungsstelle, den hat mein DEKRA-Mensch erstmal 15Minuten recht böse am Telefon zugetextet...nille hat geschrieben: Es ist ratsam die Zeilen in den nächsten Wochen in den Brief eintragen zu lassen, da nach gewisser Zeit die Möglichkeit besteht, dass die von der Zulassungsstelle das Gutachten nicht mehr anerkennen!
Aussage von meinem TÜV-Menschen
Mitführen des Zettel reicht, solange du nicht nochmal beider Zulassungsstelle gewesen bist (z.B. Um- oder Abmeldung oder Eintragung anderer Teile).
Bei ABE und EG-BE muß oft nichtmal der Zettel mitgefpührt werden (bei ABE würde ichs dennoch raten, bei EG-BE gibts eh keinen Zettel mehr dazu: siehe Leo-ESD).
- nille
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Kann Dir den Wisch zeigen, in dem es so steht wie ich es oben zitiert habeChristian hat geschrieben:Da steht drauf "bei der nächsten Befassung mit der Zulassungsstelle in die Fzg.papiere eintragen lassen..."nille hat geschrieben: Also wenn man etwas eintragen lässt, bekommt man das "Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis" und einen zweiten Zettel auf dem steht, ..."Bitte lassen Sie durch die zuständige Zulassungsstelle die Betriebserlaubnis für Ihr Fahrzeug erteilen".

Auf das Verfallen des Gutachtens hat mich mein SEHR kompetenter TÜVler aufmerksam gemacht!
Wenn Du es besser weißt und es tatsächlich auch so ist, kann man sich ja freuen...
Gruß Nils
Tja und ich dir mehrere Zettel wo es so drauf steht wie ich es geschrieben habe...die Prüfer wollen das blos immer gerne mal so, wenn sie mal wieder was abgenommen haben was grenzwertig ist...dann soll man es gleich eintragen lassen und am besten danach den Zettel aufessen, damit man nicht mehr so einfach anchvollziehen kann wer es gemacht hat... kommt ja aber eher selten vornille hat geschrieben: Kann Dir den Wisch zeigen, in dem es so steht wie ich es oben zitiert habe
Auf das Verfallen des Gutachtens hat mich mein SEHR kompetenter TÜVler aufmerksam gemacht!
Wenn Du es besser weißt und es tatsächlich auch so ist, kann man sich ja freuen...

Die Gültigkeit läuft definitiv NICHT ab...wers nicht glaubt einfach mal bei DEKRA oder TÜV anrufen. Grund: zum Zeitpunkt der Begutachtung war alles i.O. , alles danach oder davor kann der Prüfer nicht nachvollziehen (logisch). Wird das Fzg. nicht weiter verändert (es ist ja auch immer im Gutachten vermerkt, welche Veränderungen bei der Begutachtung mit berücksichtigt wurden) verliert das Fahrzeug sein BE ja nicht, da sich der Zustand des Fzg. nicht ändert, nur der Zettel halt älter wird.
Da ich das Problem (wie oben beschrieben) schon hatte, kann ich mit ziemlicher Sicherheit sagen, dass es so ist.
bytheway: ich warte auch immer bis ein paar Gutachten zusammen sind und lasse es dann zusammen eintragen wegen o.g. finanz. Ersparnis

EDIT/ Eine Grauzone wirds wenn die Eintragung der Teile (siehe Bsp. Aluspoiler and der Dose oder offene Sportluftfilter von K&N, wo zum Glück nur ein Abgasgutachten zum Nachweis nötig wurde) nicht mehr möglich ist...da die Teile vor dem Verbot abgenommen und angebaut waren, gilt normalerweise Bestandsschutz, in o.g. Fällen war es aber wohl eine Gefahr für die Menschheit
