Seite 1 von 1

tüvbericht

Verfasst: 15.09.2006 9:11
von svFalcon
war letztens beim tüv meinen superbikelenker eintragen lassen, da bekomm ich von dem so einen zettel wo draufsteht das der lenker abgenommen wurde.

muss ich das jetzt in meinen fahrzeugschein/brief beim straßenverkehrsamt eintragen lassen oder brauch ich den zettel nur mitführen?!

Verfasst: 15.09.2006 9:14
von Kasumi02
Musste nicht gleich machen. Wenn Du noch mehr Sachen hast kannste auch sammeln und einmal in die Papiere eintragen lassen. Spart geutlich Geld.

Mitführen reicht vorerst.

Verfasst: 15.09.2006 12:58
von tm200014
allerdings zu lange solltest du es auch nicht machen. rein theoretisch erlischt die betriebserlaubnis des fahrzeugs... es wird zwar kein polizist was machen aber trotzdem!

Mir wurde immer gesagt: "bei der nächsten gelegenheit" eintragen lassen

MfG Timo

Verfasst: 15.09.2006 13:10
von minimal
Die BE erlischt auf keinen fall, dafür hast ja das Teil
eintragen lassen. Du könntest rein theoretisch damit
rumfahren bis du sie das nächste mal abmeldest oder ummeldest,
vorausgesetzt du führst den Tüvbericht mit.
Falls es sofort umgesschrieben werden muss, ist dies
sichtbar in diesen Tüvbericht vermerkt.
Wenn du den Bericht grad zur Hand hast, dreh ihn einfach um
da steht soetwas meisten genauer.

Verfasst: 15.09.2006 13:20
von jensel
Hättest du mal den TÜVer gefragt was Du damit machen sollst ;)

Aber Deine BE erlischt nicht, Du musst halt nur den Wisch mitführen.

Verfasst: 15.09.2006 13:43
von svFalcon
ich hab deshalb nicht gefragt, weil ich dachte das ich das sowieso eintragen müsste.......aber mein vater sagte mir das es garnicht gemacht werden muss......naja, jetzt lass ich das erstmal so, spart geld!

thx

Verfasst: 15.09.2006 13:48
von jensel
Recht hat er. Die Anbaubestätigung zählt.

Verfasst: 15.09.2006 15:05
von Timmi
Wenn es so ein Din A 4 Blatt ist dann brauchst Du gar nix eintragen lassen. Ich lasse mir die Veränderungen auch immer nur bescheinigen , führe das Schriftstück mit und gut.
Warum soll ich auch noch was in den Fahrzeugschein eintragen lassen :wink:

Verfasst: 15.09.2006 18:34
von Tauschi
Ich hab dem Prüfer sämtliche ABEs gegeben und habe Ihn gefragt, ob ich das eintragen lassen müsse.

Antwort:
"Des interessiert keine Sau, solange da das "E" mit der entsprechenden Nummer d`rauf is."

Ob er mit "Sau" allerdings einen übereifrigen Polizisten gemeint hat, hat er nicht näher erläutert :wink:

Ich hab jetzt erstmal nix eingetragen.

Verfasst: 16.09.2006 9:59
von nille
Timmi hat geschrieben:Wenn es so ein Din A 4 Blatt ist dann brauchst Du gar nix eintragen lassen. Ich lasse mir die Veränderungen auch immer nur bescheinigen , führe das Schriftstück mit und gut.
Warum soll ich auch noch was in den Fahrzeugschein eintragen lassen :wink:
Also wenn man etwas eintragen lässt, bekommt man das "Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis" und einen zweiten Zettel auf dem steht, ..."Bitte lassen Sie durch die zuständige Zulassungsstelle die Betriebserlaubnis für Ihr Fahrzeug erteilen".
Es ist ratsam die Zeilen in den nächsten Wochen in den Brief eintragen zu lassen, da nach gewisser Zeit die Möglichkeit besteht, dass die von der Zulassungsstelle das Gutachten nicht mehr anerkennen!
Aussage von meinem TÜV-Menschen :!:

Verfasst: 16.09.2006 17:50
von Christian
nille hat geschrieben: Also wenn man etwas eintragen lässt, bekommt man das "Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis" und einen zweiten Zettel auf dem steht, ..."Bitte lassen Sie durch die zuständige Zulassungsstelle die Betriebserlaubnis für Ihr Fahrzeug erteilen".
Da steht drauf "bei der nächsten Befassung mit der Zulassungsstelle in die Fzg.papiere eintragen lassen..."
nille hat geschrieben: Es ist ratsam die Zeilen in den nächsten Wochen in den Brief eintragen zu lassen, da nach gewisser Zeit die Möglichkeit besteht, dass die von der Zulassungsstelle das Gutachten nicht mehr anerkennen!
Aussage von meinem TÜV-Menschen :!:
Quatsch mit Soße... lt. TÜV-Nord und DEKRA verlieren Anbauabnahmen/Sondereintragungen (umgangssprachlich Gutachten) NICHT an Gültigkeit...hatte schon selber so einen "kompetenten" Menschen bei der Zulassungsstelle, den hat mein DEKRA-Mensch erstmal 15Minuten recht böse am Telefon zugetextet...
Mitführen des Zettel reicht, solange du nicht nochmal beider Zulassungsstelle gewesen bist (z.B. Um- oder Abmeldung oder Eintragung anderer Teile).
Bei ABE und EG-BE muß oft nichtmal der Zettel mitgefpührt werden (bei ABE würde ichs dennoch raten, bei EG-BE gibts eh keinen Zettel mehr dazu: siehe Leo-ESD).

Verfasst: 16.09.2006 21:05
von nille
Christian hat geschrieben:
nille hat geschrieben: Also wenn man etwas eintragen lässt, bekommt man das "Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis" und einen zweiten Zettel auf dem steht, ..."Bitte lassen Sie durch die zuständige Zulassungsstelle die Betriebserlaubnis für Ihr Fahrzeug erteilen".
Da steht drauf "bei der nächsten Befassung mit der Zulassungsstelle in die Fzg.papiere eintragen lassen..."
Kann Dir den Wisch zeigen, in dem es so steht wie ich es oben zitiert habe :!:

Auf das Verfallen des Gutachtens hat mich mein SEHR kompetenter TÜVler aufmerksam gemacht!
Wenn Du es besser weißt und es tatsächlich auch so ist, kann man sich ja freuen...

Verfasst: 16.09.2006 21:31
von Christian
nille hat geschrieben: Kann Dir den Wisch zeigen, in dem es so steht wie ich es oben zitiert habe :!:

Auf das Verfallen des Gutachtens hat mich mein SEHR kompetenter TÜVler aufmerksam gemacht!
Wenn Du es besser weißt und es tatsächlich auch so ist, kann man sich ja freuen...
Tja und ich dir mehrere Zettel wo es so drauf steht wie ich es geschrieben habe...die Prüfer wollen das blos immer gerne mal so, wenn sie mal wieder was abgenommen haben was grenzwertig ist...dann soll man es gleich eintragen lassen und am besten danach den Zettel aufessen, damit man nicht mehr so einfach anchvollziehen kann wer es gemacht hat... kommt ja aber eher selten vor 8) (bei uns machen die sich neuerdings kopien der gutachten aus diesem grund auf der Zulassungsstelle)
Die Gültigkeit läuft definitiv NICHT ab...wers nicht glaubt einfach mal bei DEKRA oder TÜV anrufen. Grund: zum Zeitpunkt der Begutachtung war alles i.O. , alles danach oder davor kann der Prüfer nicht nachvollziehen (logisch). Wird das Fzg. nicht weiter verändert (es ist ja auch immer im Gutachten vermerkt, welche Veränderungen bei der Begutachtung mit berücksichtigt wurden) verliert das Fahrzeug sein BE ja nicht, da sich der Zustand des Fzg. nicht ändert, nur der Zettel halt älter wird.
Da ich das Problem (wie oben beschrieben) schon hatte, kann ich mit ziemlicher Sicherheit sagen, dass es so ist.
bytheway: ich warte auch immer bis ein paar Gutachten zusammen sind und lasse es dann zusammen eintragen wegen o.g. finanz. Ersparnis :D


EDIT/ Eine Grauzone wirds wenn die Eintragung der Teile (siehe Bsp. Aluspoiler and der Dose oder offene Sportluftfilter von K&N, wo zum Glück nur ein Abgasgutachten zum Nachweis nötig wurde) nicht mehr möglich ist...da die Teile vor dem Verbot abgenommen und angebaut waren, gilt normalerweise Bestandsschutz, in o.g. Fällen war es aber wohl eine Gefahr für die Menschheit :roll: und sogar Eintragungen wurde wiederrufen.