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Eintragung Gixxer-Bein nach Heckumbau

Verfasst: 10.02.2003 17:41
von SanDee
Hallo!

Habe meine SV jetzt endlich fertig und möchte auch das Gixer-Bein eintragen lassen.
Ich habe von Schupos Seite das Gutachten und auch eine Kopie eines KFZ-Scheins. Problem ist, daß ich schon einen Heckumbau gemacht habe, und eine richtige Hinterradabdeckung ja nicht mehr vorhanden ist. Hat einer von Euch schon erfahrungen gemacht, wie der TÜV da reagiert?

Verfasst: 10.02.2003 21:00
von Gutso
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Verfasst: 10.02.2003 21:01
von Gelöschter Benutzer 431
Gutso hat geschrieben:wie Hinterradabdeckung ja nicht mehr vorhanden? ist doch auch bei Neuen keine dra,n ist doch Zubehör.
Sie meint sicherlich den Spritzschutz der SV !!!!!

Gruß

MO

Verfasst: 10.02.2003 21:14
von Gutso
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Verfasst: 11.02.2003 8:01
von SanDee
ja ich meine den Hinteren Spritzschutz, also das Ding das man normalerweise unter dem Nummernschild hat.

Meine Menung ist, wenn es die Möglichkeit der Eintragung hat, sollte man sie auch machen. Ich denke, ich werde mir zur Sicherheit einen Spritzschutz aus Alublech bauen....

Verfasst: 11.02.2003 10:32
von FellFrosch
Hi Sandy !

Das mit dem Spritzschutz scheint Suzuki bei der SV unterschiedlich gehandhabt zu haben. Meine SV Bj. 1999 (Modell 2000) hat keinen Spritzschutz hinten und auch keine Löcher, wo dieser mal gewesen sein könnte. Bei anderen SV´s sind 2 kleine Löcher und bei wieder anderen ist dort ein Spritzschutz.

Verfasst: 11.02.2003 11:36
von Gutso
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Verfasst: 11.02.2003 12:20
von Da Säääß
@Gutso: Das ist so nicht ganz korrekt. JEDES Motorrad braucht nach wie vor einen Spritzschutz. Allerdings müssen die nicht mehr so klobig und groß sein wie in vergangenen Jahren. Das Kennzeichen gilt übrigens NICHT als Spritzschutz.

Gesetzliche Quellen habe ich grad nicht zur Hand.

Verfasst: 11.02.2003 12:27
von Gutso
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Verfasst: 11.02.2003 15:20
von SanDee
Säääß Ralf hat geschrieben:@Gutso: Das ist so nicht ganz korrekt. JEDES Motorrad braucht nach wie vor einen Spritzschutz. Allerdings müssen die nicht mehr so klobig und groß sein wie in vergangenen Jahren. Das Kennzeichen gilt übrigens NICHT als Spritzschutz.

Gesetzliche Quellen habe ich grad nicht zur Hand.
Genau das habe ich nämlich auch mal gelesen. "ausreichender Spritzschutz, wobei das Kennzeichen nicht als solcher gilt"

Ein Arbeitskollege hat bei seinem letzten TÜV-Termin einen Mängeleintrag wegen fehlendem Spritzschutz bekommen. Das stört ja nicht, aber wenn die 'ne Neueintragung deswegen ablehnen....

Verfasst: 11.02.2003 15:27
von SanDee
noch was:

kennt vielleicht einer von Euch im Großraum Köln eine TÜV, der's schon mal problemlos eingetragen hat???

Verfasst: 11.02.2003 15:50
von svFalcon
wie jetzt? muss man demnach auch nicht nach einem heckumbau zum tüv? (nachdem man das plastikgeraffel entfernt hat) :?:

Verfasst: 11.02.2003 19:28
von maxi
Ja hoffentlich nich :P

Verfasst: 11.02.2003 20:03
von Da Säääß
SanDee hat geschrieben:Ein Arbeitskollege hat bei seinem letzten TÜV-Termin einen Mängeleintrag wegen fehlendem Spritzschutz bekommen. Das stört ja nicht, aber wenn die 'ne Neueintragung deswegen ablehnen....
Auch nicht ganz richtig :oops:
Seit neuestem (wann genau weiß ich nicht) müssen die TÜV Berichte bei den Fahrzeugpapieren verweilen und bei Kontrollen auf Verlangen vorgezeigt werden. Solltest Du also einen Mängeleintrag haben und diesen nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums beseitigt haben, droht Bußgeld!

Verfasst: 11.02.2003 21:05
von maxi
ui 8O dat is schlecht!
Was heist das jetz fürs Federbein und fürnen Heckumbau mit Plastikscheiss ab und dafür nur Kennzeichen???