Seite 1 von 1

Led Rücklicht Knubbel MIT integr. Blinkern

Verfasst: 18.02.2007 18:26
von KnutschOchse
Ich habs gerade bei E**y gefunden, Artikelnummer 300079997918 .Tatsächlich ein LED Rücklicht für die Knubbel mit integrierten Blinkern.Mich würde mal interessieren ob das jemand verbaut hat.Mit dem Blinkerabstand sollte das zumindest nicht TÜVig sein.Und es hat sogar ne E Nummer, auch wenns die E11 ist die wohl nicht für Deutschland gilt.Bilder wären auch nett.

Verfasst: 18.02.2007 19:36
von Bluebird
Jede E- Nummer gilt für Deutschland

Verfasst: 18.02.2007 20:20
von solidux
Bevor jetzt diskutiert wird.
Das Teil ist nur für Show.
Nicht für den D- Strassenverkehr zugelassen.

Daran ändert kein e der Welt etwas.

Verfasst: 18.02.2007 20:26
von 2blue
Hallo,
kann mir nicht vorstellen, daß das legal ist auch wenn es eine E-Nummer hat. Bei Blinkern gibt es doch einen Minderstabstand, 240mm wenn ich mich nicht irre. So breit wird das Rücklicht wohl nicht sein :wink:


Gruß
Gerhard

Verfasst: 18.02.2007 20:38
von Bluebird
Deshalb ist die E-Nummer auch nur fürs Rücklicht, aber nicht für die Blinker. Montieren kann mans, aber eben nicht die Blinker ansteuern

Verfasst: 18.02.2007 21:51
von Sven_SV650
gibts ja auch für die kante.

blinker im rücklicht.

ich glaub leute ausm forum ham sich sowies sogar gekauft.

hab heute wiedermal nen auto mit heckspioler gesehen, wo auch LED's drin waren.

also originale blinker + LED's im heckspoiler.

sieht geil aus^^

Verfasst: 19.02.2007 10:34
von SpeedFLOh
2blue hat geschrieben:Hallo,
kann mir nicht vorstellen, daß das legal ist auch wenn es eine E-Nummer hat. Bei Blinkern gibt es doch einen Minderstabstand, 240mm wenn ich mich nicht irre. So breit wird das Rücklicht wohl nicht sein :wink:


Gruß
Gerhard
Vorne 240mm, hinten 180mm (von Innenkante zu Innenkante der Blinkerstrahlungsfläche) :wink:

Verfasst: 19.02.2007 12:45
von 2blue
Hallo SpeedFLOh,

laut StVZO § 54 an Krafträdern

paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten muss von der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm, bei den an der Vorderseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 170 mm und vom Rand der Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen. Der untere Rand der Lichtaustrittsfläche von Blinkleuchten an Krafträdern muss mindestens 350 mm über der Fahrbahn liegen. Wird ein Beiwagen mitgeführt, so müssen die für die betreffende Seite vorgesehenen Blinkleuchten an der Außenseite des Beiwagens angebracht sein.

Da die von der Mitte messen 2 x 120mm = 240mm

Gruß
Gerhard

Verfasst: 19.02.2007 14:34
von SpeedFLOh
:sorry: Habs nur im aktuellen Polo-Katalog gesehen - da steht 180mm.