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Gabelfedern eintragen?

Verfasst: 18.02.2003 8:58
von Neo
Da es hier ja etliche leute gibt die andere gabelfedern in der sv verbaut haben, wollte ich mal nachfragen, wer von euch hat die eintragen lassen?

war bei Polo und hab mit dem verkäufer etwas geplaudert. er hat gemeint, es wäre schon sinvoll es zu tun, denn wenn ich ein unfall hätte, könnten die mir damit einen strick um den hals legen!

ich bin aber der meinung:


WER ZUM TEUFEL SIEHT OB ICH ANDERE GABELFEDERN DRINNE HAB!

gruß

Neo

Re: Gabelfedern eintragen?

Verfasst: 18.02.2003 9:08
von KuNiRider
NeoSR hat geschrieben:WER ZUM TEUFEL SIEHT OB ICH ANDERE GABELFEDERN DRINNE HAB!
Ich hatte schon zweimal das "Vergnügen" :) huh die Gabelfedern einer SV nach einem Unfall zu sehen :? Ohne Schrauben!

Prinzipiell traue ich Versicherungen nicht über den Weg, wenn die sich irgendwie vorm Zahlen drücken können, dann tun die es :( hell
Deswegen sind meine Teile wenn irgend möglich eingetragen, auch die Gabelfedern :) king

Verfasst: 18.02.2003 9:32
von Bombwurzel
Ich hab zu der Problematik mal meinen Suzi-Händler gefragt.

Ergebnis:
Eintragen lassen musst du sie theoretisch. Praktisch sieht es so aus, daß es keiner nachprüft und auch keiner eintragen lässt. Im Zweifelsfalle reicht der Nachweis, daß der Einbau von einer Fachwerkstatt ausgeführt wurde.
Diesen Nachweis braucht im Übrigen auch der Onkel vom TÜV, wenn du das Zeug tatsächlich in den Papieren haben möchtest.

Verfasst: 18.02.2003 18:35
von jensel
Der Onkel vom TÜV braucht nur das Teilegutachten. Obs richtig verbaut ist, kann er ja sehen.
Meine sind aber auch nicht eingetragen. Die Versicherung kann da m.E. nicht viel, weil die Federn sind ja zugelassen für die SV.
Anders sieht es bei Eigenumbauten aus, oder Teilen, die eigentlich für andere Moppeds sind...

Verfasst: 18.02.2003 18:42
von Aldo
jensel, ganz genauso!
Die Federn, z.Bsp. von Wilbers, haben ein TÜV-Teilegutachten (Nr. 350-5034-97-MURD) und brauchen, da für die SV zugelassen und hoffentlich fachgerecht eingebaut nicht gesondert eingetragen werden! nur TÜV-Schein mitführen!

Im übrigen: wie sollte man denn überhaupt feststellen können, welche Federn in der Gabel sind, daß es nicht die originalen sind?

Verfasst: 18.02.2003 19:02
von zadde
Ich hab die Federn auch nicht eintragen lassen, da ich auch der Meinung bin das brauchts nicht. Wenn was passiert, müßte eine Versicherung auch erst mal nachweisen, das dieses Teil Ursache war. Und da die Teile im Zweifesfall eintragungsfähig sind, wohl eh nicht möglich. Der Einbau durch Fachwerkstatt schön und gut, aber wer sagt, daß ich nicht hinterher noch an der Gabel rumgepfriemelt habe. Ich denke ein totaler Laie wird die Federn eh nicht selber wechseln, ist zwar nicht allzu schwer (wenn man weiss wie´s geht) aber ohne etwas know how gehts (wie manche Fragen im Forum auch zeigen) halt doch nicht.
Na ja, was keiner weiss (sieht) macht keinen heiss. :twisted:

Verfasst: 18.02.2003 20:32
von Topper
Mein Händler hat auch gemeint, die müssen nicht eingetragen werden. Das Mitführen des Teilegutachtens wäre genug.

Verfasst: 18.02.2003 21:27
von Neo
ja aber wär das mitführen des teilegutachtens dann nicht bei allen umbauten wie: Fußrastenrückverlegung, Heckhöherlegung etc... genug?

Verfasst: 19.02.2003 10:06
von jensel
Aldo, Du hast Dich unklar ausgedrückt, schon versteht Dich Neo falsch.

Also, ein Teilegutachten muss vom TÜV abgenommen werden. Der macht eine Anbaubestätigung oder so. Die musst Du entweder mitführen, oder damit aufs Amt rennen und sie eintragen lassen.
Das ist die formalrechtliche Seite. Alles andere muss jeder selbst entscheiden.

Verfasst: 19.02.2003 20:57
von Martin650
Ich steh auf dem Standpunkt, wenns eintragungsfähig ist, dann mach ich das auch. Meine Gabelfedern sind eingetragen, genauso wie ein SB-Lenker, Stahlflex, Bugspoiler... Im März kommen noch das Wilbersfederbein, die Verkleidung und mein neuer Lenker (konischer Magura SX Alulenker :lol: ) dazu. Illegal bin ich dann wenigstens nur noch wegen Geschwindigkeit und Reifen ab und zu mal.
Und sollte ich sie mal verkaufen, dann ist es sicher nicht falsch wenn alles eingetragen ist.

Verfasst: 19.02.2003 21:42
von Aldo
jensel hat geschrieben:Aldo, Du hast Dich unklar ausgedrückt, schon versteht Dich Neo falsch.

Also, ein Teilegutachten muss vom TÜV abgenommen werden. Der macht eine Anbaubestätigung oder so. Die musst Du entweder mitführen, oder damit aufs Amt rennen und sie eintragen lassen.
Das ist die formalrechtliche Seite. Alles andere muss jeder selbst entscheiden.
das Teilegutachten besteht aus 2 Seiten und stammt vom TÜV Automobile GmbH Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland. damit braucht man meines Wissens nach keinen weiteren Behördengang! der Nachweis für die Umrüstung mit Gabelfedern Wilbers, oder welche auch immer, ist mitzuführen.
Auf dem Schein steht ausdrücklich:
"Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist nicht vorgeschrieben aber möglich!"

Verfasst: 20.02.2003 12:01
von SV`ler
Teilegutachten müssen immer Eingetragen werden. Es gibt auch andere Papiere wo der Onkel vom Tüv seinen Stempel reindrückt! Das heisst, dass es nicht in die Papiere rein muss. Auch ohne Vermerk in dem Schein oder Brief sind und bleiben Teilegutachten Eintragungspflichtig Nur wenn es im Schein eingetrage ist, braucht man Die Gutachten nach dem Eintragen nicht mitsichführen

Verfasst: 21.02.2003 0:00
von jensel
Dann isses kein Teilegutachten, Aldo.
Entweder isses die Anbaubescheinigung, oder´ne ABE.

Teilegutachten MUSS abgenommen werden, steht dann aber auch drauf.