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Weisses Rücklicht und Kennzeichenbeleuchtung

Verfasst: 30.05.2007 10:49
von Mikal
Momentan bin ich grad dabei, an meiner SV das ganze Heck-Plastik-Gerümpel operativ zu entfernen und eine HUV mit Edelstahl-KZH zu montieren. Nun hab ich hier mehrfach gelesen, daß einige an ihrer Maschine ein weisses Rücklicht verbaut haben und auf eine separate Kennzeichenbeleuchtung verzichtet haben. Ist das denn zulässig? Und wenn ja, gilt das auch für die Knubbel?

Gruß,

Micha

Verfasst: 30.05.2007 10:52
von Timmi
Funktioniert eigtl nur bei der Knubbel. Ich hatte ein weisses Rücklicht mit E-Zeichen und da strahlte ein Teil des Lichtes in Richtung Kennzeichen. Funktioniert allerdings am besten mit einer HUV. :wink:

Verfasst: 30.05.2007 14:58
von Mikal
Jo, so ähnlich hab ich mir das ja auch vorgestellt, bleibt aber immernoch die Frage der Zulässigkeit. Ist es also erlaubt quasi das "Streulicht" des Rücklichts zur Kennzeichenbeleuchtung zu nutzen?

Verfasst: 30.05.2007 17:07
von Timmi
Hatte nie Probleme mit TÜV oder Polizei. Wie gesagt - E-Prüfzeichen ist das ein und alles :wink:.
Und mit einer HUV war auch die Ausleuchtung des Kennzeichen wunderbar.
Ich hatte die Version mit Glühlampen. Und da steckte auf den Birnen ein roter Reflektor welcher nach unter offen war. Und zuverlässig? Na klar. :lol: