G.o.Z hat geschrieben: meinst du das im falle eines Unfalls die Versicherung nicht zahlen könnte, da ich den Straßenverkehr abgelenkt od. gefährdet habe??
btw. die standlichter hatte ich vorher in meinem auto drin. sah schon geil aus wenn man so rote stand led's hat. wenn das abblendlicht an war hat man die auch net mehr gesehen.
ich war nur der meinung das die polizei bei einem auto mehr sagt als beim motorrad, weil an den bikes ja vieles mehr oder weniger for show ist.
gibt hier bei mir auch ne Honda CBR 1000RR Fireblade repsol replika. die fährt mit Led's an den rädern, unterboden beleuchtung, motorraumbeleuchtung, uvm. hier durch die gegend. die polizei findet das meist ganz "interessant"aber nicht schlimm
Sagen wir einfach mal die "klassische" Unfallsituation: Du fährst auf der Vorfahrtsstraße und von einer Vorfahrtgewähren Nebenstraße fährt ein Auto vor und du rammst ihn mit voller Wucht. Wenn die gegnerische Person das gesehen hat bzw. im Nachhinein herausgefunden hat, dass du in diesem Fall rote LEDs als Standlichter hattest und im Betrieb waren, kann sie behaupten, dass sie davon gut abgelenkt worden ist und deswegen erst der UNfall erst enstanden ist. (Ob das stimmt oder nicht, ist ne andere Sache) Klartext: Seine Versicherung muss nicht den gesamten Schaden an deinem Bike und seinem Auto bezahlen, sondern du als Mitschuldiger muss auch einen Teil bezahlen!
Grundsätzlich gilt, dass wenn du Sachen an deinem Bike hast, die nicht E-Geprüft oder nicht Eingetragen sind, nicht für das Fahrzeug nicht geeignet sind und deswegen im ersten Moment eine potentielle Gefahr für den allgemeinen Straßenverkehr darstellen, ob nun berichtigt oder nicht.
Klartext: Wenn du einen UNfall baust und ein Gutachter feststellt, dass irgendwas nicht in Ordnung ist und dies der Versicherung meldet, kann die Versicherung die Zahlung verweigern. (Und da Versicherungen nicht zahlen, wenn sie nicht zahlen müssen, tun sie das auch nicht!)
Wegen Polizei: Es ist egal, ob von der kleinsten Mofa bis zum größten Truck, alle motorisierten Fahrzeuge auf deutschen Straßen müssen versichert sein, da gibts keinen Unterschied und Polizisten sind eigentlich verpflichtet, dem nachzugehen.
Wenn du erwischt wirst, kriegst du im schlimmsten Fall ne Anzeige wegen "Fahren ohne Versicherung" zahlst ein Bußgeld und als Obulus noch 3 Punkte in Flensburg.
Weiß der Teufel, warum die Honda nicht schon längst aus dem Verkehr genommen wurde.
Soweit ich weiß trägt der TÜV solche "Lichttechnischen Geräte" wie Motorraumbeleuchtug, UBB usw. zwar ein, jedoch muss gewährleistet sein, dass diese Dinger alle ausgehen, sobald der Motor eingeschaltet wird und dürfen nicht während der Fahrt anschaltbar sein.
Deine Polizeileute hätte ich gerne...