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Kennzeichenbeleuchtung der Knubbel demontieren ?

Verfasst: 02.07.2007 20:40
von Yellow Snaggletooth
Hallo !
Ich habe mir eine kleinere Kennzeichenbeleuchtung gekauft und würde diese gerne verbauen.
Leider komme ich nicht weiter.
Weiß jemand wie ich die originale Kennzeichenbeleuchtung demontiert bekomme ?

Verfasst: 02.07.2007 20:47
von DeeJay
sind da nicht zwei schrauben (von hinten sichtbar) oder lösen die nur den innen teil?? sonst alles ab und nen hübschen metall kennzeichen halter dran.....

Verfasst: 02.07.2007 20:51
von Timmi
Glaube , wenn mich nicht alles täuscht ist die komplette Kennzeichenleuchte von innen verschraubt. Einfach mal im Bürzel nachschauen :wink:

Verfasst: 02.07.2007 20:51
von Yellow Snaggletooth
Leider keine Schrauben zu sehen.
Muß oberhalb des Spritzschutzes liegen.
Ne eine andere Halterung ist nicht.
Ich säge an meiner Knubbel nicht rum, ist leider nicht so leicht wie bei der Kante, das mit der anderen Halterung.

Verfasst: 02.07.2007 20:53
von Yellow Snaggletooth
Timmi hat geschrieben:Glaube , wenn mich nicht alles täuscht ist die komplette Kennzeichenleuchte von innen verschraubt. Einfach mal im Bürzel nachschauen :wink:
Ja das glaube ich auch, nur im Bürzel ist alles voll mit Kabeln und ich komme auch schlecht da rein.

Verfasst: 02.07.2007 20:57
von DeeJay
wenns ein bischen Zeit hat kann ich nächste Woche mal nachschauen will das Ding eh absägen und dann kann ich mal gucken....

Verfasst: 02.07.2007 20:58
von Yellow Snaggletooth
Ja das wäre super.

Verfasst: 03.07.2007 21:44
von Twinkie
eigentlich könnte man sie doch auch ganz weglassen..
wie siehts aus ;)
Hintere Kennzeichen müssen eine Beleuchtungseinrichtung haben, die den technischen Vorschriften der Richtlinie 76/760/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Beleuchtungseinrichtungen für das hintere Kennzeichen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern (ABl. EG Nr. L 262 S. 85) oder der ECE-Regelung Nr. 4 über einheitliche Vorschriften für die Genehmigung der Beleuchtungseinrichtungen für das hintere Kennzeichenschild von Kraftfahrzeugen (mit Ausnahme von Krafträdern) und ihren Anhängern (VkBl. 2004 S. 613) in der jeweils geltenden Fassung entspricht und die das ganze Kennzeichen auf 20 m lesbar macht.
Quelle:
http://www.stvzo.de/stvzo/fzv/FZV_a1.htm#10

Verfasst: 04.07.2007 8:14
von Dieter
Hier die Mikrofische aus Ronayers:

http://www.ronayers.com/fiche/300_0305/ ... fender.bmp

http://www.ronayers.com/fiche/300_0305/ ... l_lamp.bmp

Also sollten da 2 Muttern sein, an die kommst Du aber vom Rad aus dran, also nix mit Bürzel und Kabelsalat!

Gruß Dieter

Verfasst: 04.07.2007 13:53
von Yellow Snaggletooth
Dieter hat geschrieben:
Also sollten da 2 Muttern sein, an die kommst Du aber vom Rad aus dran, also nix mit Bürzel und Kabelsalat!
Danke für die Bilder.

Wie man sieht kommt man an die Muttern von unten nicht dran, da sie oberhalb des inneren Spritzschutzes liegen.