Eintragung Übersetzungsänderung
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Cpt. Kirk
Eintragung Übersetzungsänderung
Hi Leute!
Wollt Heute mit Dieter's Gutachten mein 47 Blatt bei der DEKRA eintragen. Allerdings wollte der gute Mann mir auf Grund der fehlenden geänderten Höchstgeschwindigkeit in Dieter's Gutachten, mir die Übersetzung nicht eintragen.
Er meinte wenn ich irgend was Schriftliches, z.B. von Suzuki, bringen würde, wo drin steht, wie sich die Geschwindigkeit mit dieser Übersetzung ändernt, wäre es kein Problem.
Kann mir da irgend jemand von euch weiter helfen?
Hab auch schon die Suchfunktion benutzt, aber nix brauchbares gefunden.
THX
Wollt Heute mit Dieter's Gutachten mein 47 Blatt bei der DEKRA eintragen. Allerdings wollte der gute Mann mir auf Grund der fehlenden geänderten Höchstgeschwindigkeit in Dieter's Gutachten, mir die Übersetzung nicht eintragen.
Er meinte wenn ich irgend was Schriftliches, z.B. von Suzuki, bringen würde, wo drin steht, wie sich die Geschwindigkeit mit dieser Übersetzung ändernt, wäre es kein Problem.
Kann mir da irgend jemand von euch weiter helfen?
Hab auch schon die Suchfunktion benutzt, aber nix brauchbares gefunden.
THX
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Martin650
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neodrei
Dem kann ich nur zustimmen 
Was bringt mir ein TÜV, wenn er genau das nicht macht, wozu er da ist?
Ich glaube so manch ein Prüfer sieht in seinem Job nur die Fließbandabfertigung von AU - HU - AU - HU - AU - HU ... und am besten nur bei Autos. Und da am besten auch nur gängige Modelle...
Von einem an einer Fachhochschule oder Universität ausgebildeten Ingenieur erwarte ich, dass er eigenständig begründete Entscheidungen treffen kann und trifft!
Bekommt er ein Teil vorgesetzt, welches man zerstören oder aufwändig auseinanderbauen müsste, um dessen Funktionsweise zu bestätigen, ist verständlich, wenn er sich auf ein Gutachten verlassen muss, bzw. ein solches verlangt.
Aber bei der Änderung der Übersetzung sollte er doch fähig sein, deren Auswirkungen festzustellen, oder?
Natürlich gibt es auch Prüfer, die das genaue Gegenteil verkörpern. So hat mir ein Prüfer quasi ohne nachzufragen meine selbst durchgeführte Entdrosselung eingetragen und war dazu noch sehr freundlich...
Ich möchte das nicht total pauschlisieren, aber man hört doch sehr oft von Prüfern, welche sich nicht trauen, selbst nachzudenken oder - falls vorhanden - zu ihren Gedanken zu stehen.
Was bringt mir ein TÜV, wenn er genau das nicht macht, wozu er da ist?
Ich glaube so manch ein Prüfer sieht in seinem Job nur die Fließbandabfertigung von AU - HU - AU - HU - AU - HU ... und am besten nur bei Autos. Und da am besten auch nur gängige Modelle...
Von einem an einer Fachhochschule oder Universität ausgebildeten Ingenieur erwarte ich, dass er eigenständig begründete Entscheidungen treffen kann und trifft!
Bekommt er ein Teil vorgesetzt, welches man zerstören oder aufwändig auseinanderbauen müsste, um dessen Funktionsweise zu bestätigen, ist verständlich, wenn er sich auf ein Gutachten verlassen muss, bzw. ein solches verlangt.
Aber bei der Änderung der Übersetzung sollte er doch fähig sein, deren Auswirkungen festzustellen, oder?
Natürlich gibt es auch Prüfer, die das genaue Gegenteil verkörpern. So hat mir ein Prüfer quasi ohne nachzufragen meine selbst durchgeführte Entdrosselung eingetragen und war dazu noch sehr freundlich...
Ich möchte das nicht total pauschlisieren, aber man hört doch sehr oft von Prüfern, welche sich nicht trauen, selbst nachzudenken oder - falls vorhanden - zu ihren Gedanken zu stehen.
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Thueringer Held
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daniel90060k
aber nur, wenn du vorher voll ausdrehen konntest (im 6. Gang im Begrenzer).Thueringer Held hat geschrieben:Sag mal, wenn Du jetzt hinten 47 Zähne hast, da hast Du zwei mehr.
Weiß dieser Ingenieur wie man eine Übersetzung berechnet und das Du jetzt ne größere fährst.
D.h. Du bist doch eigentlich langsamer unterwegs.
Weil das aber z.B. auf einer N eh nicht möglich ist, ändert sich auch die Höchstgeschwindigkeit nicht. Sie könnte auch steigen, weil sich ja die Leistung in Bezug auf die Geschwindigkeit ändert
Man kann also pauschal keine eindeutige Antwort geben und auch der TÜV Prüfer kanns nicht wissen.
LG,
Daniel
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Cpt. Kirk
Danke für Eure Antworten.
Sehe das ähnlich und hab innerlich nur mit dem Kopf geschüttelt. Zumal er mir auch nur eine der drei Übersetzungen eintragen wollt, weil alle drei nicht gehen würden. Ich hab mir jegliche Nachfragerei geschenkt und werd's wohl wo anders probieren.
Dem Prüfer ging's auch rein um die Änderung der Höchstgeschwindigkeit, er meinte nicht, dass sie jetzt schneller fährt, sondern das der in der Zulassung eingetragene Wert dann nicht mehr stimmt. Eigentlich sollt er sich das doch auch an Hand des neuen Übersetzungsverhältnis von 3,13 an statt 3,0 ausrechnen können, oder?
Naja, werd's wie gesagt mal wo anders probieren.
Fall's ansonsten noch iregend wer so nen Schriftzeugs da hat, kann er mir ja mal Bescheid geben.
Sehe das ähnlich und hab innerlich nur mit dem Kopf geschüttelt. Zumal er mir auch nur eine der drei Übersetzungen eintragen wollt, weil alle drei nicht gehen würden. Ich hab mir jegliche Nachfragerei geschenkt und werd's wohl wo anders probieren.
Dem Prüfer ging's auch rein um die Änderung der Höchstgeschwindigkeit, er meinte nicht, dass sie jetzt schneller fährt, sondern das der in der Zulassung eingetragene Wert dann nicht mehr stimmt. Eigentlich sollt er sich das doch auch an Hand des neuen Übersetzungsverhältnis von 3,13 an statt 3,0 ausrechnen können, oder?
Naja, werd's wie gesagt mal wo anders probieren.
Fall's ansonsten noch iregend wer so nen Schriftzeugs da hat, kann er mir ja mal Bescheid geben.
Re: Eintragung Übersetzungsänderung
Ist nicht meins, ich habs nur leserlich eingestelltCpt. Kirk hat geschrieben:mit Dieter's Gutachten
Ich weiß gar nicht ob die DEKRA das darf, hier bei und macht/machte früher solche Eintragungen nur der Haupt-TüVmein 47 Blatt bei der DEKRA eintragen.
ZU Übersetzungsänderungen gibt es die tollsten Meinungen, manche sagen das innerhalb einer Toleranz von 5% (oder 3% oder 8%) eingetragen werden kann (mache sagen muss nicht...)
In Klammern steht das was man von verschiedenen Seiten zu hören bekommt...
Das ssind die Herrn Ingenieure sich nicht einig, ich hab ja durch den Zahnriemenumbau sogar ne längere Übersetzung (ging nicht anders) eingetragen bekommen (aber nur auf meine Nachfrage hat er die neue Übersetzung eingetragen, voher lautete der Text nur "Zahnriemen...")
Aber das jemand nach der Höchstgeschwindigkeit fragt ist neu, wenn die Übersetzung mehr abweicht als 5% (oder 3% oder 8%) verlangen die TüV's ein Abgas und Geräuschgutachten (wieder nix mit Höchstgeschwindigkeit)
-> du hast heute ein m.E. seltenes (dummes) Exemplar der Rasse der Prüfer erwicht...

Meine Papiere...
gruß Dieter
- Mad Marc
- SV-Rider
- Beiträge: 288
- Registriert: 24.10.2006 13:36
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SVrider:
Re: Eintragung Übersetzungsänderung
Im Westen macht die Eintragungen der TÜV, im Osten die Dekra. Haben sich den Markt quasi aufgeteilt nach der Wende.Dieter hat geschrieben:Ich weiß gar nicht ob die DEKRA das darf, hier bei und macht/machte früher solche Eintragungen nur der Haupt-TüVmein 47 Blatt bei der DEKRA eintragen., weiß nicht ob das noch stimmt...
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Thueringer Held
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neodrei
ganz einfach: wegen der Versicherung.
Falls (:!:) die nach einem Unfall dein Motorrad unter die Lupe nehmen und feststellen, dass das nicht die originalteile sind, kann es probleme geben. und selbst wenn sie dir nachweisen müssen, dass es an den veränderten teilen liegt (was ich nicht so 100%ig glauben kann), wird es ein ganzschönes hin und her geben, bis ruhe ist.
falls man pech hat, darf man noch geld zahlen - wer weiß was für ausmaße das annehmen kann, wenn man keinen versicherungsschutz hat...
sind die teile schön ordentlich eingetragen, kann kommen wer will - ein netter und kompetenter tüv-mensch hat dir nämlich ofifziell und in schriftlicher form bestätigt, dass die teile so dran dürfen!
Falls (:!:) die nach einem Unfall dein Motorrad unter die Lupe nehmen und feststellen, dass das nicht die originalteile sind, kann es probleme geben. und selbst wenn sie dir nachweisen müssen, dass es an den veränderten teilen liegt (was ich nicht so 100%ig glauben kann), wird es ein ganzschönes hin und her geben, bis ruhe ist.
falls man pech hat, darf man noch geld zahlen - wer weiß was für ausmaße das annehmen kann, wenn man keinen versicherungsschutz hat...
sind die teile schön ordentlich eingetragen, kann kommen wer will - ein netter und kompetenter tüv-mensch hat dir nämlich ofifziell und in schriftlicher form bestätigt, dass die teile so dran dürfen!
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sv03
Eintragung Übersetzungsänderung
habe heute mit meinem TÜV gespr. das Hauptproblem ist das Fahrgeräusch welches mit einer vorgegebenen Drehzahl in Vorbeifahrt gemessen wird.
Weiß jemand um wieviel % sich die Drehzahl pro Zahn (hinten) bei z.B.100 Km/h erhöht ?
Weiß jemand um wieviel % sich die Drehzahl pro Zahn (hinten) bei z.B.100 Km/h erhöht ?
Die Drehzahlerhöhung ist immer genau so viel Prozent wie die Prozentzahl der Übersetzungsänderung. Sollte selbst ein unterdurchschnittlich begabter Prüfer wissen. Weil die Gesamtübersetzung sich bildet aus Primärübersetzung x Getriebeübersetzung des jew. Ganges x Sekundärübersetung
Die Gesamtübersetung ist bei der "Formel" egal weil alles multipliziert wird.
Kannst also einfachen Dreisatz machen und die Primär und Getriebeübers. kannst kürzen...
Einfach ausgedrückt:
original "S" 15:44 = 1:2,9333333 entspr. 100%
auf 15:45 = 1:3 entspricht 102,27%
auf 15:46 = 1:3,066666 entspr. 104,545454545%
auf 15:47 = 1:3,1333333 entspr. 106,81818 ->größer 5%
Drehzahl steigt egal nach Geschwindigkeit um den besagten Faktor weil in jeden Gang ist Iges = jew. konst.
Also original 4300rpm bei 100km/h -> mal 102,27% -> 4400rpm
usw. usw.......
Gruß Dieter
Die Gesamtübersetung ist bei der "Formel" egal weil alles multipliziert wird.
Kannst also einfachen Dreisatz machen und die Primär und Getriebeübers. kannst kürzen...
Einfach ausgedrückt:
original "S" 15:44 = 1:2,9333333 entspr. 100%
auf 15:45 = 1:3 entspricht 102,27%
auf 15:46 = 1:3,066666 entspr. 104,545454545%
auf 15:47 = 1:3,1333333 entspr. 106,81818 ->größer 5%
Drehzahl steigt egal nach Geschwindigkeit um den besagten Faktor weil in jeden Gang ist Iges = jew. konst.
Also original 4300rpm bei 100km/h -> mal 102,27% -> 4400rpm
usw. usw.......
Gruß Dieter
Zuletzt geändert von Dieter am 30.07.2007 22:35, insgesamt 1-mal geändert.
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minimal
Re: Eintragung Übersetzungsänderung
Du meinst sicher mit einer vorgegebenen Geschwindigkeit.sv03 hat geschrieben:habe heute mit meinem TÜV gespr. das Hauptproblem ist das Fahrgeräusch welches mit einer vorgegebenen Drehzahl in Vorbeifahrt gemessen wird.
Weiß jemand um wieviel % sich die Drehzahl pro Zahn (hinten) bei z.B.100 Km/h erhöht ?
Bei vorgegebener Drehzahl dürfte es keine Probleme geben weil du
ja mit ner Kürzeren Übers. langsamer unterwegs bist.
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