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kurzer Kennzeichenhalter
Verfasst: 04.08.2007 18:43
von Mahoney
Hi Forum.
Kann man die originale Kennzeichenleuchte bei kurzem Kennzeichenhalter problemlos verwenden? Oder muss ich mir was aus dem Zubehör holen?
Und ist ein Rückstrahler (Katzenauge) Pflicht?
thx
Verfasst: 04.08.2007 18:50
von B.i.B.
1. Nein kann man nicht! Brauchst eine neue Beleuchtung. Ist bei vielen KZH aber dabei, ansonsten helfen Dir Louis und Co weiter.
2. Ja ist Pflicht!
Benutze aber auch Du bitte die Suchfunktion

Verfasst: 04.08.2007 19:32
von Gizmo2308
1. Nein kann man nicht! Brauchst eine neue Beleuchtung. Ist bei vielen KZH aber dabei, ansonsten helfen Dir Louis und Co weiter.
Eeeeeeeeeccchhhht?????
Hab bei mir die Original-Nummernschild-Beleuchtung übernommen, passt auch wie angegossen... nur ein kleiner Nachteil: Der Winkel des N.schildes ist etwas flacher, dashalb wird man von der Glühlampe direkt angestrahlt, wenn man mir hinterherfährt...
Deswegen vielleicht????
Verfasst: 04.08.2007 19:36
von LazyJoe
Gizmo2308 hat geschrieben:deshalb wird man von der Glühlampe direkt angestrahlt, wenn man mir hinterherfährt...
?! ehrlich?

Dann scheint dein Kennzeichen aber
ziemlich flach zu sein
Ich würde die Gelegenheit nutzen, um eine schicke LED Beleuchtung zu kaufen..

Das originale ist grade bei etwas flacheren Kennzeichen (wie bei Gizmo ^^) eher 'ne Funzel, als wirklich eine Beleuchtung..
Verfasst: 04.08.2007 20:36
von Mahoney
@B.i.B.
thx. Hab mal die Suchfunktion benutzt. Hier scheint ja schon alles Tot diskutiert zu sein

Verfasst: 05.08.2007 5:55
von B.i.B.
Gizmo2308 hat geschrieben: passt auch wie angegossen...
Passen heißt nicht gleich gut aussehen!!

Freut mich aber für Dich, wenn Du jetzt zusätzlich hinten auch noch einen Rückfahrscheinwerfer hast
@Mahony
Ja fast alles! Man muss sich schon anstrengen um etwas zu finden was noch nicht diskutiert worden ist

Verfasst: 15.08.2007 18:20
von flieger-baby
Statt des Rückstrahlers darf man doch sicherlich nen reflektierenden Aufkleber benutzen. ??????
Wär ne prima Sache wegen der Optik.
Verfasst: 15.08.2007 19:44
von Martin650
Wenn der Aufkleber eine E-Nummer besitzt, dann JA