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brauche ich einen Rückstrahler fürn TÜV

Verfasst: 18.03.2003 13:57
von Henner
Hi,
eigentlich steht die Frage ja schon in der Überschrift. Brauche ich so einen beknackten Rückstrahler (Katzenauge), wenn ich mir ne Heckunterverkleidung dran gebaut habe? Habe eigentlich keinen Platz dafür bzw. will keinen für opfern.
Wie sieht es mit den TüV-Regeln für die Blinker aus? Wie weit müssen die auseinander sein. Habe mir hinten MiniDukes mit kurzem Arm drangeschraubt und habe nun Angst die nicht genehmigt zu kriegen?
Und noch was, wo sollte ich mir in Stuttgart u. Umgebung am besten die Teil eintragen lassen? Kennt da wer was? Direkt zu TüV oder zum Hiller?
Danke schonmal im Vorraus

Henner
8)

Verfasst: 18.03.2003 13:58
von Schakal
Ja, du brauchst einen.
Mindestabstand Blinker hinten beträgt (glaube ich) 240mm.

Lars

Re: brauche ich einen Rückstrahler fürn TÜV

Verfasst: 18.03.2003 14:02
von SVHellRider
Henner hat geschrieben:... Brauche ich so einen beknackten Rückstrahler (Katzenauge), ...
Ja, für den TÜV schon .... leider.
Aber sowas kann ja schon mal gelegentlich einfach so abfallen, ohne dass mans merkt. :roll:

Verfasst: 18.03.2003 16:43
von Henner
Gibt es da ne bestimmt Größe dich ich zu beachten habe. Sch*** dann muß ich noch einen dranfummeln.

Verfasst: 18.03.2003 16:45
von FellFrosch
nimm doch das alte Katzenauge.

sicher das es hinten 240mm sein müssen. Habe 180mm in Erinnerung.

Verfasst: 18.03.2003 18:34
von Michael
Mein TÜV Onkel dachte im Rücklicht ist ein Katzenauge eingebaut .
Und der muss es ja wissen. :wink: :D

Verfasst: 18.03.2003 18:37
von Gelöschter Benutzer 431
FellFrosch hat geschrieben:nimm doch das alte Katzenauge.

sicher das es hinten 240mm sein müssen. Habe 180mm in Erinnerung.
240 mm ist richtig !!!

Ja Katzenauge muß sein .....mach das doch einfach so wie ich ...einfach unten an Kennzeichen schrauben ...schaut doch auch so schlecht nicht aus !!!

Gruß

MO

Verfasst: 18.03.2003 18:43
von wwwdevilde
Hi Henner!

Also, mit dem TÜV sieht das definitiv so aus:
das Fehlen stellt einen geringfügigen Mängel dar, dieser steht im TÜV-Bericht drin, Du kriegst die Plakette aber auch ohne. Und das zählt ja! Mit der Polizei sieht das so aus: 3 Punkte (wenn er schlecht drauf ist) und Motorrad vorführen.

Ciao Derek

Verfasst: 18.03.2003 19:35
von zadde
Hi,
das Thema Größe Rückstrahler hat mich wegen eines Umbauvorhabens interessiert. In den Gesetzestexten (StVZO) habe ich zu den Abmessungen nichts gefunden, nur ein Prüfzeichen muss drauf sein. Vorhanden muss das Teil aber sein, ist im eigenen Interesse auch sinnvoll, zwecks Sichtbarkeit wenn mal das Rücklicht ausfällt oder das Fahrzeug nachts geparkt wird. :idea:

Verfasst: 18.03.2003 19:46
von Bombwurzel
Soviel hab ich zu dem Thema gefunden:
Rückstrahler, auch "Katzenaugen" genannt, sind bauartgenehmigungspflichtig. Deren Form darf nicht dreieckig sein, und sie müssen in der Längsmittelebene des Fahrzeugs oder symetrisch dazu angebracht sein.

Verfasst: 18.03.2003 20:17
von FellFrosch
"Längsmittelebene, oder symetrisch dazu angebracht sein"
bin ich glaub ich zu doof für, habe aber dennoch einen unter dem Nummernschild montiert :)

Ach, habe gerade den kleinen Polo-Katalog 2003 in der Hand ;)
Auf Seite 442 steht das hinten 180mm reichen
"hinten muss der Abstand der Blinker zueinander 180 mm betragen, von Innenkante zu Innenkante"

Tja, wenn das nicht stimmt, schlechter Tipp würde ich sagen :)

Verfasst: 19.03.2003 7:56
von Henner
Danke erstmal für die ganzen Tips.
@MO, hast du da ein Loch ins Nummernschild geschraubt? Die Idee hatte ich auch schon war mir aber nicht sicher ob das OK so ist. :oops:

Zum Thema Blinker, habe ich auch im Polo gefunden: hinten 180mm und vorn 240mm Innenkantenabstand. Die würde bei mir genau passen.
Aber im Louis-Katalog stand was von hinten 240mm und vorn 340mm. Was ist denn nu richtig. Das Thema verwirrt mich immer mehr.??? :roll:

Danke
Henner

Verfasst: 19.03.2003 8:00
von Gelöschter Benutzer 431
Hi Henner,

ja hab ziemlich weit unten ein Loch durchs Kennzeichen gebohrt und somit den Rückstrahler montiert .....man kann es auch so machen, daß man das Loch gar nicht sieht ...kann man dahinter verstecken !!

Gruß

MO

Verfasst: 19.03.2003 8:01
von Henner
@MO, hast du da das original Teil genommen?
Was sagt der TüV wenn ich ein Loch ins Nummernschild bohre?

Henner

Verfasst: 19.03.2003 8:29
von Eifel-Yeti
.............
Was sagt der TüV wenn ich ein Loch ins Nummernschild bohre?
..............jetzt wird's aber albern, oder?
Was sollten die denn sagen? Ausserdem ist's ja kein Loch wenn da eine Schraube drinsteckt, oder? :wink: :wink: :wink: :wink: