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Gesetz und Zeit

Verfasst: 19.09.2007 16:38
von Birdy
Hallo,

hat jemand von einem Gesetz zum Abstand der Blinker gehört?
Also gibt es da ein Mindestmaß, das zwischen den Blinker eingehalten werden muss oder ein Mindestmaß vom Scheinwerfer, bzw. Rücklicht zum Blinker???

Habt Ihr Erfahrungen für den Zeitaufwand beim Umbau vom Kennzeichenhalter inklusive Miniblinker?

Gruß
Birdy

Verfasst: 19.09.2007 16:40
von Martin650
Hinten 24 cm, vorne 34 cm Abstand von Blinkerglasinnenseite zu Blinkerglasinnenseite

Verfasst: 19.09.2007 19:57
von Bernd
Wenn ich mir die originalen Hecks von aktuellen Rollern oder Motorrädern ansehe, frage ich mich allerdings was man von dieser Vorschrift halten soll. Die gilt wohl nur bei nachträglichen Umbauten. :roll:

Zum Glück ist das meinem TÜV-Mann egal.

Gruß
Bernd

Verfasst: 19.09.2007 19:59
von Anaconda

Verfasst: 19.09.2007 21:02
von Fruthy
Hallo,

hab mir das vor kurzem auch mal überlegt, denn bei der aktuellen GSX-R 1000 sind die Blinker hinten garantiert keine 24cm auseinander ?!

Verfasst: 19.09.2007 21:08
von Anaconda
EU-Zulassung machts möglich.