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ABE/Eintragungspflichtige Teile
Verfasst: 02.12.2007 16:41
von fantaV2
Moinsen,
welche Anbau/Tuning-Teile sind ABE-Pflichtig oder müssen eingetragen werden? Ich möchte diesen Winter mein Mopped neu lackieren und möchte mir da evtl. das ein oder andere Teil von Ebay zulegen - aber mein Bike soll legal bleiben.
Das bei Ebay oft angesprochene TÜV-Materialgutachten ist ja für sich nichts wert - nur, wenn man das Teil dann eintragen lässt - sehe ich das richtig?
Ich dachte, man kann hier mal eine Auflistung der verbreiteten Tuning/Modding-Maßnahmen sammeln und diese anschließend ggf. in die Knowledgebase kopieren.
Übliche Tuning-Teile sind:
ABE steht stellvertretend für ABE, E-Nummer, Tüv-Eintragung
Verkleidungsscheibe: ABE
Spiegel: ABE
Blinker: ABE
Stahlflex-Leitungen: ABE
Gabelfeder: Teilegutachten -> Eintrag
Gabelfederöl: keine ABE
Federbein: ABE (Wilbers) / Eintrag (Gixxer)
Crashpads: keine ABE
Bugspoiler / Vollverkleidung: ABE
Andere Sitzbank: keine ABE
Fußrastenanlage: ABE
Auspuff: ABE
Soziussitz-Abdeckung: ... ?
Heckinnenverkleidung: keine ABE
Hinterradabdeckung: keine ABE, wenn ohne Kettenschutz
Kettenschutz: keine ABE
Kennzeichenhalter: keine ABE
Kennzeichenbeleuchtung: ABE
Rückstrahler: ABE
Heckhöherlegung: ABE
Habe ich noch "Tuningmaßnahmen" vergessen?
Gibt es so eine Auflistung schon irgendwo? Ich habe trotz Suche nichts gefunden.
Gruß,
Fabian
Verfasst: 02.12.2007 19:35
von Thomas1988
Wie siehts eigentlich beim Kennzeichenhalter aus?.. Soweit ich weiß steht im internet (Bei Romatech steht jetzt nichts davon dass eine ABE dabei ist.) Das Problem ist. Bei einer meiner letzten Touren wurde ich von der Polizei aufgehalten. Bei mir gabs keine Probleme nur andere hatten geänderte Kennzeichenhalter und da wurden Eintragungen verlangt.
Dummerweise bin ich in Österreich daheim, aber vl. kennt sich da trotzdem jemand aus.
Verfasst: 02.12.2007 19:41
von fantaV2
moinsen,
laut (
http://www.motorradonline24.de/thread.php?postid=121768 ) muss man keine ABE haben (in deutschland), allerdings einige maße einhalten. die ganzen rückstrahler/lampen/blinker etc. müssen natürlich trotzdem ABEs bzw e-nummern haben.
gruß,
fabian
Verfasst: 02.12.2007 19:54
von el capitan
Hallo Thomas1988,
mach dir mal in Österreich keine übertriebenen Sorgen: Wenn das Bike sauber gemacht aussieht (also kein Rat-Bike, kein offensichtlicher Race-Asupuff und so) gibt es üblicherweise kein Problem - sogar, wenn böser umgebaut wurde (Motorspitz illegal, selbstgebauter Verkleidungshalter mit adaptiertem E-geprüften Scheinwerfern als Doppelscheinwerfer, selbstgebauter Fly-Screen, Fußrastenanlage, Fahrwerk etc.).
Ich hatte nun 2 Triumph und 1 KTM - alle bös umgebaut: 1. Triumph mit Halbschale statt Vollverkleidung, nachgerüstetem SBK-Lenker, High-Level-Auspuff etc, 2. Triumph naked mit SBK statt Vollverkleidung mit Stummeln, KTM auf SuMo umgebaut) und nie ein Problem. Wenn du irre genug bist, an einem Schönwetter-WE in Kuchl oder Höllental unterwegs zu sein, kann es dir beim Prüfbus der NÖ Landesregierung sogar passieren, dass du mit einem direkt vom Händler geholten Serienradl zahlst. Dafür gibt es beim Pickerl normal kein Problem und bei Kontrollen auch nicht. Nur superlaute Race-Auspuffe würde ich inzwischen nicht mehr empfehlen.
Aus langer Erfahrung cool geworden,
el capitan
PS: Beim Blick in die Ownerliste wird dir rasch auffallen, dass auch mein SVtscherl inzwischen nicht mehr gaaaanz original ist ... Null probs!
Re: ABE/Eintragungspflichtige Teile
Verfasst: 02.12.2007 21:04
von LazyJoe
fabian hat geschrieben:
Verkleidungsscheibe: ABE
Spiegel: ABE
Blinker: ABE
Stahlflex-Leitungen: ABE
Gabelfeder: ... ?
Gabelfederöl: keine ABE
Federbein: ABE
Crashpads: keine ABE
Bugspoiler / Vollverkleidung: ABE
Andere Sitzbank: keine ABE
Fußrastenanlage: ABE
Auspuff: ABE
Soziussitz-Abdeckung: ... ?
Heckinnenverkleidung: keine ABE
Hinterradabdeckung: keine ABE, wenn ohne Kettenschutz
Kettenschutz: keine ABE
Kennzeichenhalter: keine ABE
Kennzeichenbeleuchtung: ABE
Rückstrahler: ABE
Heckhöherlegung: ABE
Hab mal etwas korrigiert

Gabelöl braucht keine, ebenso der Kettenschutz. (hat zumindest mein Tüver gesagt).. Fußrastenanlage und Heckhöherlegung brauchen dagegen eine. Wie das bei den Gabelfedern ist, weiß ich nicht.
Verfasst: 02.12.2007 21:56
von nille
Bei Gabelfedern ist i.d.R. ein Teilegutachten dabei, mit dem der Tüv eine Betriebserlaubnis erteilt, wenn die Federn ordnungsgemäß verbaut wurden.
Durch Vorlage dieser Betriebserlaubnis bei der zuständigen Zulassungsstelle erfolgt die Eintragung in die Fahrzeugpapiere.
Verfasst: 02.12.2007 23:08
von fantaV2
wunderbar - habe den original-beitrag aktualisiert.
stimmt es eigentlich, dass hinterradabdeckungen nur dann abe-frei sind, wenn kein integrierter kettenschutz vorhanden ist? ich meine, soetwas hier mal gelesen zu haben - leider sehen die allermeisten dinger von ebay genau so aus.
Verfasst: 03.12.2007 8:57
von Ronaan
Federbein:
Ich denke hier muss man unterscheiden zwischen Zubehörfederbein (Wilbers & Co.), die wohl mit ABE kommen (korrigiert mich wenn's nicht so ist), und Austauschfederbein aus einer anderen Maschine (GSXR, ZX10R, etc.), wo man gewöhnlich keine ABE mitgeliefert kriegt --> Eintragung.
Verfasst: 03.12.2007 15:36
von matthes
Also laut der Internetseiten des jeweiligen Herstellers haben Wilbers-Gabelfedern ne ABE, die Wirth kommen lediglich mit TÜV-Gutachten (die müssen laut dem Gutachten dann in die Papiere eingetragen werden). Hier haben ja extrem viele auf Wilbers oder Wirth umgerüstet, korrigiert also wenn was nicht stimmt
Austausch-Federbein wie Ronaan gesagt hat halt meist mit ABE (z.B. Wilbers) oder bei Federbeinen aus anderen Motorrädern (GSX-R oder Ninja) per Eintragung bei dem Prüfer deines Vertrauens.
Die Soziussitzabdeckung ist zumindest laut Suzuki-Website nicht abnahmepflichtig, die Suzuki-Hinterradabdeckung hat ne ABE (die ist da aber auch kombiniert mit nem Kettenschutz).
Verfasst: 03.12.2007 16:25
von nille
Fakt ist: Meine Wilbers kamen mit Teilegutachten

Verfasst: 03.12.2007 20:36
von minimal
Hallo, in MOTORRAD 02/07 war ein Tuning Spezial drin,
darunter auch eine auflistung was eingetragen werden muss und was nicht.
Glücklicherweise hab ich es noch in meinem Kellerarchiv gefunden,
hier der auszug:
Nicht eintragungspflichtig;auch kein TG; keine ABE oder EG-BE erforderlich:-Batterie; -Bordsteckdose; -Drehzahlmesser; -Gabelprotektoren; -Gaszug
-Gehäusedeckel; -Gepäckträger; -Griffgummis; -Handschalen/Protektoren
-Heizgriffe; -Kerzenstecker; -Kettenrad(bei ident. Zähnezahl); -Kickstarter
-Kühlwasserschläuche; -Kupplungsarmatur; -Kupplungsflüssigkeitsbeh.;
-Luftfiltereinsatz (bei gleichen Luftdurchsatz); -Motorschutzwanne;
-Navigerät; -Öltemp.-Direktmesser; -Rahmen Lackieren; -Rahmeschützer/
Sturzpads; -Ritzel(bei gleiche zähnezahl); -Sitzbank(bei gleicher länge)
-Suchscheinwerfer(nur im Stand) -Lenkerenden/Vibrationsdämpf.;
-Warnblinker; -Zündkerzen.
Bauartgenehmigung erford., muss aber nicht eingetragen werden; Teile
sind mit EG-oder ECE-prüfzeichen versehen:-Blinker; -Glühlampen; -Hupe; -Kennzeichenbeleuchtung; -Miniblinker
-Nebelscheinwerfer; -Rücklicht; -Scheinwerfer; -Spiegel;
-Zusatzscheinwerfer
EG-BE erforderlich, muss nicht eingetragen werden
-Schalldämpfer
ABE oder Teilegutachten erforderlich, muss eingetragen werden
(bei ABE nicht zwingend erforderlich):-Ansaugstutzen; -Bremsarmatur; -Bremsflüssigkeitsbeh.; -Bremshebel
-Bremsleitungen; -Bremspedal; -Bremspumpe; -Bremsscheibe;
-Bremszange; -Cockpitverkleidung; -Höherlegung; -Tieferlegung;
-Federbein; -Felgen; -Fussrastenanlage; -Gabel; -Gabelbrücke;
-Gabelfedern; -Gabelstabi; -Getriebeabstufung; -Hauptständer;
-Heckverkleidung; -Hinterradabdeckung; -Kettenrad/Ritzel (bei änderung
der Übersetzung); -Kotflügel; -Krümmer(Bei anderer Führung und Querschnitt, sonst nicht); -Lampenmaske; -Lenker; -Lenkerenden-Blinker
-Klemmböcke; -Lenkungsdämpfer; -Luftfilter( bei geändertem durchsatz)
-Luftfilterkasten; -Reifen (bei Dimensionsänderung); -Schwinge;
-Seitenständer; -Übersetzung; -Sitzbank(bei massiven änderung der
Abmessungen); -Soziushaltegriffe; -Tacho; -Tank; -Vergaser; -Bedüsung
-Verkleidung; -Bugspoiler; -Verkleidungsscheibe;
Streng genommen ein fall für eine ABE, in der Praxis aber nicht angewendet, somit eintragungsfrei:
-Alarmanlage; -Benzinfilter; -Benzinleitungs-schnellkupplung;
-Bremsscheibenabdeckung; -Heckinnenverkl.; -Kettenschutz
-Kühlergrill; -Schutzbügel; -Soziusabdeckung.
In manchen gegenden per Einzelabnahme:
-Heckrahmen kürzen; -Rahmen Polieren.
Sonst alles andere über eine einzelabnahme, steht aber auch in dem unteren Text.
Nicht jede Art von Zubehör dürfen Motorradfahrer so einfach ans Zweirad basteln. Viele Nachrüst-Produkte müssen in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden oder benötigen eine entsprechende Genehmigung.
Gelegentlich fragt man sich ja schon, welch eigenartige
Blüten die StVZO treibt und wer dafür verantwortlich zeichnet. Da darf sich jeder Hobbyschrauber ein selbstentworfenes und konstruiertes Gepäcksystem ans Motorrad basteln, ohne sich dessen Stabilität von einem Experten bestätigen zu lassen oder es in die Fahrzeugpapiere eintragen zu müssen. Im krassen Gegensatz dazu verlangt der Gesetzgeber für vergleichsweise harmlose Anbauteile wie eine Kennzeichenbeleuchtung oder eine Hinterradabdeckung eine offizielle Genehmigung.
Wussten Sie übrigens, dass auch Zubehörteile mit ABE (wie beispielsweise Verkleidungsscheiben oder Bremsbeläge) oder EG-Betriebserlaubnis (wie bei Auspuffanlagen) in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden können? Dann muss der Fahrzeughalter zwar die Nachweispapiere der ABE nicht mehr mitführen (bei der EG-BE ist das ohnehin nicht erforderlich, da die Prägung/Kennzeichnung auf dem Produkt als Legitimation gilt), doch dafür kann er sein Fahrzeug später nicht mehr ohne weiteres auf das entsprechende Originalteil umrüsten. Dazu müsste erneut eine kostenpflichtige Eintragung (je nach Aufwand, Bundesland und Zulassungsstelle ab zirka 30 Euro) in die Papiere erfolgen. Deshalb spart man sich unnötige Eintragungen besser von vornherein.
Ganz anders sieht es hingegen bei sicherheitsrelevanten Baugruppen wie Bremsscheiben, -zangen und -leitungen, Felgen, Spezialbereifungen oder gar einer Leistungsveränderung aus. Hier sollte sich der Motorradbesitzer im eigenen Interesse um die Eintragung in die Papiere kümmern, um bei möglichen Verkehrskontrollen oder einem Versicherungsfall auf der sicheren Seite zu sein.
Auch Bauteile, die prinzipiell keine Genehmigung benötigen, unterliegen dennoch gewissen Regeln und Vorschriften. So dürfen Gehäusedeckel,
Gepäckträger, Handschalen und Schutzbügel keine scharfen Grate oder Kanten aufweisen, die Fahrzeugabmessungen massiv überschreiten oder gar das Fahrverhalten (beispielsweise aufgrund eines eingeschränkten Lenkeinschlags) negativ beeinflussen.
Zu guter Letzt noch der Hinweis, dass über den Weg einer Einzelabnahme zumindest theoretisch nahezu alles eingetragen werden kann, auch wenn es weder eine ABE noch ein offizielles Teilegutachten dafür gibt. Wer sich bezüglich der Eintragungsfähigkeit irgendwelcher Spezialumbauten, Einzelteile oder Produkte aus Kleinstserien informieren möchte, wendet sich am besten an einen Sachverständigen seines Vertrauens. Erteilt dieser seinen Segen, ist die Sache Rechtens.
Gruss minimal
Verfasst: 03.12.2007 20:42
von fantaV2
moin,
das ist ja mal eine super übersicht - vielen dank!
gruß,
fabian
Verfasst: 06.12.2007 21:48
von fantaV2
hallo!
kann mir jemand sagen, wie es sich mit hinterradabdeckungen inkl. kettenschutz verhält?
ich habe hier im forum gelesen, dass diese abe/eintragunspflichtig sind. allerdings steht auf der beschreibungsseite für den schutz von puig hier im zubehör-bereich etwas anderes:
http://www.svrider.de/index.php?seite=z ... 190&sv=650
viele grüße,
fabian
Verfasst: 06.12.2007 21:57
von xapaterum
Hi
die erkenntnisse hieraus wären echt eine bereicherung für die KB
sehr schön , weiter so
danke =)
morgen kommt mein neuer auspuff (voll aufgeregt)

Verfasst: 07.12.2007 1:04
von B.i.B.
@Fabian
Das was ich im Zubehörbereich geschrieben habe stimmt soweit. Ein zusätzlicher Spritzschutz muss nicht eingetragen werden. Puig legt der Abdeckung trotzdem ein Schriftstück bei, welches Du mitführen kannst, aber nicht musst. Wie gesagt, ein zusätzlicher Spritzschutz muss nicht eingetragen werden!
